Was war die NRUA und warum hat der Oberste Gerichtshof sie aufgehoben?

Direkte Antwort

Die NRUA war die nationale Kennung, die das Colegio de Registradores für jede Kurzzeitvermietungswohnung ausstellte. Der Oberste Gerichtshof hob sie 2026 auf (STS 620/2026), weil dem Zentralstaat die Zuständigkeit fehlte, das Register zu schaffen: heute ist die gültige Nummer zum Inserieren Ihre regionale Tourismuslizenz.

Die NRUA — in der Praxis je nach Quelle auch NRA oder NRU genannt — ging auf das Real Decreto 1312/2024 vom 23. Dezember zurück, das das Verfahren des nationalen Vermietungsregisters und die Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (VUDA) regelte. Die Verordnung setzte in Spanien die EU-Verordnung 2024/1028 um, die Erhebung und Austausch von Kurzzeitvermietungsdaten in der gesamten Europäischen Union harmonisiert.

In seinem Urteil 620/2026 vom 21. Mai hob der Oberste Gerichtshof (Dritte Kammer) die Bestimmungen auf, die das nationale Vermietungsregister und seine Nummer (NRUA) schufen: Weder der Tourismus noch das Eigentumsregister geben dem Zentralstaat einen Zuständigkeitstitel, ein eigenes Register über Tourismuswohnungen aufzuerlegen — diese Zuständigkeit liegt bei den autonomen Regionen. Wichtig: Das Urteil kippt nur die nationale Nummer. Die VUDA, die Daten-Sharing-Pflicht der Plattformen, die Statistik, die EU-Verordnung 2024/1028 und die regionalen Tourismuslizenzen (VFT, HUT, ETV, VUT, VV, VT) bleiben alle vollständig in Kraft.

In der Praxis bedeutet das: Der Code, den Sie zum Inserieren anzeigen müssen, ist der Ihrer regionalen Tourismusregistrierung — die VFT in Andalusien, die HUT in Katalonien, die ETV auf den Balearen usw. — und keine NRUA-Nummer. Die Orden VAU/1560/2025 vom 22. Dezember, die das an die NRUA gekoppelte jährliche Auskunftsmodell genehmigte, entfällt zusammen mit dem Register, dem sie diente.

Muss ich jetzt noch etwas mit meiner NRUA tun? Welche Nummer brauche ich zum Inserieren?

Direkte Antwort

Sie müssen keine NRUA beantragen, erneuern oder regularisieren: das Register wurde aufgehoben (STS 620/2026). Die Nummer, die Sie zum Inserieren anzeigen müssen, ist Ihre regionale Tourismuslizenz (VFT, HUT, ETV, VUT, VV, VT). Wenn Sie bereits eine NRUA hatten, verlassen Sie sich einfach nicht mehr darauf und sorgen dafür, dass Ihr regionaler Code in jedem Inserat steht.

Nach der Aufhebung gibt es für Vermieter keinen offenen NRUA-Vorgang mehr. Wer sie nie beantragt hat, muss das nicht tun; wer eine vorläufige oder endgültige NRUA erhielt, muss sie nicht erneuern oder sich um das an dieses Register gekoppelte jährliche Auskunftsmodell sorgen. Aktiv bleibt die regionale Ebene: Eigentümer und Betreiber (Agenturen, andalusische empresas explotadoras, Property Manager) müssen eine gültige regionale Tourismuslizenz besitzen — VUT, VV, VFT, ETV, HUT, VT — und diesen Code in ihren Inseraten anzeigen. Auch die saisonale Vermietung nach Artikel 3.2 des spanischen Mietgesetzes (LAU), die auf Plattformen vermarktet wird, unterliegt weiterhin dem regionalen Regime.

Außerhalb des Tourismusregimes: Hotels, Hostels, Pensionen und Campingplätze (mit eigenen Regimen) sowie die dauerhafte Wohnraummiete nach Titel II der LAU. Schwimmende Unterkünfte und Wasserfahrzeuge zur Kurzzeitvermietung unterliegen weiterhin den anwendbaren regionalen Vorschriften.

Kurz gesagt: Die gültige Nummer zum Inserieren ist nicht mehr die NRUA, sondern Ihr regionaler Tourismusregistrierungscode. Plattformen, die VUDA und Inspektionen stützen sich auf diesen regionalen Code. Was Sie tatsächlich Sanktionen aussetzt, ist nicht das Fehlen einer NRUA — die nicht mehr existiert —, sondern das Inserieren ohne die entsprechende regionale Lizenz, was weiterhin dem Sanktionsregime des spanischen Verbraucherschutzgesetzes und der regionalen Tourismusgesetze unterliegt.

