Was ist die Verordnung (EU) 2024/1028?

Direkte Antwort

Es handelt sich um die europäische Verordnung vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten zu Dienstleistungen für die Kurzzeitvermietung von Unterkünften. Sie schafft einen gemeinsamen Rahmen für überprüfbare nationale Registrierungen, Verifikationspflichten der Plattformen und einen Single Digital Entry Point (SDEP) in jedem Mitgliedstaat.

Der vollständige Titel lautet: "Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten zu Dienstleistungen für die Kurzzeitvermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724" (CELEX 32024R1028). Als Verordnung ist sie ohne Umsetzung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar — die operative Durchführung erfordert dennoch nationale Durchführungsakte.

Der Anwendungsbereich umfasst alle in der EU tätigen Anbieter von Online-Plattformen für Kurzzeitvermietung und alle Gastgeber, die eine solche Unterkunft anbieten. Ausdrücklich ausgenommen sind Hotels, Aparthotels, Motels, Hostels, Campingplätze und Stellplätze für Wohnmobile — ihr Regime war stets von der privaten Vermietung getrennt und nicht Teil des regulatorischen Problems, das diese Maßnahme lösen soll.

Die operative Definition der "Dienstleistung für die Kurzzeitvermietung" lautet: entgeltliche Überlassung einer möblierten Wohneinheit für kurze Zeiträume an einen Gast, der dort keinen Hauptwohnsitz begründet. Die Definition ist bewusst funktional gehalten — sie soll die ökonomische Realität des Airbnb-Phänomens erfassen, ohne sich an eine zivilrechtliche Qualifikation des Vertrags zu binden.

Wann gilt die Verordnung und welche Daten sollten Sie beachten?

Direkte Antwort

Die Verordnung trat am 20. Mai 2024 in Kraft und gilt seit dem 20. Mai 2026 vollständig, unberührt vom STS 620/2026. In Spanien sind die Zwischenmeilensteine das Inkrafttreten des RD 1312/2024 am 2. Januar 2025, die Pflichtcharakter des NRUA ab dem 1. Juli 2025 und die erste jährliche informative Erklärung im Februar 2026. Am 21. Mai 2026 hob das STS 620/2026 die nationale NRUA-Ebene auf, ließ jedoch die VUDA und die europäischen Pflichten intakt.

Die Verordnung folgt der klassischen Kadenz der EU-Gesetzgebung: Annahme durch Parlament und Rat am 11. April 2024, Veröffentlichung im Amtsblatt am 20. Mai 2024 (Inkrafttreten) und vollständige Anwendung zwei Jahre später am 20. Mai 2026. Die zweijährige Frist gab den Mitgliedstaaten Zeit, ihre nationalen Register aufzubauen, den SDEP an das einheitliche digitale Zugangstor (Verordnung 2018/1724) anzubinden und den Plattformen Zeit, ihre Verifikationssysteme anzupassen.

Spanien nutzte diese Frist mit der Entwicklung des Real Decreto 1312/2024 vom 23. Dezember, der seit dem 2. Januar 2025 in Kraft ist. Er schuf das Registro Único de Arrendamientos (RUA), zu dem das spezifische NRUA-Teilregister für touristische Kurzzeitvermietungen gehörte, sowie die Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (VUDA) als spanischen SDEP. Das NRUA wurde am 1. Juli 2025 verpflichtend und die Orden VAU/1560/2025 verabschiedete Ende 2025 die informativen Modelle, die Inhaber und Betreibergesellschaften einreichen müssen.

Am 21. Mai 2026 hob das STS 620/2026 (Sala 3ª) das RD 1312/2024 teilweise auf: Es erklärte ausschließlich das Registro Único de Arrendamientos — also die über das Registro de la Propiedad abgewickelte NRUA-Nummer — wegen fehlender staatlicher Zuständigkeit für nichtig. Das Urteil ließ die Ventanilla Única Digital (VUDA, Art. 7), die Datenaustauschpflicht der Plattformen, die statistischen Bestimmungen (Art. 11) und die gesamte Verordnung (EU) 2024/1028 vollständig in Kraft, deren staatliche Zuständigkeit das Gericht bestätigte. Operativ ist die überprüfbare Nummer, die Spanien dem europäischen System zuführt, nicht mehr das NRUA, sondern der regionale Tourismusregister-Code, den jede Wohnung bereits besitzt.

