Was ist die Verordnung (EU) 2024/1028?
Es handelt sich um die europäische Verordnung vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten zu Dienstleistungen für die Kurzzeitvermietung von Unterkünften. Sie schafft einen gemeinsamen Rahmen für überprüfbare nationale Registrierungen, Verifikationspflichten der Plattformen und einen Single Digital Entry Point (SDEP) in jedem Mitgliedstaat.
Der vollständige Titel lautet: "Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten zu Dienstleistungen für die Kurzzeitvermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724" (CELEX 32024R1028). Als Verordnung ist sie ohne Umsetzung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar — die operative Durchführung erfordert dennoch nationale Durchführungsakte.
Der Anwendungsbereich umfasst alle in der EU tätigen Anbieter von Online-Plattformen für Kurzzeitvermietung und alle Gastgeber, die eine solche Unterkunft anbieten. Ausdrücklich ausgenommen sind Hotels, Aparthotels, Motels, Hostels, Campingplätze und Stellplätze für Wohnmobile — ihr Regime war stets von der privaten Vermietung getrennt und nicht Teil des regulatorischen Problems, das diese Maßnahme lösen soll.
Die operative Definition der "Dienstleistung für die Kurzzeitvermietung" lautet: entgeltliche Überlassung einer möblierten Wohneinheit für kurze Zeiträume an einen Gast, der dort keinen Hauptwohnsitz begründet. Die Definition ist bewusst funktional gehalten — sie soll die ökonomische Realität des Airbnb-Phänomens erfassen, ohne sich an eine zivilrechtliche Qualifikation des Vertrags zu binden.
Wann gilt die Verordnung und welche Daten sollten Sie beachten?
Die Verordnung trat am 20. Mai 2024 in Kraft und gilt seit dem 20. Mai 2026 (heute) vollständig. In Spanien sind die Zwischenmeilensteine das Inkrafttreten des RD 1312/2024 am 2. Januar 2025, die Pflichtcharakter des NRUA ab dem 1. Juli 2025 und die erste jährliche informative Erklärung im Februar 2026.
Die Verordnung folgt der klassischen Kadenz der EU-Gesetzgebung: Annahme durch Parlament und Rat am 11. April 2024, Veröffentlichung im Amtsblatt am 20. Mai 2024 (Inkrafttreten) und vollständige Anwendung zwei Jahre später am 20. Mai 2026. Die zweijährige Frist gab den Mitgliedstaaten Zeit, ihre nationalen Register aufzubauen, den SDEP an das einheitliche digitale Zugangstor (Verordnung 2018/1724) anzubinden und den Plattformen Zeit, ihre Verifikationssysteme anzupassen.
Spanien nutzte diese Frist mit der Entwicklung des Real Decreto 1312/2024 vom 23. Dezember, der seit dem 2. Januar 2025 in Kraft ist. Er schuf das Registro Único de Arrendamientos (RUA), zu dem das spezifische NRUA-Teilregister für touristische Kurzzeitvermietungen gehört, sowie die Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (VUDA) als spanischen SDEP. Das NRUA wurde am 1. Juli 2025 verpflichtend und die Orden VAU/1560/2025 verabschiedete Ende 2025 die informativen Modelle, die Inhaber und Betreibergesellschaften einreichen müssen.
| Datum | Meilenstein | Wer |
|---|---|---|
| 11. Apr 2024 | Annahme der Verordnung durch Parlament und Rat | EU-Institutionen |
| 20. Mai 2024 | Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und Inkrafttreten | EU-Institutionen |
| 30. Dez 2024 | RD 1312/2024 im spanischen Amtsblatt veröffentlicht | Spanische Regierung |
| 2. Jan 2025 | RD 1312/2024 in Kraft; NRUA-Antrag möglich | Min. f. Wohnungsbau |
| 1. Jul 2025 | NRUA für Inserate auf Plattformen verpflichtend | Gastgeber in Spanien |
| 31. Dez 2025 | Orden VAU/1560/2025 veröffentlicht (informative Modelle) | Min. f. Wohnungsbau |
| Feb 2026 | Erste jährliche informative Erklärung (GJ 2025) | NRUA-Inhaber |
| 20. Mai 2026 | Vollständige Anwendung der Verordnung; SDEP operativ; monatliche Plattformmeldung | Plattformen, Mitgliedstaaten |
Welche Pflichten legt die Verordnung dem Gastgeber auf?
