Was ist die IEET?
Die IEET (Impuesto sobre las Estancias Turísticas en las Illes Balears) ist eine Regionalsteuer auf jede Übernachtung, die ein nichtansässiger Tourist in einer touristischen Unterkunft auf den Balearen verbringt. Der Gastgeber zieht sie vom Gast ein und führt sie an die ATIB ab.
Rechtsgrundlage ist das Ley 2/2016 des balearischen Parlaments, umgesetzt durch das Decreto 35/2016. Sie ist Nachfolgerin der 2003 ausgesetzten "ecotasa", 2016 mit anderem technischem Design und offiziell zur Finanzierung nachhaltigen Tourismus wiedereingeführt.
Anders als die IRNR (Modelo 210), die der Eigentümer auf seine Einkünfte zahlt, zahlt die IEET der Gast: der Gastgeber agiert als "sustituto del contribuyente" und muss das Eingezogene an die ATIB abführen. Wird beim Gast nicht eingezogen, bleibt die wirtschaftliche Verantwortung trotzdem beim Gastgeber.
Wie hoch sind die Sätze 2026?
Für Ferienwohnungen (estancias turísticas en vivienda) gilt der Standardsatz 2 € pro Person und Nacht in der Hochsaison (1. Mai - 31. Oktober) und 0,50 € in der Nebensaison (1. November - 30. April). Bestimmte Unterkunftskategorien zahlen mehr.
Der genaue Satz hängt von der Einstufung der Unterkunft ab. Für typische Ferienvermietung — Wohnungen, Häuser, Villen — greift die Kategorie "estancias turísticas en vivienda" (2 € / 0,50 €). 4-Sterne-Hotels zahlen mehr; Campingplätze und Hostels zahlen weniger.
Die Sätze sind für 2026 nach der letzten ATIB-Finanzierungssitzung aktualisiert. Die Beträge sind seit 2018 mit leichter Inflationsanpassung stabil; prüfen Sie jährlich im Dezember das BOIB auf Änderungen für das Folgejahr.
| Unterkunftstyp | Hoch (1. Mai-31. Okt) | Nieder (1. Nov-30. Apr) |
|---|---|---|
| Camping, Berghütte, albergue, Hostel | 1,00 € | 0,25 € |
| Ferienwohnung / estancia turística | 2,00 € | 0,50 € |
| Hotel 1-3 Sterne | 2,00 € | 0,50 € |
| Hotel 4 Sterne | 3,00 € | 0,75 € |
| Hotel 5 Sterne, Luxuswohnung höhere Kategorie | 4,00 € | 1,00 € |
Wer ist befreit?
Kinder unter 16 sind vollständig befreit. Gäste in medizinischen oder Katastrophenaufenthalten und Teilnehmer offizieller Verwaltungsreisen sind ebenfalls mit Nachweis befreit.
Der Gastgeber muss die Befreiung dokumentieren: Kopie des DNI/Reisepasses des Minderjährigen oder offizieller Programmnachweis. Ohne Beleg wird die Befreiung bei einer Inspektion nicht anerkannt.
- Minderjährige unter 16 — vollständig befreit.
- Aufenthalte aus medizinischen Gründen in öffentlichen oder konzessionierten Gesundheitseinrichtungen.
- Humanitäres oder Notfall-Personal im Einsatz der Verwaltung.
- Aufenthalte im Rahmen offizieller Programme der spanischen Regierung oder des Imserso (Senioren).
Wann wird deklariert und abgeführt?
Für Ferienwohnungen (Gruppe VIII der IEET) ist die Abwicklung JÄHRLICH, nicht vierteljährlich: die ATIB liquidiert direkt auf Basis der Census-Daten aus Modelo 017, und der Eigentümer zahlt zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni des Folgejahres. Die vierteljährliche Modelo-700-Erklärung gilt für Hotels und andere Betriebe, die im Regime der estimación directa besteuert werden.
Die IEET unterscheidet zwei Regime nach Unterkunftstyp. Ferienwohnungen (estancias turísticas en vivienda) und Campingplätze fallen in Gruppe VIII unter estimación objetiva: die Bemessungsgrundlage wird auf Basis der Kapazität nach Saisonperiode berechnet, die ATIB erstellt eine administrative Liquidation, und der Eigentümer zahlt lediglich im freiwilligen Zeitraum Mai-Juni. Hotels und ähnliche Betriebe besteuern unter estimación directa mit vierteljährlichem Modelo 700.