  • Sie müssen keine NRUA beantragen, erneuern oder regularisieren: das Register wurde aufgehoben.
  • Die Nummer, die Sie in Inseraten anzeigen müssen, ist Ihre regionale Tourismuslizenz (VFT/HUT/ETV/VUT/VV/VT).
  • Halten Sie diese regionale Lizenz gültig: Sie ist es, was Plattformen und Inspektionen prüfen.
  • Erfüllen Sie weiterhin SES.Hospedajes (Gästeregister) und, wo anwendbar, die VUDA — beide bleiben in Kraft.
  • Falls Sie eine NRUA hatten, müssen Sie sie nicht stornieren oder verwalten: Sie entfällt mit der Aufhebung des Registers.

Wie das Antragsverfahren funktionierte (historische Referenz — nicht mehr anwendbar)

Direkte Antwort

Historische Referenz: So wurde die NRUA vor der Aufhebung 2026 beantragt. Sie müssen nichts davon mehr tun. Wir behalten es nur für diejenigen bei, die verstehen wollen, wie das Register funktionierte, als es in Kraft war — zwischen Juli 2025 und der STS 620/2026.

Wichtig: Dieser Abschnitt beschreibt ein Verfahren, das Sie nicht mehr befolgen müssen. Das nationale Vermietungsregister wurde aufgehoben, und es ist keine NRUA zu beantragen. Wir behalten es als historische Referenz für Hosts bei, die die Nummer beantragten, als sie in Kraft war, oder die auf alte Dokumentation stoßen, die sie noch erwähnt.

Als sie in Kraft war, wurde die NRUA über die Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (VUDA) beantragt, das Portal auf sede.registradores.org. Alles lief elektronisch ab, mit digitalem Zertifikat oder elektronischem DNI — der Zugang über Cl@ve PIN wurde nie als Hauptweg dokumentiert. Die vorläufige NRUA wurde am selben Tag ausgestellt, und der Registrador qualifizierte binnen 15 Werktagen, mit 7 Werktagen Nachbesserungsfrist. Nichts davon ist noch erforderlich.

Beantragung der Número de Registro Único de Arrendamiento (NRUA)
Schritte zur Beantragung der NRUA über die VUDA im elektronischen Büro des Colegio de Registradores.
  1. 1
    Katasterreferenz und CRU besorgen
    Suchen Sie die 20-stellige [Katasterreferenz](/de/definitie/referencia-catastral) auf Ihrem IBI-Steuerbescheid oder der Catastro-Website sowie den Código Registral Único (CRU) auf einer nota simple des Grundbuchs. Beide Kennungen sind verpflichtend, und die VUDA gleicht sie ab, bevor der Antrag zugelassen wird.
  2. 2
    Regionale Lizenz prüfen
    Stellen Sie sicher, dass Ihre regionale Tourismuslizenz gültig ist: VFT/VUT in Andalusien, HUT in Katalonien, ETV auf den Balearen, VUT in Madrid, VV auf den Kanarischen Inseln, VT in Valencia. Ohne gültige regionale Lizenz wird die NRUA verweigert; regeln Sie die regionale zuerst.
  3. 3
    Digitales Zertifikat oder DNIe vorbereiten
    Installieren Sie Autofirma (die offizielle spanische Signatur-App der Regierung). Stellen Sie sicher, dass Ihr digitales Zertifikat oder der elektronische DNI lesbar ist. Cl@ve PIN ist vom Ministerium zum Zeitpunkt dieses Leitfadens nicht als Hauptweg dokumentiert.
  4. 4
    VUDA aufrufen
    Gehen Sie auf sede.registradores.org und suchen Sie nach "Ventanilla Única Digital de Arrendamientos". Authentifizieren Sie sich mit Zertifikat oder DNIe und wählen Sie "Nueva solicitud de NRUA".
  5. 5
    Antragsformular ausfüllen
    Geben Sie ein: genaue Adresse der Wohnung, Katasterreferenz, CRU, Steuernummer des Eigentümers ([NIE](/de/definitie/nie) bei Nicht-Residenten), Art des Angebots (ganze Wohnung oder zimmerweise), maximale Gästezahl, Nummer der regionalen Tourismuslizenz.
  6. 6
    Dokumente hochladen und signieren
    Laden Sie als PDF hoch: Eigentumsurkunde oder Vollmacht des Eigentümers, Nachweis der regionalen Lizenz, nota simple falls vom System angefordert. Signieren Sie elektronisch mit Autofirma. Die Einreichung erzeugt sofort die vorläufige NRUA mit Zeitstempel.
  7. 7
    Vorläufige NRUA in alle Inserate eintragen
    Nehmen Sie den vorläufigen Code und platzieren Sie ihn in jedem aktiven Inserat (Airbnb, Booking, Vrbo, Holidu, eigene Website). Der vorläufige Code genügt, damit die Plattformen Ihr Inserat live halten, während der Registrador qualifiziert.
  8. 8
    Auf die endgültige Qualifizierung warten (15 Werktage)
    Der Registrador qualifiziert binnen 15 Werktagen nach Einreichung. Ist alles korrekt, wird die vorläufige NRUA ohne weiteres Handeln endgültig. Fehlt etwas, haben Sie 7 Werktage zur Nachbesserung. Beachten Sie: Im Februar des Folgejahres müssen Sie das jährliche Auskunftsmodell gemäß Orden VAU/1560/2025 einreichen.

