Was ist eine vivienda de uso turístico (VUT) in Andalusien?

Direkte Antwort

Die VUT ist die andalusische Verwaltungsfigur, um eine vollständige Wohnung oder einzelne Zimmer an Touristen entgeltlich zu vermieten. Sie wird durch die Ley 13/2011 und das Decreto 28/2016 — geändert durch das Decreto 31/2024 — geregelt. Identifiziert wird sie durch eine Nummer des Registro de Turismo de Andalucía (RTA) mit dem Präfix VUT (Neueintragungen) oder VFT (Bestand).

Das Regime greift, sobald eine Wohnung als touristische Unterkunft vermarktet wird — auf Plattformen wie Airbnb oder Booking, auf eigenen Websites oder über jeden anderen touristischen Kanal — und zwar entgeltlich. Die Junta de Andalucía liest die „touristische Nutzung" aus objektiven Anhaltspunkten ab: aktive Anzeige, fortlaufende Buchungen und Bewerbung als Unterkunft, ohne feste Nächte-Schwelle.

Das Decreto 31/2024 änderte die offizielle Bezeichnung: „vivienda con fines turísticos" (VFT) wurde zur „vivienda de uso turístico" (VUT) — abgestimmt mit den übrigen autonomen Regionen und mit der Rechtsprechung des Tribunal Supremo. Frühere Eintragungen behalten ihre VFT-Nummer; neue erhalten das Präfix VUT in ihrem RTA-Eintragungscode.

Was änderte das Decreto 31/2024 seit Februar 2024?

Direkte Antwort

Fünf wesentliche Änderungen: neue Bezeichnung VUT (statt VFT), Abschaffung der alten Mindestabstandsregel zwischen Wohnungen, Einführung der „empresas explotadoras" (Betreibergesellschaften), Pflicht zur declaración responsable de compatibilidad urbanística und strenge Kapazitätsgrenzen (max. 15 Plätze in einer ganzen Wohnung, 4 pro Zimmer).

Das Decreto 31/2024 vom 29. Januar war die erste umfassende Reform des andalusischen Regimes seit 2016. Erklärte Ziele: den Sektor zu professionalisieren, die kommunale städtebauliche Kontrolle zu stärken und die Begrifflichkeit mit dem restlichen Spanien zu harmonisieren. Die verpflichtende Anpassungsfrist für bereits eingetragene Wohnungen wurde auf sechs Monate ab Inkrafttreten festgelegt.

Die operativ wichtigste Neuerung ist die declaración responsable de compatibilidad urbanística: Vor der Eintragung der VUT im RTA muss der Inhaber per Eigenerklärung nachweisen, dass die touristische Nutzung mit dem Bauleitplan der Gemeinde vereinbar ist. Die neue Figur der „empresa explotadora" erlaubt natürlichen oder juristischen Personen, die nicht Eigentümer sind, eine oder mehrere VUT professionell zu verwalten und übernimmt ausdrücklich die Eintragungs- und Sanktionspflichten gegenüber der Junta.

Das andalusische Regime vor und nach dem Decreto 31/2024
AspektVorher (Decreto 28/2016 original)Ab 7. Feb. 2024 (Decreto 31/2024)
BezeichnungVivienda con fines turísticos (VFT)Vivienda de uso turístico (VUT)
Abstand zwischen WohnungenMaximal 2 VFT im Umkreis von 1.000 mKeine Abstandsbegrenzung
Kapazität ganze WohnungKeine spezifische regionale GrenzeMaximal 15 Plätze; 4 pro Zimmer (2 im Wohnzimmer umwandelbar)
Kapazität pro ZimmerKeine spezifische GrenzeMaximal 4 Plätze pro Zimmer und 6 Plätze insgesamt in der Wohnung
Städtebauliche VerträglichkeitKein ausdrückliches DokumentDeclaración responsable vor der Eintragung verpflichtend
Professionelle VerwaltungNur Eigentümer oder direkter CessionarioEmpresas explotadoras zugelassen (neue Figur)

Welche Voraussetzungen müssen Sie vor der Eintragung erfüllen?

Direkte Antwort

Fünf Voraussetzungen: günstige declaración responsable de compatibilidad urbanística, gültige Erstbezugslizenz, Einhaltung der Kapazitätsgrenzen (15 Plätze ganze Wohnung / 4-6 pro Zimmer), Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (3/5 seit April 2025) und ausreichender Titel an der Wohnung.

Die declaración responsable de compatibilidad urbanística ist das wichtigste Dokument und das, was die Junta mit den Gemeinden abgleicht. Hat die Gemeinde einen restriktiven Sondernutzungsplan beschlossen oder neue VUT-Eintragungen vorsorglich ausgesetzt — eine durch das Decreto-ley 1/2025 verstärkte Befugnis — kann die Eintragung nicht erfolgen. Málaga, Sevilla und Cádiz sind die Gemeinden mit der höchsten Wahrscheinlichkeit für Beschränkungen.

