Was ist eine vivienda de uso turístico (VUT) in Madrid?
Eine Madrider VUT ist eine vollständige Wohnung, die in ihrer Gesamtheit an Touristen vermietet wird, gewohnheitsmäßig und gegen Entgelt, in unmittelbar verfügbarem Zustand. Sie wird durch das Ley 1/1999 (Tourismusrahmengesetz Madrid) und das Decreto 79/2014 in der Fassung der Decretos 29/2019 und 27/2026 geregelt. Identifiziert wird sie durch eine Eintragungsnummer im Registro de Empresas Turísticas de la Comunidad de Madrid.
Die regionale Definition ist streng: Eine VUT wird stets als ganze Wohnung vermietet. Die Comunidad de Madrid lässt die zimmerweise Vermietung unter der VUT-Figur nicht zu — für Zimmervermietung existiert eine andere touristische Kategorie (hospedaje) mit strengeren Anforderungen.
Das Regime greift, sobald eine Wohnung als touristische Unterkunft vermarktet wird — auf Plattformen wie Airbnb oder Booking, auf eigenen Websites oder über andere touristische Kanäle — gegen Entgelt. Die Comunidad leitet die "habitualidad" aus dem Angebot und der Bewerbung ab, ohne feste Nächteschwelle. Das frühere 5-Tage-Minimum aus Artikel 17.3 des Decreto 79/2014 wurde durch das Urteil 302/2016 des TSJ Madrid (2. Juni 2016) aufgehoben und gilt seitdem nicht mehr.
Jede VUT erfordert ein Certificado de Idoneidad para Vivienda de Uso Turístico (CIVUT), erstellt von einem fachkundigen Techniker, und muss vor Aufnahme der Tätigkeit eingetragen sein. Die Eintragung erfolgt über eine elektronisch eingereichte Declaración Responsable.
Was hat sich mit Decreto 27/2026 seit April 2026 geändert?
Decreto 27/2026 (BOCM Nr. 80, 6.04.2026, in Kraft seit 26.04.2026) hebt den Standard für Bewohnbarkeit und Ausstattung der Madrider VUT deutlich an: Mindestnutzfläche, verpflichtende Klimatisierung in Kernräumen von Mai bis September, verpflichtende Haushaltsausstattung sowie ausdrückliche Erklärung, dass die Statuten der Eigentümergemeinschaft die Tätigkeit nicht verbieten. Bereits eingetragene VUTs erhalten eine dreijährige Anpassungsfrist.
Decreto 27/2026 ist kein völlig neuer Rechtsrahmen — es handelt sich um eine chirurgische Änderung des Decreto 79/2014, die den Sektor professionalisiert und das Mindestqualitätsniveau anhebt. Die Änderungen betreffen die Nutzfläche, die Kapazität je Raum, die technische Ausstattung (Heizung, Kühlung, Belüftung) und die Haushaltsausstattung, die die Verwaltung als unverzichtbar für die Bezeichnung "touristische Nutzung" ansieht.
Die operativ wichtigste Änderung für den Inhaber ist die ausdrückliche Erklärung in der Declaración Responsable, dass die Statuten der Eigentümergemeinschaft die touristische Nutzung nicht verbieten. Diese Klausel ergänzt die autonome Regelung des Tribunal Supremo — STS 1232/2024, 3. Oktober 2024 —, wonach Eigentümergemeinschaften die touristische Tätigkeit mit einer 3/5-Mehrheit untersagen oder einschränken können.
Das Mehrwertsteuer-Regime folgt derselben Logik wie im übrigen Spanien und wird durch Decreto 27/2026 nicht geändert: steuerbefreit ohne Hoteldienstleistungen, 10 % mit Hoteldienstleistungen (ständige Rezeption, Reinigung während des Aufenthalts, Restauration, Wäscheservice, Gepäckaufbewahrung), 21 % ausschließlich für Einzeldienstleistungen oder Vermittlung.
| Aspekt | Vorher (Decreto 29/2019) | Ab 26.04.2026 (Decreto 27/2026) |
|---|---|---|
| Mindestnutzfläche | Nicht im Detail festgelegt | Mindestens 25 m² Nutzfläche |
| Kapazität | Keine feingliedrige Tabelle | 25-40 m²: maximal 4 Personen in ≥ 2 bewohnbaren Räumen; +2 Personen je weitere 12 m² mit einem zusätzlichen bewohnbaren Raum |
| Küche | Ausgestattet | ≥ 5 m², mit Belüftung und vollständiger Ausstattung |
| Bad | Funktional | ≥ 1,5 m² nutzbar, Höhe 2,2 m |
| Klimatisierung | Nicht erforderlich | Heizung in allen bewohnbaren Räumen; Klimaanlage in Schlafzimmern und Wohnzimmer von Mai bis September |
| Haushaltsausstattung | Generische Anforderung | Bett-, Bade- und Tischwäsche, Geschirr, Besteck, Gläser und Kochgeschirr verpflichtend |
| Statuten der Gemeinschaft | Keine ausdrückliche Erklärung | Ausdrückliche Erklärung in der DR, dass die Statuten die Tätigkeit nicht verbieten |
Welche Anforderungen müssen Sie vor der Eintragung erfüllen?