Welche Nummer brauche ich jetzt zum Inserieren?

Direkte Antwort

Ihre regionale Tourismuslizenz (VFT, HUT, ETV, VUT, VV, VT) ist die gültige Nummer, die Sie in Inseraten anzeigen müssen. Mit der Aufhebung der NRUA gibt es keine zusätzliche nationale Ebene mehr: Der regionale Code ist die einzige Registrierung, die das Inserieren ermöglicht. Ihn gültig zu halten ist das Wesentliche.

Das Urteil bestätigt die Zuständigkeitsverteilung: Der Tourismus ist ausschließliche Kompetenz der autonomen Regionen (Artikel 148.1.18 der spanischen Verfassung), weshalb der Staat kein eigenes Register über Tourismuswohnungen schaffen konnte. Mit dem Wegfall der NRUA bleibt nur eine operative Ebene zur Identifizierung Ihrer Wohnung: die regionale (VFT, HUT, ETV, VUT, VV, VT), die zur Tätigkeit ermächtigt und der Code ist, der ins Inserat gehört.

In der Praxis: Halten Sie Ihre Regionallizenz im Tourismusregister Ihrer Region aktiv und gültig. Es ist die Nummer, die Plattformen und Inspektionen prüfen, die Sie in jedem Inserat anzeigen müssen und die über die VUDA ausgetauscht wird. Ist die Lizenz storniert, ausgesetzt oder hat sie nie bestanden, inserieren Sie rechtswidrig — das, und nicht das Fehlen einer NRUA, ist heute das tatsächliche Risiko.

Regionale Tourismusregistrierung — die gültige Nummer zum Inserieren nach der Aufhebung der NRUA
RegionRegionalcodeStatusNRUABesonderheit
AndalusienVFT/VUTIn KraftAufgehoben (nicht erforderlich)Decreto 31/2024 führte Kapazitätsgrenzen (15/4 plazas) und neue Bezeichnung VUT ein
MadridVUTIn KraftAufgehoben (nicht erforderlich)Decreto 27/2026 verlangt zuerst ein CIVUT (Eignungszertifikat)
KatalonienHUTIn KraftAufgehoben (nicht erforderlich)HUT-Moratorium Barcelona seit 2018; geplante Beendigung 2028
BalearenETVIn KraftAufgehoben (nicht erforderlich)ETV-Obergrenze pro Insel; Warteliste auf Mallorca
Kanarische InselnVVIn KraftAufgehoben (nicht erforderlich)Ley 6/2025 führt kommunale Genehmigung und gesättigte Tourismuszonen ein
ValenciaVTIn KraftAufgehoben (nicht erforderlich)Decret-llei 9/2024 begrenzt Aufenthalte auf 10 Tage und stärkt die kommunale Aufsicht

Welche Pflichten haben die Plattformen und wie wird durchgesetzt?

Direkte Antwort

Plattformen (Airbnb, Booking, Vrbo, Holidu) müssen weiterhin die regionale Tourismusregistrierung vor der Veröffentlichung prüfen, Inserate ohne gültigen Code binnen 48 Stunden nach behördlicher Aufforderung entfernen und monatlich Daten an die VUDA melden — die in Kraft bleibt. Das Sanktionsregime kombiniert das spanische Verbraucherschutzgesetz, die regionalen Tourismusgesetze und — für Plattformen — die EU-Verordnung 2024/1028.

Die Pflicht der Plattformen zur Prüfung und zum Daten-Sharing entfällt nicht mit der Aufhebung der NRUA: Die EU-Verordnung 2024/1028 und die VUDA bleiben vollständig in Kraft. Was sich ändert, ist der geprüfte Code — nicht mehr eine nationale NRUA, sondern die Nummer der regionalen Tourismuslizenz. Plattformen fragen vor der Veröffentlichung über API die VUDA ab und haben, wenn sie eine behördliche Aufforderung zur Entfernung eines Inserats ohne gültigen regionalen Code erhalten, 48 Stunden zur Umsetzung.