Zeitplan der Verordnung 2024/1028 und der spanischen Umsetzung
DatumMeilensteinWer
11. Apr 2024Annahme der Verordnung durch Parlament und RatEU-Institutionen
20. Mai 2024Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und InkrafttretenEU-Institutionen
30. Dez 2024RD 1312/2024 im spanischen Amtsblatt veröffentlichtSpanische Regierung
2. Jan 2025RD 1312/2024 in Kraft; NRUA-Antrag möglichMin. f. Wohnungsbau
1. Jul 2025NRUA für Inserate auf Plattformen verpflichtendGastgeber in Spanien
31. Dez 2025Orden VAU/1560/2025 veröffentlicht (informative Modelle)Min. f. Wohnungsbau
Feb 2026Erste jährliche informative Erklärung (GJ 2025)NRUA-Inhaber
20. Mai 2026Vollständige Anwendung der Verordnung; SDEP operativ; monatliche PlattformmeldungPlattformen, Mitgliedstaaten
21. Mai 2026STS 620/2026 hebt die nationale NRUA-Ebene auf; VUDA und EU-Pflichten intaktOberster Gerichtshof

Welche Pflichten legt die Verordnung dem Gastgeber auf?

Direkte Antwort

Drei Blöcke: Vor der Inseratserstellung eine nationale Registrierungsnummer pro Einheit beantragen, die von der Verordnung verlangten Daten aktuell halten (Adresse, Kapazität, Indikator Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung) und die jährliche informative Erklärung beim SDEP einreichen. In Spanien ist nach dem STS 620/2026 (das das NRUA aufhob) die überprüfbare Nummer der Code des regionalen Tourismusregisters (VFT, HUT, ETV, VUT, VV, VT), den die VUDA den Plattformen zur Verfügung stellt.

Artikel 4 der Verordnung verpflichtet jeden Mitgliedstaat, ein zugängliches Registrierungsverfahren einzurichten, das kostenlos oder zu "angemessenen und verhältnismäßigen Kosten" verfügbar ist. Der Gastgeber muss sich registrieren lassen, bevor er die Einheit auf einer Online-Plattform anbietet — ohne gültige Registrierungsnummer darf die Plattform das Inserat nicht veröffentlichen (Artikel 7).

Die Mindestdaten, die die Verordnung bei der Registrierung verlangt, umfassen: die genaue Adresse der Einheit, die Katasterreferenz in Rechtsordnungen, die sie verwenden, den Typ der Einheit (gesamte Wohnung oder pro Zimmer), die maximale Gästezahl, einen Indikator, ob die Einheit der Hauptwohnsitz des Gastgebers oder eine Zweitwohnung ist, sowie eine Gastgeberkennung (NIE oder DNI in Spanien). Der Grundsatz der Datenminimierung gilt — nur was für die Zwecke der Verordnung notwendig ist.

Die jährliche informative Erklärung ist eine aggregierte und anonymisierte Liste der Aufenthalte des vorangegangenen Kalenderjahres. In Spanien war die erste Einreichung im Februar 2026 für das GJ 2025 gemäß Orden VAU/1560/2025 fällig. Die Erklärung enthält keine personenbezogenen Daten der Gäste — diese laufen über den Kanal SES Hospedajes (SES-Leitfaden) und nicht über das System 2024/1028.

  • Über den regionalen Tourismusregister-Code für jede Einheit verfügen, bevor sie auf Airbnb, Booking, Vrbo oder einer anderen Plattform inseriert wird (das nationale NRUA wurde durch das STS 620/2026 aufgehoben).
  • Genaue Adresse, Katasterreferenz, Einheitentyp, Kapazität und NIE/DNI des Inhabers angeben.
  • Angeben, ob die Wohnung Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung ist — Schlüsseldatum für Kreuzkontrollen mit kommunalen Bauleitplanvorgaben.
  • Die jährliche informative Erklärung (Modell VAU/1560/2025) fristgerecht gemäß der von der VUDA festgelegten Frist einreichen.
  • Den regionalen Tourismusregister-Code aktualisieren, wenn sich Kapazität, Eigentümerschaft oder Betriebsmodalität ändern.
  • Prüfen, dass die Nummer in jedem Inserat korrekt angezeigt wird: Die Plattformverifikation schlägt fehl, wenn die exakte Zeichenfolge nicht übereinstimmt.