Drei Blöcke: Vor der Inseratserstellung eine nationale Registrierungsnummer pro Einheit beantragen, die von der Verordnung verlangten Daten aktuell halten (Adresse, Kapazität, Indikator Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung) und die jährliche informative Erklärung beim SDEP einreichen. In Spanien ist das System das von der VUDA verwaltete NRUA.
Artikel 4 der Verordnung verpflichtet jeden Mitgliedstaat, ein zugängliches Registrierungsverfahren einzurichten, das kostenlos oder zu "angemessenen und verhältnismäßigen Kosten" verfügbar ist. Der Gastgeber muss sich registrieren lassen, bevor er die Einheit auf einer Online-Plattform anbietet — ohne gültige Registrierungsnummer darf die Plattform das Inserat nicht veröffentlichen (Artikel 7).
Die Mindestdaten, die die Verordnung bei der Registrierung verlangt, umfassen: die genaue Adresse der Einheit, die Katasterreferenz in Rechtsordnungen, die sie verwenden, den Typ der Einheit (gesamte Wohnung oder pro Zimmer), die maximale Gästezahl, einen Indikator, ob die Einheit der Hauptwohnsitz des Gastgebers oder eine Zweitwohnung ist, sowie eine Gastgeberkennung (NIE oder DNI in Spanien). Der Grundsatz der Datenminimierung gilt — nur was für die Zwecke der Verordnung notwendig ist.
Die jährliche informative Erklärung ist eine aggregierte und anonymisierte Liste der Aufenthalte des vorangegangenen Kalenderjahres. In Spanien war die erste Einreichung im Februar 2026 für das GJ 2025 gemäß Orden VAU/1560/2025 fällig. Die Erklärung enthält keine personenbezogenen Daten der Gäste — diese laufen über den Kanal SES Hospedajes (SES-Leitfaden) und nicht über das System 2024/1028.
- Das NRUA für jede Einheit beantragen, bevor sie auf Airbnb, Booking, Vrbo oder einer anderen Plattform inseriert wird.
- Genaue Adresse, Katasterreferenz, Einheitentyp, Kapazität und NIE/DNI des Inhabers angeben.
- Angeben, ob die Wohnung Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung ist — Schlüsseldatum für Kreuzkontrollen mit kommunalen Bauleitplanvorgaben.
- Die jährliche informative Erklärung (Modell VAU/1560/2025) fristgerecht gemäß der von der VUDA festgelegten Frist einreichen.
- Das NRUA aktualisieren, wenn sich Kapazität, Eigentümerschaft oder Betriebsmodalität ändern.
- Prüfen, dass die Nummer in jedem Inserat korrekt angezeigt wird: Die Plattformverifikation schlägt fehl, wenn die exakte Zeichenfolge nicht übereinstimmt.
Welche Pflichten legen die Artikel 7-9 den Plattformen auf?
Vier Pflichten: die Registrierungsnummer vor Veröffentlichung des Inserats prüfen, regelmäßige Stichprobenkontrollen durchführen, monatlich Aktivitätsdaten an den SDEP übermitteln (vierteljährlich für Plattformen mit weniger als 4.250 Gesamt-Inseraten) und Inserate ohne gültige Nummer oder mit offensichtlich falscher Nummer zügig entfernen.
Die Verordnung macht die Plattformen zum Kernstück des Systems. Vor Veröffentlichung eines Inserats müssen sie das Bestehen der nationalen Registrierungsnummer überprüfen, idealerweise über die Echtzeit-API, die jeder SDEP bereitstellen muss (Artikel 7.1). Wenn die API keine Bestätigung zurückgibt, erlaubt die Verordnung die Stützung auf die Selbstauskunft des Gastgebers und nachgelagerte Stichprobenkontrollen (Artikel 7.2) — die sogenannte "random sample check".