Der öffentlich bekannte Präzedenzfall ist die Geldbuße des spanischen Verbraucherministeriums gegen Airbnb in Höhe von 64 Mio. € (2024-2025) wegen Veröffentlichung von Tourismusunterkünften ohne Lizenz. Die Sanktion wurde über das spanische Verbraucherschutzgesetz (LGDCU) abgewickelt und zeigt, dass die Verwaltung sowohl Willen als auch Werkzeuge hat, um massive Nichteinhaltung auf Plattformen zu verfolgen.

Für Vermieter sind konkrete Bußgeldhöhen im RD 1312/2024 selbst nicht aufgeführt — die Verordnung verweist auf das allgemeine LGDCU-Regime und die regionalen Tourismusgesetze. In der Praxis reichen die Bandbreiten von 3.000 € bis 600.000 € nach LGDCU und Regionalgesetzen (Andalusien erreicht beispielsweise 600.000 € im sehr-schwer-Segment seit dem Decreto-ley 1/2025). Strafrechtliche Haftung kommt nur bei Urkundenfälschung im engen Sinne in Betracht.

Wie fügt sich die Aufhebung in die EU-Verordnung 2024/1028 ein?

Direkte Antwort

Die EU-Verordnung 2024/1028 und ihr Single Digital Entry Point (in Spanien: die VUDA) bleiben vollständig in Kraft: Die Aufhebung betraf nur die nationale NRUA-Nummer, nicht die europäische Pflicht, Wohnungen zu registrieren und Daten auszutauschen. Das Schlüsseldatum 20. Mai 2026 — Single Digital Entry Point betriebsbereit und Datenaustausch mit Eurostat — bleibt bestehen; die nun ausgetauschte Nummer ist der regionale Tourismuscode.

Die EU-Verordnung 2024/1028 ist eine Antwort auf die zersplitterte europäische Regulierung der Kurzzeitvermietung: Jeder Mitgliedstaat hatte ein eigenes Regime, was eine aggregierte Marktübersicht unmöglich machte und Eurostat bei harmonisierten Statistiken behinderte. Die Verordnung verpflichtet jeden Mitgliedstaat, einen einzigen nationalen digitalen Zugangspunkt einzurichten, in dem jede Wohnung registriert und Daten mit Plattformen und Behörden ausgetauscht werden — und diese Pflicht wird von der STS 620/2026 nicht berührt.

In Spanien ist dieser Single Digital Entry Point die VUDA — betrieben vom Colegio de Registradores unter Koordination des Wohnungsbauministeriums — und sie läuft weiter. Was entfällt, ist die NRUA als nationale Kennung: Der nun über die VUDA geleitete Code ist der der regionalen Tourismusregistrierung. Ab dem 20. Mai 2026 müssen Plattformen, die im Binnenmarkt tätig sind, monatlich aggregierte Daten an die nationalen Behörden übermitteln, die sie wiederum an Eurostat weiterleiten.

