Was ist der parte de viajeros (und was hat ihn ersetzt)?
Der parte de viajeros war das traditionelle Gästemeldeformular, das jede Beherbergungsstätte in Spanien auszufüllen und an die Policía Nacional oder Guardia Civil zu übermitteln hatte. Es war das Regime nach Orden INT/1922/2003. Es wurde durch SES.Hospedajes ersetzt (Real Decreto 933/2021, operativ seit 2. Oktober 2024) — der Begriff wird aus Gewohnheit weitergeführt, das System selbst existiert in seiner alten Form aber nicht mehr.
Der parte de viajeros geht auf die Verpflichtung zurück, die historisch in der Orden INT/1922/2003 geregelt war: jede natürliche oder juristische Person, die Beherbergungstätigkeit ausübte, musste ein libro-registro der Reisenden führen. Jeder Gast ab 16 unterzeichnete ein Formular mit seinen Daten (Name, Nachname, DNI/Reisepass, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Anreisedatum). Die Formulare wurden an die für öffentliche Sicherheit zuständigen Polizeikräfte übermittelt — in vielen Regionen auf Papier, ab 2018 zunehmend über Online-Systeme.
Das System hatte mehrere Einschränkungen: jede autonome Gemeinschaft betrieb ein eigenes Portal (Hospederías für Policía Nacional, Webpol in Katalonien usw.), die Felder waren nicht voll harmonisiert, und die Dateneingabe erfolgte manuell oder per Bulk-Upload. Stabil blieb die Logik: der Beherbergende meldete binnen 24 Stunden die Identität jedes Gastes an die Sicherheitskräfte, als Maßnahme der öffentlichen Ordnung.
All das ändert sich mit dem Real Decreto 933/2021, das ein einheitliches Regime einführt, den parte de viajeros durch die elektronische Übermittlung an SES.Hospedajes (Sistema de Entrada de Sedes de Hospedajes, betrieben von der Dirección General de la Policía) ersetzt, die Felder spanienweit vereinheitlicht und den subjektiven Anwendungsbereich ausweitet (auch Fahrzeugvermietung). Für Beherbergung trat die Regelung am 2. Oktober 2024 in Kraft, nach mehreren Aufschüben. Seitdem wird der "parte de viajeros" als solcher nicht mehr eingereicht — er wird durch die Meldung an SES.Hospedajes ersetzt (und in Katalonien ergänzt durch die beibehaltene Ordre IRP/418/2010, die eine zusätzliche Meldung an die Mossos d'Esquadra vorsieht).
Operativ bedeutet das, was früher "parte de viajeros" hieß: Gästedaten vor Ankunft erfassen (was die Branche als Pre-Check-in bezeichnet), an SES.Hospedajes übermitteln per XML/JSON-API oder MIR-Webportal innerhalb von 24 Stunden nach Check-in, und die Informationen 3 Jahre aufbewahren gemäß RD 933/2021. Die Felderliste wurde gegenüber dem klassischen parte erweitert — sie umfasst nun auch número de soporte des DNI/NIE, Verwandtschaftsverhältnis bei Minderjährigen, Wohnsitzadresse, Telefon, E-Mail, sowie Zahlungsdaten wo zutreffend.
Warum es wichtig ist
Wenn Sie Material oder Verfahren aus der Zeit vor 2024 geerbt haben (Handbuch eines früheren Gestors, alte Hotelsoftware, regionaler Tourismusführer), steht dort wahrscheinlich noch "parte de viajeros", "libro-registro de viajeros" oder "Hospederías". Diese Terminologie deckt das aktuelle System nicht mehr ab — was Sie jetzt tun müssen, ist die Meldung an SES.Hospedajes. Spricht Ihr Gestor noch von "parte de viajeros" ohne Differenzierung, ist das ein Hinweis darauf, dass sein Verfahren veraltet sein könnte — überprüfen Sie, dass die Daten tatsächlich im richtigen System landen.