Welche Pflichten legen die Artikel 7-9 den Plattformen auf?

Direkte Antwort

Vier Pflichten: die Registrierungsnummer vor Veröffentlichung des Inserats prüfen, regelmäßige Stichprobenkontrollen durchführen, monatlich Aktivitätsdaten an den SDEP übermitteln (vierteljährlich für Plattformen mit weniger als 4.250 Gesamt-Inseraten) und Inserate ohne gültige Nummer oder mit offensichtlich falscher Nummer zügig entfernen.

Die Verordnung macht die Plattformen zum Kernstück des Systems. Vor Veröffentlichung eines Inserats müssen sie das Bestehen der nationalen Registrierungsnummer überprüfen, idealerweise über die Echtzeit-API, die jeder SDEP bereitstellen muss (Artikel 7.1). Wenn die API keine Bestätigung zurückgibt, erlaubt die Verordnung die Stützung auf die Selbstauskunft des Gastgebers und nachgelagerte Stichprobenkontrollen (Artikel 7.2) — die sogenannte "random sample check".

Die Artikel 8 und 9 legen das Datenaustauschregime fest. Plattformen übermitteln dem SDEP des Mitgliedstaats, in dem sich die Einheit befindet, monatlich Daten wie die Gesamtzahl der gebuchten Nächte, die Anzahl der Gäste pro Aufenthalt (ohne Identifikation), den Einheitentyp und die Adresse. Für kleine Plattformen — definiert als solche mit weniger als 4.250 Gesamt-EU-Inseraten in den vorangegangenen 12 Monaten — gilt eine vierteljährliche Kadenz. Das Format ist maschinenlesbar (standardisiertes XML/JSON über das Single Digital Gateway 2018/1724).

Wenn eine nationale Behörde mitteilt, dass eine Nummer ungültig ist, muss die Plattform das Inserat unverzüglich entfernen ("expeditiously" im englischen Text) — die seit Sommer 2025 etablierte Praxis ist die Entfernung innerhalb von 48 Stunden nach behördlicher Meldung. Die Verordnung verlangt keine Vorankündigung an den Gastgeber: Die Pflege des Registrierungscodes — in Spanien des regionalen Tourismusregister-Codes — liegt in der Verantwortung des Gastgebers, und die Plattform darf bei behördlicher Meldung direkt handeln.

Pflichten der Plattformen nach Verordnung 2024/1028
PflichtArtikelHäufigkeit oder Regel
Verifikation der Registrierungsnummer bei VeröffentlichungArt. 7Bei jedem neuen Inserat und bei Inseratänderung
Periodische StichprobenkontrollenArt. 7Periodische Stichprobe — national definiert
Monatliche Datenübermittlung an SDEPArt. 8Große Plattformen (≥ 4.250 EU-Inserate)
Vierteljährliche Datenübermittlung an SDEPArt. 8Kleine Plattformen (< 4.250 EU-Inserate)
Zügige Entfernung von Inseraten ohne gültige NummerArt. 9Nach Meldung durch die zuständige Behörde
Maschinenlesbares Format (XML/JSON)Art. 10Gemäß den Standards des Single Digital Gateway 2018/1724

Was ist der Single Digital Entry Point und wie setzt Spanien ihn um?

Direkte Antwort

Der SDEP ist das einheitliche technische Portal, das jeder Mitgliedstaat bereitstellen muss, um die von den Plattformen übermittelten Daten entgegenzunehmen und an die zuständigen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden weiterzuleiten. In Spanien ist der SDEP die Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (VUDA), verwaltet vom Ministerium für Wohnungsbau, mit der technischen Durchführung durch das Colegio de Registradores.