In der Praxis reicht ein typischer Gastgeber in Cala d'Or, Cala Sant Vicenç oder Sant Antoni (Mallorca, Ibiza), der seine Ferienwohnung in der Saison vermietet, KEIN Modelo 700 pro Quartal ein — ein häufiger Irrtum in Expat-Foren. Seine einzige periodische Pflicht ist, den Census aktuell zu halten (Modelo 017) und die jährliche Liquidation zu zahlen, wenn sie kommt.
| Unterkunftstyp | Regime | Zahlungsfrist |
|---|---|---|
| Ferienwohnung / estancia turística | Estimación objetiva (Gruppe VIII) | 1. Mai - 30. Juni 2027 (ATIB-Liquidation) |
| Camping, Berghütte | Estimación objetiva (Gruppe VIII) | 1. Mai - 30. Juni 2027 (ATIB-Liquidation) |
| Hotel, Hostal, Agroturismo, Landhotel | Estimación directa | Vierteljährlich, 1-20 Tage nach Quartalsende (Modelo 700) |
| Hotel/Betrieb, der freiwillig estimación directa wählt | Optionale estimación directa | Vierteljährlich, 1-20 Tage nach Quartalsende (Modelo 700) |
Wie läuft das in der Praxis ab?
Für eine Ferienwohnung: Sie reichen einmalig zum Aktivitätsstart das Modelo 017 (declaración censal) ein, halten die Daten aktuell, und die ATIB sendet jährlich eine Liquidation, die Sie zwischen Mai und Juni zahlen. Das vierteljährliche Modelo 700 kommt nur ins Spiel, wenn Ihre Unterkunft unter estimación directa fällt (Hotels).
Das Verfahren läuft vollständig digital — die ATIB nimmt keine Papiereingaben an. Für das erste Modelo 017 brauchen Sie ein digitales Zertifikat, den elektronischen DNI oder Cl@ve PIN. Ohne diese beauftragen Sie einen balearischen Gestor, der über das ATIB-Vollmachtsmodell für Sie handelt.
Die Modelo-017-Censuserklärung erfasst die strukturellen Daten der Unterkunft: Katasterreferenz, Maximalkapazität in Plätzen, Typologie (Ferienwohnung, ETV, ETVPL), touristische Registriernummer, Daten des Inhabers. Diese Informationen speisen den IEET-Census, den die ATIB mit dem balearischen Tourismusregister (ETV) und mit SES.Hospedajes abgleicht, um Auslassungen aufzuspüren.
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1Regionale Touristenlizenz besorgenVor der IEET-Anmeldung muss Ihre Immobilie die balearische Touristenlizenz (ETV, ETVPL oder andere Registriernummer) besitzen oder im Antrag stehen. Ohne Lizenz können Sie sich weder als IEET-Pflichtige(r) noch als Ferienwohnung beim SES registrieren.
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2Auf das ATIB-Portal zugreifenGehen Sie zu atib.es, Bereich "Models i autoliquidacions". Identifizieren Sie sich mit digitalem Zertifikat, elektronischem DNI oder Cl@ve PIN. Wählen Sie "Modelo 017 — declaración censal IEET".
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3Modelo 017 alta ausfüllenEingaben: Inhaber der Unterkunft (mit NIE als Nichtresident), Katasterreferenz, Adresse, Typologie (Ferienwohnung), Maximalkapazität in Plätzen, touristische Registriernummer (ETV/ETVPL), Datum des Aktivitätsbeginns.
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4IEET-Registriercode aufbewahrenNach der Einreichung erhalten Sie einen IEET-Code, der mit der Immobilie verknüpft ist. Sie benötigen ihn in jeder späteren Kommunikation mit der ATIB, in Rechnungen an Gäste, die ihn verlangen, und zur Identifikation in einer Inspektion.
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5Census aktuell haltenBei Kapazitätsänderung, vorübergehender Schließung oder Inhaberwechsel: neues Modelo 017 mit Vermerk "modificación" oder "baja" einreichen. Veralteter Census ist die häufigste Quelle von Diskrepanzen bei Inspektionen.