Die Artikel 8 und 9 legen das Datenaustauschregime fest. Plattformen übermitteln dem SDEP des Mitgliedstaats, in dem sich die Einheit befindet, monatlich Daten wie die Gesamtzahl der gebuchten Nächte, die Anzahl der Gäste pro Aufenthalt (ohne Identifikation), den Einheitentyp und die Adresse. Für kleine Plattformen — definiert als solche mit weniger als 4.250 Gesamt-EU-Inseraten in den vorangegangenen 12 Monaten — gilt eine vierteljährliche Kadenz. Das Format ist maschinenlesbar (standardisiertes XML/JSON über das Single Digital Gateway 2018/1724).
Wenn eine nationale Behörde mitteilt, dass eine Nummer ungültig ist, muss die Plattform das Inserat unverzüglich entfernen ("expeditiously" im englischen Text) — die seit Sommer 2025 etablierte Praxis ist die Entfernung innerhalb von 48 Stunden nach behördlicher Meldung. Die Verordnung verlangt keine Vorankündigung an den Gastgeber: Die Pflege des NRUA liegt in der Verantwortung des Gastgebers, und die Plattform darf bei behördlicher Meldung direkt handeln.
| Pflicht | Artikel | Häufigkeit oder Regel |
|---|---|---|
| Verifikation der Registrierungsnummer bei Veröffentlichung | Art. 7 | Bei jedem neuen Inserat und bei Inseratänderung |
| Periodische Stichprobenkontrollen | Art. 7 | Periodische Stichprobe — national definiert |
| Monatliche Datenübermittlung an SDEP | Art. 8 | Große Plattformen (≥ 4.250 EU-Inserate) |
| Vierteljährliche Datenübermittlung an SDEP | Art. 8 | Kleine Plattformen (< 4.250 EU-Inserate) |
| Zügige Entfernung von Inseraten ohne gültige Nummer | Art. 9 | Nach Meldung durch die zuständige Behörde |
| Maschinenlesbares Format (XML/JSON) | Art. 10 | Gemäß den Standards des Single Digital Gateway 2018/1724 |
Was ist der Single Digital Entry Point und wie setzt Spanien ihn um?
Der SDEP ist das einheitliche technische Portal, das jeder Mitgliedstaat bereitstellen muss, um die von den Plattformen übermittelten Daten entgegenzunehmen und an die zuständigen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden weiterzuleiten. In Spanien ist der SDEP die Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (VUDA), verwaltet vom Ministerium für Wohnungsbau, mit der technischen Durchführung durch das Colegio de Registradores.
Der SDEP erfüllt drei zusammenhängende Funktionen. Erstens empfängt er die Massendaten, die Plattformen monatlich oder vierteljährlich übermitteln. Zweitens stellt er eine Echtzeit-API bereit, mit der Plattformen die Registrierungsnummer vor Veröffentlichung validieren können. Drittens verteilt er die empfangenen Daten an die zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat — und in Spanien bedeutet das eine Verteilung zwischen Staatsebene (NRUA), Autonomen Gemeinschaften (regionale Tourismusregister wie das RTA in Andalusien, RTC in Katalonien, RGTC auf den Kanaren oder das Tourismusregister der Valencianischen Gemeinschaft) und Gemeinden mit aktiven Bauleitplankompetenzen.
Der SDEP ist Teil des europäischen Single Digital Gateway, der durch die Verordnung (EU) 2018/1724 geschaffen wurde. Dieses Gateway bot bereits eIDAS-anerkannte elektronische Identifizierung zwischen Mitgliedstaaten, sodass der SDEP die bestehende Infrastruktur wiederverwenden kann, um Gastgeber, Plattformen und die endgültigen Empfangsbehörden gleichermaßen zu authentifizieren.
In Spanien ist die VUDA über das Portal des Ministeriums für Wohnungsbau erreichbar (mivau.gob.es). Die Registerverwaltung obliegt dem Colegio de Registradores, das bereits das Registro de la Propiedad führte und über die mit Handelsregisterinformationen verknüpfte Katasterbasis verfügt. Diese institutionelle Wahl erklärt, warum das NRUA die exakte Katasterreferenz verlangt — das System führt vor Nummernvergabe einen automatischen Abgleich mit dem Catastro durch.
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1Identifizieren Sie den Mitgliedstaat, in dem sich die Wohnung befindetJeder Mitgliedstaat hat ein eigenes nationales Register und einen eigenen SDEP. In Spanien ist das System das NRUA über die VUDA. In Italien das CIN; in Frankreich das numéro d'enregistrement; in Portugal das AL/RNAL; in Griechenland das AMA.