Der SDEP erfüllt drei zusammenhängende Funktionen. Erstens empfängt er die Massendaten, die Plattformen monatlich oder vierteljährlich übermitteln. Zweitens stellt er eine Echtzeit-API bereit, mit der Plattformen die Registrierungsnummer vor Veröffentlichung validieren können. Drittens verteilt er die empfangenen Daten an die zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat — und in Spanien bedeutet das eine Verteilung zwischen Staatsebene (die VUDA, zu statistischen Zwecken), Autonomen Gemeinschaften (regionale Tourismusregister wie das RTA in Andalusien, RTC in Katalonien, RGTC auf den Kanaren oder das Tourismusregister der Valencianischen Gemeinschaft) und Gemeinden mit aktiven Bauleitplankompetenzen.

Der SDEP ist Teil des europäischen Single Digital Gateway, der durch die Verordnung (EU) 2018/1724 geschaffen wurde. Dieses Gateway bot bereits eIDAS-anerkannte elektronische Identifizierung zwischen Mitgliedstaaten, sodass der SDEP die bestehende Infrastruktur wiederverwenden kann, um Gastgeber, Plattformen und die endgültigen Empfangsbehörden gleichermaßen zu authentifizieren.

In Spanien ist die VUDA über das Portal des Ministeriums für Wohnungsbau erreichbar (mivau.gob.es). Die Registerverwaltung obliegt dem Colegio de Registradores, das bereits das Registro de la Propiedad führte und über die mit Handelsregisterinformationen verknüpfte Katasterbasis verfügt. Diese institutionelle Wahl erklärt, warum das NRUA die exakte Katasterreferenz verlangte — das System führte vor Nummernvergabe einen automatischen Abgleich mit dem Catastro durch, bis das STS 620/2026 das Register aufhob.

So bereiten Sie sich vor dem 20. Mai 2026 auf die Verordnung (EU) 2024/1028 vor
Praktische Acht-Schritte-Checkliste, damit ein Gastgeber in Spanien bei voller Anwendung der EU-Verordnung und der nationalen VUDA compliant ist.
  1. 1
    Identifizieren Sie den Mitgliedstaat, in dem sich die Wohnung befindet
    Jeder Mitgliedstaat hat ein eigenes nationales Register und einen eigenen SDEP. In Spanien ist die überprüfbare Nummer der regionale Tourismusregister-Code, den die VUDA den Plattformen zur Verfügung stellt (das NRUA wurde durch das STS 620/2026 aufgehoben). In Italien das CIN; in Frankreich das numéro d'enregistrement; in Portugal das AL/RNAL; in Griechenland das AMA.
  2. 2
    Stellen Sie sicher, dass die regionale Tourismuslizenz gültig ist
    Nach der Aufhebung des nationalen NRUA ist die regionale Lizenz die einzige und zentrale Compliance-Ebene. Prüfen Sie, dass Ihre VFT/VUT, HUT, ETV, VUT, VV oder VT beim regionalen Regulierer gültig ist ([Andalusien](/de/compliance/vft-andalucia), [Madrid](/de/compliance/madrid-vut), [Kanaren](/de/compliance/canarias-vv), [Sevilla](/de/compliance/sevilla-vut), [Costa Blanca](/de/compliance/costa-blanca)).
  3. 3
    Halten Sie den regionalen Tourismusregister-Code bereit
    Nach dem STS 620/2026, das das NRUA aufhob, ist die in Spanien überprüfbare Nummer die Ihrer regionalen Lizenz (VFT, HUT, ETV, VUT, VV, VT). Stellen Sie sicher, dass sie gültig ist, und halten Sie sie bereit. Siehe den [Leitfaden zum regionalen Register](/de/compliance/nrua) für die Detailprozedur des regionalen Verfahrens.
  4. 4
    Fügen Sie den Registrierungscode zu allen Plattform-Inseraten hinzu
    Tragen Sie den exakten Code auf Airbnb, Booking, Vrbo, HomeAway und jedem weiteren Kanal ein. Die Verifikation erfolgt über buchstabengetreue Zeichenfolgenübereinstimmung — eine einzige falsch übernommene Ziffer löst bei der Verifikation durch die Plattform die Entfernung aus.
  5. 5
    Reichen Sie die jährliche informative Erklärung ein
    Die Februar-2026-Frist galt für die informative Erklärung über GJ 2025 (Orden VAU/1560/2025). Stellen Sie sicher, dass sie eingereicht wurde und dass Sie die Empfangsbestätigung aufbewahren. Die Erklärung enthält keine personenbezogenen Daten der Gäste — diese laufen über SES Hospedajes.
  6. 6
    Bewahren Sie Unterlagen für künftige SDEP-Anfragen auf
    Obwohl der SDEP die Massendaten von den Plattformen erhält, können Behörden ergänzende Informationen beim Inhaber anfordern. Bewahren Sie Aktivitätsbelege, Verträge und VUDA-Korrespondenz mindestens 4 Jahre lang auf.
  7. 7
    Überprüfen Sie, dass die Plattform Ihren regionalen Code korrekt validiert
    Bestätigen Sie, dass das veröffentlichte Inserat den regionalen Tourismusregister-Code an der dafür vorgesehenen Position der Plattform anzeigt und dass die Plattform den Status "verifiziert" ausweist. Bleibt der Status länger als 7 Tage in Bearbeitung, prüfen Sie die exakte Zeichenfolge des Codes, bevor Sie die VUDA kontaktieren.
  8. 8
    Überwachen Sie etwaige Entfernungsmeldungen (Delisting)
    Erhalten Sie eine Entfernungsmeldung der Plattform, kontaktieren Sie unverzüglich die VUDA — die meisten Vorfälle lösen sich, sobald der Inhaber die Gültigkeit des regionalen Codes nachweist. Fragt die Plattform noch nach einem NRUA, weisen Sie darauf hin, dass es durch das STS 620/2026 aufgehoben wurde. Bis zur Klärung bleibt das Inserat gemäß Artikel 9 der Verordnung entfernt.

