Autonome Regionen mit eigenem Regime
Jede autonome Region hat ein eigenes Tourismusgesetz, eine eigene Registriernummer und ein eigenes Sanktionsraster. Die nationalen Regeln (SES, Modelo 210, LAU) gelten zusätzlich zu — nicht anstelle von — den regionalen.

Costa Blanca und Region Valencia
Das Decret-ley 9/2024 zeichnete das valencianische Regime neu: Aufenthalte auf 10 Tage gedeckelt, Ende der Zimmervermietung und verpflichtende Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die VT-Lizenz trägt das Format VT-NNNNNN-A (Alicante), V (Valencia) oder CS (Castellón).
- Maximal 10 aufeinanderfolgende Tage pro Gast (länger → LAU temporada)
- Eintragung 5 Jahre gültig, verlängerbar mit aktualisiertem Verträglichkeitsbericht
- Doppelregister VT-CV + nationales NRUA seit 1. Juli 2025
- Bußgelder bis 600.000 € bei Zimmervermietung oder klandestinem Angebot

Illes Balears
Die balearische Tourismussteuer (IEET) wird beim Gast eingezogen und an die ATIB abgeführt. Für typische Ferienwohnungen erfolgt die Abrechnung jährlich über das Modelo 017 — nicht vierteljährlich — mit Zahlung zwischen 1. Mai und 30. Juni des Folgejahres.
- 2,00 € pro Person und Nacht in der Hochsaison, 0,50 € in der Nebensaison
- 50 %-Rabatt ab der neunten aufeinanderfolgenden Nacht
- Modelo 017 als einmalige Anmeldung — ATIB stellt jährliche Festsetzung aus
- Abgleich mit SES.Hospedajes und dem balearischen Tourismusregister (ETV)

Katalonien
Katalonien kennt eine doppelte Gastregistrierung: das nationale SES UND das System der Mossos d'Esquadra (Ordre IRP/418/2010). Das Auslassen eines befreit nicht vom anderen. Das HUT-Regime (Decret 75/2020) definiert die katalanische Touristenlizenz.
- Doppelübermittlung Pflicht: nationales SES + Mossos innerhalb 24 Stunden nach Check-in
- HUT-Lizenz erforderlich; ohne aktive HUT-Nummer kein Betrieb möglich
- Stadt Barcelona: HUT-Moratorium seit 2018 — keine neuen Lizenzen
- Sanktionen bei Betrieb ohne HUT: bis 600.000 € (Llei 13/2002 Art. 92)

Andalusien
Das andalusische Regime hat sich 2024-2025 grundlegend verändert: Das Decreto 31/2024 benannte die VFT in VUT um und legte Kapazitätsgrenzen fest (15 Personen bei Gesamtvermietung); das Decreto-ley 1/2025 erhöhte die Bußgelder auf 600.000 € und verlangt nun die Zustimmung von 3/5 der Eigentümergemeinschaft.
- VUT-Regime — Decreto 28/2016 in der Fassung des Decreto 31/2024
- Eintragung im Registro de Turismo de Andalucía (RTA) mit Code VUT/<Provinz>/<Nr.>
- 3/5-Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich (Decreto-ley 1/2025)
- Bußgelder bis 600.000 € — über 13.000 stornierte Eintragungen in 2025-2026

Sevilla (Stadt)
Kommunale Ebene oberhalb des andalusischen Regimes: Der Plenarbeschluss vom 17. Oktober 2024 begrenzt VUT auf 10 % pro Stadtviertel — Casco Antiguo und Triana-Casco sind de facto für neue VUT geschlossen; seit 2022 stuft der PGOU VUT als terciario hospedaje (keine Wohnnutzung) ein.
- 10 %-Grenze VUT pro Stadtviertel — 11 gesättigte Viertel bereits geschlossen
- Declaración Responsable Nutzungsänderung bei Gerencia de Urbanismo
- Keine Bettensteuer: Junta blockiert die Rahmenregelung, die Sanz fordert
- LISTA-Sanktionen + 600.000 € autonom + Schließungsanordnung

Comunidad de Madrid
Decreto 27/2026 verschärfte das autonome Regime seit 26. April 2026 (Mindestfläche 25 m², erweiterte Ausstattung, CIVUT-Zertifikat); gleichzeitig blockiert der Plan RESIDE der Stadt neue VUT im zentralen Ring von Madrid.
- Decreto 27/2026 — Mindestfläche 25 m² + 3 Jahre Übergangsfrist
- CIVUT-Zertifikat verpflichtend (Decreto 29/2019), durch eingetragenen Techniker
- Plan RESIDE Ayuntamiento: Gesamtgebäude 15 Jahre + 60 %-Veto der Eigentümergemeinschaft
- Sanktionen Ley 1/1999 bis 300.000 € + 30.000-190.000 € kommunal

Kanarische Inseln
Ley 6/2025 vom 10. Dezember veränderte das Regime: VV kann nicht mehr frei deklariert werden, sondern erfordert eine vorherige kommunale städtebauliche Genehmigung — mit 10 %-Obergrenze auf den touristischen Inseln (90 % Wohnnutzung) und 20 % auf den grünen Inseln.
- Ley 6/2025 — vorherige kommunale städtebauliche Genehmigung erforderlich
- 5-jährige Übergangsfrist + Erklärung der konsolidierten touristischen Nutzung
- IGIC 7 % (kein IVA) — ZEC nicht anwendbar auf VV, keine autonome Ökosteuer
- Sehr schwere Bußgelder 15.000-150.000 € + Schließung
Nationale Regeln, die immer gelten
Wo immer die Immobilie liegt: drei nationale Regeln gelten stets. SES.Hospedajes (Gastregister), Modelo 210 (IRNR für Nicht-Residenten) und das LAU (die Grenze zwischen touristischer Nutzung und Saisonmiete). Lesen Sie sie als verpflichtende Ergänzung zur regionalen Pillar.
SES.Hospedajes
Übermittlung der Gastdaten an das Innenministerium innerhalb von 24 Stunden (RD 933/2021). Gilt mit und ohne Touristenlizenz.
Modelo 210 (IRNR)
Als Nicht-Steueransässiger erklären Sie Mieteinkünfte mit 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU) — seit 2024 als jährliche Aggregation.
LAU Art. 2 / 3 / 5
Die rechtliche Grenze zwischen Hauptwohnsitz, Saisonmiete und touristischer Nutzung. Bestimmt, welches regionale Regime greift.
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VT, HUT, ETV, NIE, IBI, IEET, RD 933, Cl@ve PIN... für jede gibt es eine eigene Mikro-Seite.