Die Erstbezugslizenz (oder ihre andalusische Variante „licencia de ocupación") belegt, dass die Wohnung die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit erfüllt. Ohne gültige Lizenz ist die VUT-Eintragung nicht wirksam, und die erste Inspektion könnte ein Sanktionsverfahren eröffnen.

Seit dem 3. April 2025 verlangen neue VUT in Wohnungen unter horizontalem Eigentumsrecht eine ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimme von 3/5 der Eigentümer, die ihrerseits 3/5 der Beteiligungsanteile vertreten. Verbieten die Statuten die touristische Nutzung oder erreicht die Versammlung diese Mehrheit nicht, kann die VUT nicht eingetragen werden.

  • Declaración responsable de compatibilidad urbanística (Gemeinde der Belegenheit).
  • Gültige licencia de primera ocupación oder gleichwertige Bewohnbarkeitslizenz.
  • Einhaltung der Kapazitätsgrenzen des Decreto 31/2024 (15 Plätze / 4 pro Zimmer).
  • 3/5-Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (Neueintragungen ab 3. April 2025).
  • Ausreichender Titel: Eigentumsurkunde oder Eigentümervollmacht, wenn der VUT-Inhaber Mieter oder empresa explotadora ist.
  • NIE des Inhabers bei Nicht-Residenz; certificado digital, DNI electrónico oder Cl@ve PIN für die elektronische Einreichung.

Wie melden Sie die VUT Schritt für Schritt an?

Direkte Antwort

Über die digitale Sede der Junta de Andalucía mittels declaración responsable. Die Aktivität darf am Tag der Einreichung beginnen; das Registro de Turismo de Andalucía (RTA) vergibt automatisch den Code VUT/<Provinz>/<Nummer> und bestätigt ihn über die Sede.

Die VUT-Anmeldung in Andalusien folgt dem Modell der declaración responsable: Der Inhaber erklärt eigenverantwortlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, lädt die Nachweise über die Sede hoch und die Junta vergibt unverzüglich eine Eintragungsnummer. Es gibt keine vorherige „Genehmigung" — die Verwaltung prüft nachträglich und kann bei festgestellten Verstößen ein Sanktionsverfahren eröffnen.

Anmeldung einer vivienda de uso turístico (VUT) in Andalusien
Schritte zur Eintragung Ihrer Ferienwohnung im Registro de Turismo de Andalucía mittels declaración responsable.
  1. 1
    Declaración responsable de compatibilidad urbanística beantragen
    Stellen Sie den Antrag beim Ayuntamiento der Belegenheit. Seit dem Decreto 31/2024 ist dies eine harte Voraussetzung — ohne dieses Dokument gilt die VUT-Anmeldung als unvollständig. Richtwert für die Bearbeitungszeit: 1-6 Monate je nach Gemeinde (Málaga und Sevilla brauchen meist länger).
  2. 2
    Erstbezugslizenz prüfen
    Prüfen Sie, ob Ihre licencia de ocupación gültig ist. Wenn nicht, beantragen Sie sie zuerst beim Ayuntamiento: Ohne gültige Lizenz kann die VUT nicht eingetragen werden.
  3. 3
    3/5-Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen
    Für Neueintragungen ab 3. April 2025: Eigentümerversammlung einberufen und die zustimmende Stimme von 3/5 der Eigentümer einholen, die 3/5 der Anteile vertreten. Lassen Sie das Protokoll vom Sekretär-Verwalter beglaubigen. Verbieten die Statuten die touristische Nutzung, müssen Sie zuerst die Statuten ändern.
  4. 4
    Auf die Sede der Junta zugreifen
    Gehen Sie auf www.juntadeandalucia.es, Bereich „Turismo — Registro". Authentifizieren Sie sich mit certificado digital, DNI electrónico oder Cl@ve PIN. Wählen Sie „Declaración responsable — VUT".
  5. 5
    Die declaración responsable ausfüllen
    Eintragen: Inhaber und empresa explotadora (falls einschlägig), Katasterreferenz, exakte Anschrift, Plätze innerhalb der Grenzen des Decreto 31/2024, Modalität (ganze Wohnung oder zimmerweise), Betriebszeitraum, 24/7 erreichbarer Kontakt.
  6. 6
    Nachweise hochladen
    Als PDF hochladen: declaración responsable de compatibilidad urbanística, licencia de ocupación, Protokoll der Eigentümergemeinschaft (bei Neueintragung ab 3. April 2025), Eigentumsurkunde oder Eigentümervollmacht.
  7. 7
    Unterschreiben und einreichen
    Daten prüfen, Verantwortungserklärungen anhaken und elektronisch signieren. Die Einreichung erzeugt sofort eine zeitgestempelte Quittung: Ab diesem Moment darf die Aktivität starten.
  8. 8
    VUT-Code erhalten und veröffentlichen
    Die Junta vergibt den Code VUT/<Provinz>/<Nummer> (z. B. VUT/MA/00123 für Málaga) und stellt ihn über die Sede zu. Zeigen Sie ihn in jeder Anzeige (Booking, Airbnb, eigene Website) zusammen mit der Anschrift der Wohnung. Bestandseintragungen behalten das Präfix VFT.