Wie steht Spanien im Vergleich zu anderen EU-Staaten bei Registern und Sanktionen da?

Direkte Antwort

Fünf Mitgliedstaaten verfügen über ein voll funktionsfähiges nationales System: Portugal (AL seit 2014), Frankreich (numéro d'enregistrement seit 2018), Italien (CIN seit Januar 2025), Griechenland (AMA seit 2018) und Spanien (regionales Tourismusregister + VUDA; das NRUA wurde 2026 aufgehoben). Nach der Aufhebung des NRUA liegt die Sanktionsbefugnis in Spanien bei den regionalen Tourismusregimen — die primäre faktische Sanktion bleibt die automatische Entfernung des Inserats durch die Plattform.

Die europäische Harmonisierung konzentriert sich auf das Registrierungsverfahren und den Datenaustausch, nicht auf die Sanktionen — die Verordnung verlangt lediglich, dass die Mitgliedstaaten "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen festlegen, ohne Bandbreiten zu definieren. Jeder Mitgliedstaat behält die Befugnis, das Sanktionsregime zu regeln. In Spanien enthielt das RD 1312/2024 nie einen einheitlichen NRUA-spezifischen Sanktionsrahmen, und nach der Aufhebung des Registers durch das STS 620/2026 hat sich die Frage erledigt: Die Sanktionsbefugnis liegt bei den regionalen Tourismusregimen.

In der Praxis ist die meistgefürchtete operative Folge in Spanien die automatische Entfernung des Plattform-Inserats (Artikel 9 der EU-Verordnung), die den Buchungsfluss einfriert, bis der regionale Tourismuscode nachgewiesen ist. Hinzu kommen die regionalen Tourismussanktionen — bis zu 600.000 EUR in Andalusien und Valencia, bis zu 400.000 EUR auf den Balearen, bis zu 600.000 EUR in Katalonien — sowie die spezifischen Sanktionen der Gastdatenmeldung (Ley Orgánica 4/2015, SES Hospedajes), die 30.000 EUR erreichen können.

Italien bietet den nützlichen Kontrast. Das Gesetz 191/2023 und die nachfolgenden Akte legten spezifische CIN-Sanktionen fest: zwischen 800 und 8.000 EUR für Inserate ohne CIN und bis zu 5.000 EUR, wenn es nicht im Inserat angezeigt wird. Diese Sanktionsklarheit hat die Compliance beschleunigt. In Spanien fällt diese Sanktionsrolle nach der Aufhebung des NRUA durch das STS 620/2026 den regionalen Regimen zu, die bereits über eigene konsolidierte Bußgeldrahmen verfügen.