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2Stellen Sie sicher, dass die regionale Tourismuslizenz gültig istDas nationale NRUA ersetzt die regionale Lizenz NICHT. Prüfen Sie, dass Ihre VFT/VUT, HUT, ETV, VUT, VV oder VT beim regionalen Regulierer gültig ist ([Andalusien](/de/compliance/vft-andalucia), [Madrid](/de/compliance/madrid-vut), [Kanaren](/de/compliance/canarias-vv), [Sevilla](/de/compliance/sevilla-vut), [Costa Blanca](/de/compliance/costa-blanca)).
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3Beantragen Sie das NRUA über die Sede des Colegio de RegistradoresLoggen Sie sich mit certificado digital oder Cl@ve in die Sede des Colegio de Registradores ein und reichen Sie den NRUA-Antrag ein. Geben Sie die Katasterreferenz, die NIE/DNI des Inhabers, die deklarierte Kapazität und den Indikator Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung an. Siehe den [NRUA-Leitfaden](/de/compliance/nrua) für die Detailprozedur.
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4Fügen Sie das NRUA zu allen Plattform-Inseraten hinzuTragen Sie die exakte Nummer auf Airbnb, Booking, Vrbo, HomeAway und jedem weiteren Kanal ein. Die Verifikation erfolgt über buchstabengetreue Zeichenfolgenübereinstimmung — eine einzige falsch übernommene Ziffer löst bei der Verifikation durch die Plattform die Entfernung aus.
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5Reichen Sie die jährliche informative Erklärung einDie Februar-2026-Frist galt für die informative Erklärung über GJ 2025 (Orden VAU/1560/2025). Stellen Sie sicher, dass sie eingereicht wurde und dass Sie die Empfangsbestätigung aufbewahren. Die Erklärung enthält keine personenbezogenen Daten der Gäste — diese laufen über SES Hospedajes.
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6Bewahren Sie Unterlagen für künftige SDEP-Anfragen aufObwohl der SDEP die Massendaten von den Plattformen erhält, können Behörden ergänzende Informationen beim Inhaber anfordern. Bewahren Sie Aktivitätsbelege, Verträge und VUDA-Korrespondenz mindestens 4 Jahre lang auf.
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7Überprüfen Sie, dass die Plattform Ihr NRUA korrekt validiertBestätigen Sie, dass das veröffentlichte Inserat das NRUA an der dafür vorgesehenen Position der Plattform anzeigt und dass die Plattform den Status "verifiziert" ausweist. Bleibt der Status länger als 7 Tage in Bearbeitung, prüfen Sie die exakte NRUA-Zeichenfolge, bevor Sie die VUDA kontaktieren.
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8Überwachen Sie etwaige Entfernungsmeldungen (Delisting)Erhalten Sie eine Entfernungsmeldung der Plattform, kontaktieren Sie unverzüglich die VUDA — die meisten Vorfälle lösen sich, sobald der Inhaber die Gültigkeit des NRUA nachweist. Bis zur Klärung bleibt das Inserat gemäß Artikel 9 der Verordnung entfernt.
Wie steht Spanien im Vergleich zu anderen EU-Staaten bei Registern und Sanktionen da?
Fünf Mitgliedstaaten verfügen über ein voll funktionsfähiges nationales System: Portugal (AL seit 2014), Frankreich (numéro d'enregistrement seit 2018), Italien (CIN seit Januar 2025), Griechenland (AMA seit 2018) und Spanien (NRUA seit Juli 2025). Das spezifische Sanktionsregime des spanischen RD 1312/2024 ist nicht konsolidiert — die primäre faktische Sanktion ist die automatische Entfernung des Inserats durch die Plattform.
Die europäische Harmonisierung konzentriert sich auf das Registrierungsverfahren und den Datenaustausch, nicht auf die Sanktionen — die Verordnung verlangt lediglich, dass die Mitgliedstaaten "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen festlegen, ohne Bandbreiten zu definieren. Jeder Mitgliedstaat behält die Befugnis, das Sanktionsregime zu regeln. In Spanien sieht das RD 1312/2024 derzeit keinen einheitlichen NRUA-spezifischen Sanktionsrahmen vor — eine Lücke, auf die die Lehre hingewiesen hat und die wahrscheinlich eine ergänzende Vorschrift erfordert.