Für den Host ist die praktische Folge einfach: Es gibt keine NRUA-Formalität mehr, aber Sie müssen Ihre Regionallizenz gültig halten, denn das ist die Nummer, die das europäische System speist. Die Wirksamkeit der Durchsetzung nimmt sogar zu — ab Mai 2026 haben Inspektionen nahezu Echtzeit-Zugriff auf aggregierte Plattformdaten, und die europäische Harmonisierung erleichtert es, dass eine regionale Geldbuße auf andere Gerichtsbarkeiten ausstrahlt.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine NRUA, wenn ich nur über meine eigene Website vermiete (ohne Airbnb)?
Nein, denn die NRUA wurde aufgehoben (STS 620/2026) und existiert nicht mehr. Was Sie sehr wohl brauchen, egal wo Sie inserieren, ist eine gültige regionale Tourismuslizenz (VFT, HUT, ETV, VUT, VV, VT). Ist Ihre Website rein informativ und werden Buchungen telefonisch oder per E-Mail ohne Online-Zahlung abgewickelt, fallen Sie möglicherweise aus dem regionalen Tourismusregime heraus — aber dieses Modell ist bei professionellen Hosts kaum noch zu finden.
Ersetzt die NRUA meine VFT-, HUT-, ETV- oder VUT-Nummer?
Die Frage hat sich erledigt: Die NRUA wurde 2026 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, es gibt also keinen nationalen Code, der etwas ersetzt. Die gültige Nummer zum Inserieren ist unmittelbar Ihre regionale Tourismuslizenz (VFT in Andalusien, HUT in Katalonien, ETV auf den Balearen, VUT in Madrid, VV auf den Kanarischen Inseln, VT in Valencia). Das ist der Code, den Sie in Ihren Inseraten anzeigen müssen.
Was passiert mit meinem Inserat ohne NRUA?
Nichts: Es gibt keine NRUA-Pflicht mehr. Nach der Aufhebung prüfen Plattformen den Code Ihrer regionalen Tourismusregistrierung, keine NRUA. Vermeiden müssen Sie das Inserieren ohne diese gültige Regionallizenz; in diesem Fall können Plattformen Ihr Inserat binnen 48 Stunden nach behördlicher Aufforderung entfernen. Halten Sie Ihre VFT/HUT/ETV/VUT/VV/VT aktuell.
Wie viel kostet ein NRUA-Antrag?
Nicht mehr anwendbar: Die NRUA wurde aufgehoben, es gibt keinen Antrag zu stellen und keine Gebühr zu zahlen. Als historische Anmerkung: Als das Register in Kraft war, nannten spezialisierte gestoría-Quellen rund 27 € + MwSt. pro Antrag nach dem Arancel des RD 1427/1989, plus einen vergleichbaren Betrag für das jährliche Auskunftsmodell. Diese Kosten sind mit der Aufhebung entfallen.
Darf ich weiter inserieren, wenn meine Regionallizenz widerrufen wird?
Nein. Ihre regionale Tourismuslizenz ist jetzt die einzige Nummer, die das Inserieren ermöglicht. Storniert Andalusien Ihre VFT, entzieht Katalonien Ihnen die HUT oder annullieren die Balearen Ihre ETV, dürfen Sie nicht mehr rechtmäßig inserieren, und Plattformen werden bei der Abfrage der VUDA Ihren Code nicht mehr validieren. Die NRUA spielt in diesem Ablauf keine Rolle mehr, weil sie aufgehoben wurde.
Ist die Tourismusregistrierung an den Eigentümer oder an die Wohnung gebunden?
An die Wohnung. Die regionale Tourismuslizenz identifiziert die Immobilie (Katasterreferenz + Registerdaten), nicht den Inhaber. Verkaufen Sie die Wohnung, muss der Käufer die Regionallizenz auf eigenen Namen beantragen — sie wird nicht automatisch mit der Übertragung weitergegeben. (Die frühere NRUA folgte derselben Logik, ist aber nach ihrer Aufhebung nicht mehr relevant.)
Was ist der Unterschied zwischen der Tourismusregistrierung und SES.Hospedajes?
Es sind getrennte Verfahren und beide in Kraft. Die regionale Tourismuslizenz (VFT/HUT/ETV/VUT/VV/VT) ist der Code der Wohnung, den Sie benötigen, um sie auf Plattformen zu inserieren. [SES.Hospedajes](/de/compliance/ses-hospedajes) ist das nationale Gästeregister (Innenministerium, RD 933/2021) und verpflichtet Sie, die Daten jedes Gastes binnen 24 Stunden nach dem Check-in zu übermitteln. Die Aufhebung der NRUA berührt SES.Hospedajes nicht; es bleibt vollständig in Kraft und ist unabhängig.

Quellen

  1. RD 1312/2024 Real Decreto 1312/2024, de 23 de diciembre, por el que se regula el procedimiento de Registro Único de Arrendamientos y la VUDA (BOE-A-2024-26931)
  2. STS 620/2026 Tribunal Supremo (Sala 3ª), Sentencia 620/2026 de 21 de mayo de 2026 — anula el Registro Único de Arrendamientos (NRUA) por falta de competencia estatal
  3. Orden VAU/1560/2025 Orden VAU/1560/2025, de 22 de diciembre, por la que se aprueba el modelo informativo anual (BOE-A-2025-27116)
  4. EU 2024/1028 Reglamento (UE) 2024/1028 del Parlamento Europeo y del Consejo, sobre recogida y intercambio de datos relativos a servicios de alquiler de alojamientos de corta duración
  5. Ministerio Vivienda VUDA Ministerio de Vivienda — Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (VUDA): información oficial
  6. VUDA FAQ Ministerio de Vivienda — Preguntas frecuentes sobre la Ventanilla Única Digital
  7. Colegio Registradores Colegio de Registradores — Más de cien mil Números de Registro de Alquiler generados (nota de prensa, diciembre 2025)
  8. Sede Registradores Sede Electrónica del Colegio de Registradores — VUDA (portal de tramitación)

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