Brauche ich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

Direkte Antwort

Ja, für Neueintragungen ab dem 3. April 2025. Das Decreto-ley 1/2025 verlangt eine zustimmende Stimme von 3/5 der Eigentümer, die ihrerseits 3/5 der Beteiligungsanteile vertreten. Das ist eine doppelte kumulative Schwelle: 3/5 der Personen UND 3/5 der Anteile.

Das Decreto-ley 1/2025 vom 24. Februar führte die ausdrückliche Genehmigung der Eigentümergemeinschaft für die Ausübung touristischer Tätigkeit in Wohnungen im horizontalen Eigentumsregime ein. Die Maßnahme trat am 3. April 2025 in Kraft und gilt für Neueintragungen — bereits vor diesem Datum aktive VFT/VUT brauchen keine rückwirkende Ratifizierung, solange die Tätigkeit ohne Unterbrechung weiterläuft.

Die doppelte 3/5-Schwelle ist streng: Drei Fünftel der Eigentümer müssen zustimmen UND diese Eigentümer müssen zusammen drei Fünftel der Beteiligungsanteile vertreten. In Gemeinschaften mit ungleichen Anteilen (Gewerbeeinheiten, Penthouse-Eigentümer mit höherem Koeffizienten) kann die Abstimmung 3/5 der Personen erreichen, aber nicht 3/5 der Anteile, oder umgekehrt. Ohne beide Mehrheiten keine VUT-Eintragung.

Verbieten die Statuten der Eigentümergemeinschaft die touristische Nutzung ausdrücklich, ist der Weg, zuerst die Statuten zu ändern — ein Vorgang, der Einstimmigkeit oder die im Konstitutivtitel festgelegte qualifizierte Mehrheit verlangt. Wird das Verbot nach einer bereits eingetragenen VUT beschlossen, hat die Rechtsprechung entschieden, dass es nicht rückwirkend auf die bereits genehmigte Tätigkeit greift, blockiert aber neue Eintragungen im selben Gebäude.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Direkte Antwort

Drei Stufen nach der Ley 13/2011 in der Fassung des Decreto-ley 1/2025: leichte Verstöße bis 10.000 €, schwere von 10.001 € bis 100.000 € und sehr schwere von 100.001 € bis 600.000 €, gegebenenfalls mit Schließung des Betriebs und einem Jahr Verbot neuer Eintragungen für den sanktionierten Inhaber.

Das Decreto-ley 1/2025 verschärfte das Sanktionsregime erheblich. Tätigkeit ohne Eintragung im RTA, wesentliche Falschangaben in der declaración responsable und Verstöße gegen die Kapazitätsgrenzen des Decreto 31/2024 sind die meistverfolgten Verstöße in 2026. Die Junta meldete seit Inkrafttreten der neuen Maßnahmen über 13.000 stornierte Eintragungen.

Die Junta gleicht das RTA routinemäßig mit SES.Hospedajes, mit Anzeigen auf Booking und Airbnb (über die staatliche VUDA seit 2025) und mit den kommunalen Katasterunterlagen ab. Eine Wohnung mit aktiven Anzeigen, aber ohne sichtbaren VUT-Code ist ein direkter Inspektionskandidat — und Inspektionen reichen typischerweise 4 Jahre zurück.

VUT-Sanktionsregime in Andalusien (Ley 13/2011 in der Fassung des Decreto-ley 1/2025)
VerstoßartBußgeldrahmenTypische Beispiele
Leve (leicht)Bis 10.000 €Formelle Mängel in der Werbung, kein VUT-Code an der Wohnung, verspätete Eintragungs-Meldungen
Grave (schwer)10.001 € — 100.000 €Tätigkeit ohne Eintragung im RTA, Verstoß gegen Kapazitätsgrenzen, fehlende 3/5-Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Muy grave (sehr schwer)100.001 € — 600.000 €Wesentliche Falschangabe in der declaración responsable, wiederholtes klandestines Angebot, Verstoß gegen kommunale Moratorien