Nationale Registrierungssysteme für Kurzzeitvermietung in der EU (Mai 2026)
MitgliedstaatSystemStartjahrOperativer Status
PortugalAL / RNAL2014Live
FrankreichNuméro d'enregistrement / Declaloc2018Live
ItalienCIN2. Jan 2025Live, aktive Sanktionen (EUR 800-8.000)
SpanienRegionales Tourismusregister + VUDA1. Jul 2025Live; nationales NRUA durch STS 620/2026 aufgehoben, VUDA operativ
GriechenlandAMA (AADE)2018, erweitert durch Gesetz 5170/2025Live
NiederlandeKommunale SystemeVerschiedeneIn Entwicklung — SDEP-Bestätigung über primäre Quellen nicht verfügbar
DeutschlandLänder-/StadtsystemeVerschiedeneIn Entwicklung — SDEP-Bestätigung über primäre Quellen nicht verfügbar
BelgienRegionale SystemeVerschiedeneIn Entwicklung — SDEP-Bestätigung über primäre Quellen nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Welche Nummer benötige ich ab dem 20. Mai 2026, um mein Airbnb-Inserat aktiv zu halten, wenn sich die Wohnung in Spanien befindet?
Ab vollständiger Anwendung der Verordnung müssen alle Plattformen (Airbnb, Booking, Vrbo, HomeAway und jede andere in der EU tätige) die nationale Registrierungsnummer vor Veröffentlichung oder Aufrechterhaltung des Inserats prüfen. Für Spanien ist diese Nummer nicht mehr das NRUA: Das STS 620/2026 hob die nationale NRUA-Ebene wegen fehlender staatlicher Zuständigkeit auf, und die gültige Nummer ist nun der Code Ihres regionalen Tourismusregisters (VFT, HUT, ETV, VUT, VV, VT). Die europäische Pflicht der Plattform bleibt unverändert: Ohne gültigen Registrierungscode muss sie das Inserat gemäß Artikel 9 der Verordnung zügig entfernen — die Praxis sind 48 Stunden nach Meldung durch die zuständige Behörde.
Was passiert, wenn Airbnb mein Inserat wegen eines fehlenden oder ungültigen Registrierungscodes deaktiviert — oder noch nach einem NRUA fragt?
Das Inserat wird für Gäste unsichtbar, bis der regionale Tourismusregister-Code auf der Plattform nachgewiesen ist. Die Reaktivierung erfolgt automatisch, sobald die Plattform die Nummer über die SDEP-API oder manuell validiert. Häufigste Ursache ist eine falsch übernommene Ziffer oder eine noch in Bearbeitung befindliche regionale Lizenz. Fragt die Plattform noch nach einem NRUA, bedenken Sie, dass es durch das STS 620/2026 aufgehoben wurde und die Plattformen ihre Validierung auf den regionalen Code umgestellt haben: Geben Sie diesen Code an. Hält der Sichtbarkeitsverlust an, kontaktieren Sie die VUDA und halten parallel das Support-Team der Plattform über den Vorgang informiert.
Welche Daten sendet Booking monatlich über meine Wohnung an die VUDA?
Gemäß Artikel 8 der Verordnung umfassen die übermittelten Daten die Gesamtzahl der gebuchten Nächte, die Anzahl der Gäste pro Aufenthalt (ohne Identifikation), den Typ der Einheit und die Adresse der Wohnung. Für kleine Plattformen (weniger als 4.250 EU-Inserate insgesamt) gilt eine vierteljährliche Kadenz. Die VUDA fungiert als nationaler SDEP und routet die Daten an die zuständigen Behörden — staatlich, regional und kommunal — entsprechend ihren Befugnissen.
Was geschah mit dem NRUA und wie passt es nun zur regionalen Tourismuslizenz?
Das NRUA war die nationale Nummer, die das RD 1312/2024 zur Umsetzung der EU-Verordnung schuf, doch das STS 620/2026 hob es wegen fehlender Zuständigkeit des Staates zur Schaffung dieses Einheitsregisters auf. Das Urteil berührte weder die EU-Verordnung noch die VUDA oder den Datenaustausch der Plattformen. In der Praxis ist die überprüfbare Nummer, die die Plattformen prüfen, nun die der regionalen Tourismuslizenz (VFT/VUT in Andalusien, HUT in Katalonien, VV auf den Kanaren, VUT in Madrid, VT in der Valencianischen Gemeinschaft), Genehmigung des regionalen Regulierers nach seinem Tourismusgesetz. Dieser regionale Code erfüllt nun sowohl das regionale Tourismusregime als auch die europäische Verifikation.
Welche Frist gilt für meine jährliche informative Erklärung?
Die Orden VAU/1560/2025 legte die informativen Modelle für die jährliche Erklärung an den spanischen SDEP fest. Die erste Einreichung erfolgte im Februar 2026 für das GJ 2025. Die genaue Frist für künftige Einreichungen wird von der VUDA durch technische Beschlüsse festgelegt; konsultieren Sie mivau.gob.es und abonnieren Sie die Benachrichtigungen des Colegio de Registradores, um die jährlichen Eröffnungstermine zu erfahren.
Wie interagiert die VUDA mit SES Hospedajes hinsichtlich der Gastdaten?
Es sind zwei unabhängige Kanäle mit unterschiedlichen Zwecken. Die VUDA sammelt nach der Verordnung 2024/1028 aggregierte Aktivitätsdaten der Einheit (Nächte, anonyme Gäste, Adresse) für Tourismus- und Bauleitplanungsbehörden. SES Hospedajes erhebt nach Ley Orgánica 4/2015 identifizierende personenbezogene Daten zu jedem Gast innerhalb von 24 Stunden für das Innenministerium zu Sicherheitszwecken. Der Gastgeber muss beide einhalten — personenbezogene Daten der Gäste fließen niemals über den VUDA-Kanal.
Kann ich denselben regionalen Code für mehrere Plattformen verwenden?
Ja. Der regionale Tourismusregister-Code identifiziert die Vermietungseinheit, nicht den Vertriebskanal. Dieselbe Wohnung mit einem einzigen Code kann gleichzeitig auf Airbnb, Booking, Vrbo und weiteren Plattformen inseriert werden — alle prüfen dieselbe Nummer gegen den spanischen SDEP. Wird die Wohnung funktional in mehr als eine vermietbare Einheit unterteilt (z. B. zwei unabhängige Apartments), benötigt jede ihren eigenen regionalen Code.