In der Praxis ist die meistgefürchtete operative Folge in Spanien die automatische Entfernung des Plattform-Inserats (Artikel 9 der EU-Verordnung), die den Buchungsfluss einfriert, bis das NRUA regularisiert ist. Hinzu kommen die regionalen Tourismussanktionen — bis zu 600.000 EUR in Andalusien und Valencia, bis zu 400.000 EUR auf den Balearen, bis zu 600.000 EUR in Katalonien — sowie die spezifischen Sanktionen der Gastdatenmeldung (Ley Orgánica 4/2015, SES Hospedajes), die 30.000 EUR erreichen können.
Italien bietet den nützlichen Kontrast. Das Gesetz 191/2023 und die nachfolgenden Akte legten spezifische CIN-Sanktionen fest: zwischen 800 und 8.000 EUR für Inserate ohne CIN und bis zu 5.000 EUR, wenn es nicht im Inserat angezeigt wird. Diese Sanktionsklarheit hat die Compliance beschleunigt. Das spanische Regime wird voraussichtlich auf ein ähnliches Muster zulaufen, sobald eine ergänzende Vorschrift zum RD 1312/2024 veröffentlicht wird.
| Mitgliedstaat | System | Startjahr | Operativer Status |
|---|---|---|---|
| Portugal | AL / RNAL | 2014 | Live |
| Frankreich | Numéro d'enregistrement / Declaloc | 2018 | Live |
| Italien | CIN | 2. Jan 2025 | Live, aktive Sanktionen (EUR 800-8.000) |
| Spanien | NRUA + VUDA | 1. Jul 2025 | Live, kein konsolidiertes spezifisches Sanktionsregime |
| Griechenland | AMA (AADE) | 2018, erweitert durch Gesetz 5170/2025 | Live |
| Niederlande | Kommunale Systeme | Verschiedene | In Entwicklung — SDEP-Bestätigung über primäre Quellen nicht verfügbar |
| Deutschland | Länder-/Stadtsysteme | Verschiedene | In Entwicklung — SDEP-Bestätigung über primäre Quellen nicht verfügbar |
| Belgien | Regionale Systeme | Verschiedene | In Entwicklung — SDEP-Bestätigung über primäre Quellen nicht verfügbar |
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich ab dem 20. Mai 2026 ein NRUA, um mein Airbnb-Inserat aktiv zu halten, wenn sich die Wohnung in Spanien befindet?
Was passiert, wenn Airbnb mein Inserat wegen fehlenden oder ungültigen NRUA deaktiviert?
Welche Daten sendet Booking monatlich über meine Wohnung an die VUDA?
Was ist der Unterschied zwischen dem NRUA (nationale Einheitsebene) und der regionalen Tourismuslizenz?
Welche Frist gilt für meine jährliche informative Erklärung?
Wie interagiert die VUDA mit SES Hospedajes hinsichtlich der Gastdaten?
Kann ich dasselbe NRUA für mehrere Plattformen verwenden?
Quellen
- Reg. (EU) 2024/1028 Regulation (EU) 2024/1028 of the European Parliament and of the Council of 11 April 2024 on the collection and sharing of data concerning short-term accommodation rental services (CELEX 32024R1028)
- EUR-Lex PDF Regulation (EU) 2024/1028 — consolidated PDF (EUR-Lex)
- EUR-Lex summary EUR-Lex legislative summary — Online short-term accommodation rental services: data collection and sharing
- RD 1312/2024 Real Decreto 1312/2024, de 23 de diciembre, por el que se regula el procedimiento del Registro Único de Arrendamientos y la Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (BOE-A-2024-26931)
- Orden VAU/1560/2025 Orden VAU/1560/2025, de 23 de diciembre, por la que se aprueban los modelos informativos del Registro Único de Arrendamientos (BOE-A-2025-27116)
- Min. Vivienda VUDA Ministerio de Vivienda y Agenda Urbana — Ventanilla Única Digital de Arrendamientos de alojamientos de corta duración
- EP Observatory European Parliament Legislative Observatory — file 2022/0358(COD) on short-term accommodation rentals
- EU Transition Pathway European Commission — EU Tourism Transition Pathway: Rethinking rentals, how the EU is addressing data gaps in tourism