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine alte VFT erneut als VUT eintragen?
Nicht automatisch. Vor dem 7. Februar 2024 eingetragene VFTs behalten ihre Nummer und Gültigkeit. Aber Sie mussten sich innerhalb der sechsmonatigen Anpassungsfrist des Decreto 31/2024 an die neuen Anforderungen anpassen — Kapazitätsgrenzen und declaración responsable de compatibilidad urbanística. Jede wesentliche Änderung (neuer Inhaber, Kapazität, Modalität) wird bereits unter der neuen Bezeichnung VUT eingetragen.
Was, wenn meine ganze Wohnung mehr als 15 Plätze hat?
Sie können sie nach dem Decreto 31/2024 nicht als VUT eintragen. Ihre Optionen: die deklarierte Kapazität auf 15 Plätze reduzieren, die Wohnung in eine touristische Apartmentanlage umwandeln (anderes, strengeres Regime) oder als Hotelunterkunft betreiben. Alte VFTs mit höherer Kapazität mussten sich innerhalb der Anpassungsfrist anpassen.
Gilt die 3/5-Zustimmung der Eigentümergemeinschaft auch für freistehende Einfamilienhäuser?
Nein. Die 3/5-Vorgabe ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz und gilt nur für Wohnungen im horizontalen Eigentumsregime (Wohnungen, Penthäuser, Maisonetten in Gebäuden mit gemeinschaftlichen Teilen). Eine freistehende Villa in einer Siedlung ohne formelle Eigentümergemeinschaft muss keine kollektive Zustimmung nachweisen — die kommunalen städtebaulichen Regeln einhalten reicht.
Was ist eine empresa explotadora und wann ist sie sinnvoll?
Es ist die Figur aus dem Decreto 31/2024, die natürlichen oder juristischen Personen erlaubt, eine oder mehrere VUT professionell zu verwalten, ohne deren Eigentümer zu sein. Die empresa explotadora übernimmt die Eintragungs- und Sanktionspflichten gegenüber der Junta. Sinnvoll, wenn Sie Wohnungen Dritter verwalten (Agency- oder Property-Management-Modell) und als formeller Ansprechpartner vor der Verwaltung auftreten möchten.
Brauche ich auch eine Número de Registro Único de Arrendamiento (NRUA)?
Ja, seit 1. Juli 2025 nach dem nationalen [Real Decreto 1312/2024](https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2024-26931). Die NRUA ist Voraussetzung, um auf digitalen Plattformen (Booking, Airbnb) zu inserieren, und steht neben dem regionalen VUT-Code — Sie brauchen beide. Ohne NRUA nehmen Plattformen Ihre Anzeige binnen 48 Stunden nach behördlicher Aufforderung offline.
Kann meine Gemeinde mir verbieten, eine neue VUT zu eröffnen?
Ja. Das Decreto-ley 1/2025 stärkte die kommunale Befugnis, die Vereinbarkeit von VUTs mit der Wohnnutzung über die Bauleitplanung zu regeln. Gemeinden dürfen neue Eintragungen vorsorglich aussetzen, während sie einen Sondernutzungsplan erarbeiten — die Stadt Málaga ist das Standardbeispiel. Holen Sie immer vorab die declaración responsable de compatibilidad bei der konkreten Gemeinde ein, bevor Sie kaufen oder investieren.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren und wie lange?
Mindestens 4 Jahre (übliche steuer- und verwaltungsrechtliche Verjährungsfrist): die declaración responsable de compatibilidad urbanística, die licencia de ocupación, das Protokoll der Eigentümergemeinschaft mit der 3/5-Zustimmung, SES-Kommunikation, Gastverträge, [Modelo 210](/de/compliance/modelo-210)-Belege (IRNR) und der Schriftverkehr mit der Junta. Für steuerliche Zwecke ebenfalls Kostenbelege 4 Jahre aufbewahren.

Quellen

  1. Ley 13/2011 Ley 13/2011, de 23 de diciembre, del Turismo de Andalucía (BOE-A-2012-876)
  2. Decreto 28/2016 Decreto 28/2016, de 2 de febrero, de las viviendas con fines turísticos (BOJA 28/2016)
  3. Decreto 31/2024 Decreto 31/2024, de 29 de enero, por el que se modifican diversas disposiciones en materia de viviendas de uso turístico (BOJA 24/2024)
  4. Decreto-ley 1/2025 Decreto-ley 1/2025, de 24 de febrero, de medidas urgentes en materia de vivienda (BOJA 41/2025)
  5. Junta Turismo Junta de Andalucía — Turismo: Viviendas de uso turístico
  6. RD 1312/2024 Real Decreto 1312/2024, de 23 de diciembre, por el que se regula el procedimiento de Registro Único de Arrendamientos y la VUDA (BOE-A-2024-26931)

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