Was ist eine ETV (Estada Turística en Vivienda) auf den Balearen?
Eine ETV (Estada Turística en Vivienda) ist die balearische Rechtsfigur einer Wohnung, die für touristische Aufenthalte vermietet wird. Sie wird vom jeweiligen consell insular vergeben (Mallorca, Menorca, Eivissa oder Formentera) — nicht vom Govern — und seit 2017 nur in den Zonen erteilt, die das PIAT der Insel als touristisch geeignet ausweist.
Der allgemeine Rahmen ist die Llei 8/2012 del turisme de les Illes Balears, durch die Llei 6/2017 tiefgreifend reformiert. Die balearische Besonderheit besteht darin, dass die Tourismuskompetenz auf die consells insulars übertragen wurde — das Govern setzt den Rahmen, aber jeder Inselrat verabschiedet das PIAT (Pla d'Intervenció en Àmbits Turístics), legt die maximale Bettenzahl fest und genehmigt die ETV-Anträge. Dadurch sind die Regeln in Mallorca, Menorca, Eivissa und Formentera untereinander unterschiedlich.
Um eine ETV einzutragen, muss die Immobilie in einer vom geltenden PIAT als geeignet erklärten Zone liegen. Die Reform 2017 hat das Konzept des Bettenpools eingeführt — eine endliche Zahl pro Insel — sodass für eine neue ETV in der Regel Plätze von einer geschlossenen ETV erworben werden müssen (baixa-alta-System). In Palma de Mallorca gilt seit 2018 ein Komplettverbot für ETV in Mehrfamilienhäusern (Beschluss des Consell de Mallorca), und viele Gemeinden halten eigene Moratorien aufrecht.
Die Eintragungsnummer setzt sich aus dem Code des consell und einer fortlaufenden Nummer zusammen (in Mallorca z. B. ETV/XXXXX, mit inselspezifischen Varianten) und muss in jedem Inserat erscheinen. Die Eintragung erfordert: cédula de habitabilidad oder licencia de ocupación, Mindestausstattung (Klimaanlage in Wohn- und Schlafräumen, Küchenausstattung, Bettwäsche), Haftpflichtversicherung und ein Identifikationsschild an der Außenseite der Immobilie. Die in der ETV deklarierte Kapazität ist geschlossen: nimmt man mehr Gäste auf als eingetragen, liegt ein Verstoß vor.
Zu den Betriebspflichten zählen: Erhebung der IEET (Touristensteuer) pro Gast nach den Sätzen der Llei 2/2016, Meldung jedes Gastes an SES.Hospedajes, Einkommensdeklaration in IRPF (Resident) oder Modelo 210 (Nichtresident), und eine 24-Stunden-Erreichbarkeit. Werbung als touristisch ohne ETV wird nach dem Sanktionsregime der Llei 8/2012 geahndet (faltes greus und molt greus) mit Bußgeldern, die in besonders schweren Fällen 400.000 € überschreiten können.
Warum es wichtig ist
Wenn Sie auf den Balearen eine Wohnung oder ein Haus kaufen und touristisch vermieten wollen, müssen Sie vor der Anzahlung zwei Dinge prüfen: dass das Grundstück in einer vom aktuellen Insel-PIAT als geeignet erklärten Zone liegt, und — in Palma de Mallorca — ob es sich um ein Mehr- oder Einfamilienhaus handelt (nur Einfamilienhäuser können in zulässigen Zonen eine ETV bekommen). Wer kauft im Vertrauen "die Lizenz besorge ich später", kann die Hälfte des Kaufpreises verlieren — ohne ETV in einer geeigneten Zone ist die touristische Rendite null.