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Was ist Modelo 210?

Modelo 210 ist die spanische Steuererklärung, die Sie einreichen, wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber hier nicht leben. Sie reichen sie bei der AEAT (spanische Steuerbehörde) für zwei Dinge ein: was Sie aus der Vermietung verdienen oder — wenn Sie die Immobilie leer stehen lassen — ein "fiktives Einkommen", das die Steuerbehörde berechnet, weil Sie eine Zweitwohnung zur Verfügung haben.

Gegen Primärquellen geprüft ·

Modelo 210 ist die Erklärung für die Nicht-Residenten-Einkommensteuer (IRNR). Rechtsgrundlage ist Real Decreto Legislativo 5/2004, und das Formular selbst wurde mit Orden EHA/3316/2010 genehmigt. Wenn Sie außerhalb Spaniens leben, aber hier Immobilien besitzen, ist dies Ihre Erklärung — egal ob Sie vermieten oder selbst nutzen.

Die Steuerbehörde betrachtet zwei Einkommensarten. Wenn Sie vermieten, deklarieren Sie das Eingenommene abzüglich Kosten. Wenn Sie nicht vermieten, deklarieren Sie ein fiktives Einkommen (renta imputada) — ein Prozentsatz des Katasterwerts als "Vorteil" daraus, eine Zweitwohnung verfügbar zu haben.

Der Steuersatz hängt davon ab, wo Sie wohnen. EU-Resident, Island, Liechtenstein oder Norwegen: 19 %, und Sie dürfen Kosten abziehen (IBI, Gemeinschaftskosten, Hypothekenzinsen, 3 % Abschreibung, Instandhaltung) im Verhältnis zu den vermieteten Tagen. Resident außerhalb der EU/EWR: 24 %, ohne Abzüge. Spanien hat über 90 Doppelbesteuerungsabkommen — prüfen Sie, welches auf Ihr Land zutrifft, bevor Sie einreichen.

Fristen haben sich seit 2024 geändert. Für Mieteinnahmen gilt seit der Anordnung HFP/1338/2023 die Jahresgruppierung als Standardmodalität: Einreichung zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres (zwischen 1. und 15. Januar bei Bankeinzug). Nur fiktives Einkommen (leerstehende Wohnung): einmal jährlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kein Papier — alles elektronisch über das AEAT-Onlinebüro mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve PIN.

Warum es wichtig ist

Auch wenn Sie Ihre Immobilie keinen einzigen Tag vermieten, müssen Sie das fiktive Einkommen jedes Jahr deklarieren, solange Sie nicht in Spanien steuerlich ansässig sind. Das ist der häufigste Fehler: ein Eigentümer denkt "ich verdiene nichts, da gibt's nichts zu deklarieren" — und zwei Jahre später kommt die Nacherhebung mit Bußgeld. Nichtmeldungen werden mit 50 % bis 150 % der nicht gezahlten Steuer geahndet (Ley 58/2003 Art. 191), zuzüglich 1 % Zuschlag pro Verzugsmonat in den ersten 12 Monaten.

Vollständiger Modelo 210-Leitfaden →