

Das RDL 29/2026 hebt die IVA-Befreiung für die Vermietung möblierter Wohnungen bei Aufenthalten bis 30 Nächte auf und besteuert sie ab dem 1. Dezember 2026 mit dem ermäßigten Satz von 10 % — nicht mit den im Juni angekündigten 21 %. Außerdem können Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten („zonas tensionadas“) per Steuersatzung einen Zuschlag auf die Grundsteuer IBI erheben: bis zu 50 % für Wohnungen in touristischer Nutzung, 100 % für Eigentümer von zwei oder mehr und 150 % für Eigentümer von vier oder mehr. Beide Maßnahmen hängen von der Bestätigung durch die Diputación Permanente ab; andernfalls treten sie außer Kraft.