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6Auf die jährliche ATIB-Liquidation wartenIm Frühjahr nach dem Entstehungsjahr benachrichtigt Sie die ATIB über die administrative Liquidation: Betrag berechnet auf Basis des Census und der erklärten Aktivitätsperiode. Eintreffen per Post oder elektronischer Benachrichtigung, wenn Sie sich bei der Carpeta Ciudadana angemeldet haben.
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7Zwischen 1. Mai und 30. Juni zahlenFreiwilliger Zahlungszeitraum: 1. Mai - 30. Juni des Folgejahres (z. B. Entstehung 2026 → Zahlung zwischen 1. Mai und 30. Juni 2027). Sie können das Konto belasten, NRC für Online-Banking erzeugen oder am Bankschalter mit der ATIB-Zahlungskarte zahlen.
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8Dokumente 4 Jahre aufbewahrenBewahren Sie eine Kopie des Modelo 017, die erhaltene Liquidation, den Zahlungsnachweis und das interne Übernachtungsregister auf. Steuerliche Verjährungsfrist: 4 Jahre.
Unterschiede zwischen Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera?
Nicht beim Satz: alle vier Inseln wenden dieselben Sätze an. Schon aber beim Inspektionsdruck: er variiert deutlich zwischen Inseln und zwischen touristischen Gemeinden und Binnenland.
Der IEET-Satz ist für die ganze autonome Gemeinschaft einheitlich — keine Differenzierung nach Insel. Was variiert, ist die Inspektionsintensität: Mallorca (Palma, Cala d'Or, Pollença) und Ibiza (San Antoni, Eivissa) konzentrieren die meisten Inspektionen, während Menorca und Formentera in der Praxis weniger kontrolliert werden.
Gemeinden mit Moratorium für neue Ferienlizenzen (Palma seit 2018, Eivissa teilweise) wenden denselben IEET-Satz an, verlangen aber höhere dokumentarische Sorgfalt, weil jede Inspektion auch der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Touristenlizenz dient.
Sanktionen bei Nicht-Einzug oder Nicht-Erklärung
Dieselben Regeln des LGT 58/2003 wie bei staatlichen Steuern: automatischer Zuschlag von 1 % pro Monat bei verspäteter freiwilliger Einreichung; Strafe von 50 %-150 % bei vorheriger Aufforderung durch die ATIB.
Die ATIB gleicht Daten mit dem balearischen Tourismusregister (ETV, ETVPL) und mit SES.Hospedajes ab, um Auslassungen aufzuspüren. Eine Immobilie mit aktiver Touristenlizenz und im SES registrierten Buchungen, aber ohne IEET-Erklärungen, ist ein direkter Inspektionskandidat — und Inspektionen reichen meist 4 Jahre zurück.
Häufig gestellte Fragen
Wenn ich die IEET nicht beim Gast einziehe, wer zahlt sie?
Gilt die IEET für Aufenthalte im Krankenhaus oder aus medizinischen Gründen?
Wie wird die Nebensaison bei einer datumübergreifenden Buchung behandelt?
Gilt der 50 %-Rabatt bei einem Aufenthalt von genau 9 Nächten?
Kann ich die IEET dem Gast beim Check-in in Rechnung stellen?
Was passiert, wenn eine Buchung nach Einzug der IEET storniert wird?
Muss ich nicht jedes Quartal Modelo 700 einreichen, wie im Forum gesagt wurde?
Quellen
- Ley 2/2016 Ley 2/2016, de 30 de marzo, del impuesto sobre estancias turísticas en las Illes Balears (BOE-A-2016-4175 / BOIB 35)
- ATIB Agència Tributària de les Illes Balears — Impost sobre Estades Turístiques (IEET)
- Decret 35/2016 Decret 35/2016, de 23 de juny, pel qual es desplega la Llei de l'impost sobre estades turístiques (BOIB 80)
- Modelo 017 ATIB — Modelo 017: declaración censal de alta, modificación y cese del IEET
- Modelo 700 ATIB — Modelo 700: autoliquidación trimestral del IEET (régimen de estimación directa, hoteles y similares)
- Calendario IEET ATIB — Calendario de pago del IEET por tipo de establecimiento