Quellen

  1. Reg. (EU) 2024/1028 Regulation (EU) 2024/1028 of the European Parliament and of the Council of 11 April 2024 on the collection and sharing of data concerning short-term accommodation rental services (CELEX 32024R1028)
  2. EUR-Lex PDF Regulation (EU) 2024/1028 — consolidated PDF (EUR-Lex)
  3. EUR-Lex summary EUR-Lex legislative summary — Online short-term accommodation rental services: data collection and sharing
  4. RD 1312/2024 Real Decreto 1312/2024, de 23 de diciembre, por el que se regula el procedimiento del Registro Único de Arrendamientos y la Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (BOE-A-2024-26931)
  5. STS 620/2026 Tribunal Supremo (Sala 3ª), Sentencia 620/2026 de 21 de mayo de 2026 — anula parcialmente el RD 1312/2024: solo el Registro Único de Arrendamientos (NRUA) por falta de competencia estatal; mantiene la VUDA, la compartición de datos de plataformas y el Reglamento (UE) 2024/1028
  6. Orden VAU/1560/2025 Orden VAU/1560/2025, de 23 de diciembre, por la que se aprueban los modelos informativos del Registro Único de Arrendamientos (BOE-A-2025-27116)
  7. Min. Vivienda VUDA Ministerio de Vivienda y Agenda Urbana — Ventanilla Única Digital de Arrendamientos de alojamientos de corta duración
  8. EP Observatory European Parliament Legislative Observatory — file 2022/0358(COD) on short-term accommodation rentals
  9. EU Transition Pathway European Commission — EU Tourism Transition Pathway: Rethinking rentals, how the EU is addressing data gaps in tourism

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