Fünf Blöcke: Nutzfläche ≥ 25 m² gemäß Kapazitätstabelle des Decreto 27/2026, CIVUT erstellt von einem fachkundigen Techniker und visado durch sein Berufskolleg, vollständige Haushaltsausstattung, Übereinstimmung mit den Statuten der Eigentümergemeinschaft sowie NIE oder digitale Identifikation des Inhabers für die elektronische Einreichung.
Das CIVUT (Certificado de Idoneidad para Vivienda de Uso Turístico) ist das technische Schlüsseldokument des Madrider Regimes seit Decreto 29/2019. Es ist von einem Architekten, technischen Architekten, Ingenieur oder technischen Ingenieur zu erstellen, der bei seinem Berufskolleg eingetragen ist, und muss durch dieses Kolleg visado (mit Sichtvermerk versehen) werden. Es bescheinigt, dass die Wohnung die Bewohnbarkeits- und Sicherheitsbedingungen erfüllt, und wird als Anlage zur Declaración Responsable beigefügt.
Die Kapazitätstabelle des Decreto 27/2026 ist streng und wird auf Basis der Nutzfläche berechnet: zwischen 25 und 40 m² lässt die VUT maximal 4 Personen in mindestens 2 bewohnbaren Räumen zu. Oberhalb von 40 m² werden 2 zusätzliche Personen je weitere 12 m² mit jeweils einem zusätzlichen bewohnbaren Raum zugelassen. Erfüllt Ihre Wohnung dies nicht, können Sie sie nicht mit der angegebenen Kapazität eintragen.
Seit STS 1232/2024 (3. Oktober 2024) kann eine Eigentümergemeinschaft die VUT-Tätigkeit mit einer Mehrheit von 3/5 der Eigentümer und 3/5 der Beteiligungsquoten verbieten oder mit Auflagen versehen. Decreto 27/2026 zwingt den Inhaber zur ausdrücklichen Erklärung, dass die Statuten die Tätigkeit nicht verbieten. Die geltenden Statuten einzusehen und im Zweifel beim Verwalter eine beglaubigte Kopie einzuholen, ist damit eine verpflichtende Vorabprüfung.
- CIVUT unterschrieben von einem fachkundigen Techniker und visado durch sein Berufskolleg.
- Mindestnutzfläche von 25 m² und Einhaltung der Kapazitätstabelle des Decreto 27/2026.
- Vollständige Haushaltsausstattung: Bett-/Bade-/Tischwäsche, Geschirr, Besteck, Gläser und Kochgeschirr.
- Verpflichtende Klimatisierung: Heizung in allen bewohnbaren Räumen; Klimaanlage in Schlafzimmern und Wohnzimmer von Mai bis September.
- Ausdrückliche Erklärung, dass die Statuten der Eigentümergemeinschaft die Tätigkeit nicht verbieten.
- NIE des Inhabers bei Nichtansässigkeit; certificado digital, DNI electrónico oder Cl@ve PIN für die elektronische Einreichung.
Wie melden Sie eine VUT Schritt für Schritt an?
Durch eine Declaración Responsable (Formular 2784F1), eingereicht im elektronischen Amt der Comunidad de Madrid, mit dem visado CIVUT und der Statuten-Erklärung als Anlage. Die Tätigkeit kann am Tag der Einreichung beginnen. Die Eintragung erfordert darüber hinaus die Anmeldung in SES.Hospedajes und seit Juli 2025 einen NRUA-Code nach Real Decreto 1312/2024.
Die Madrider VUT-Anmeldung verkettet drei Vorgänge: zuerst der Techniker und das CIVUT, danach die regionale Declaración Responsable, schließlich die nationalen Register (NRUA + SES.Hospedajes). Operativ ist die technische Phase die langsame; die Verwaltungsphase ist nach Erhalt des visado CIVUT zügig.
Die Declaración Responsable gilt mit der elektronischen Unterschrift des Inhabers als eingereicht. Ab diesem Moment darf die Tätigkeit beginnen — eine vorherige Genehmigung der Comunidad ist nicht erforderlich. Die endgültige Eintragung im Registro de Empresas Turísticas wird nachträglich über das elektronische Amt bestätigt. Das Register ist nicht öffentlich durchsuchbar.
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1CIVUT bei einem fachkundigen Techniker beantragenWenden Sie sich an einen Architekten, technischen Architekten, Ingenieur oder technischen Ingenieur mit Kollegeintragung. Holen Sie Angebot und Termin ein. Wenn die Wohnung Anpassungen benötigt, um Decreto 27/2026 (Fläche, Kapazität, Klimatisierung) zu entsprechen, kalkulieren Sie diese vor der Beauftragung ein.
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2Vor-Ort-Besuch und Erstellung des ZertifikatsDer Techniker inspiziert die Wohnung vor Ort, prüft Nutzflächen, bewohnbare Räume, Installationen, Klimatisierung und Ausstattung und erstellt das CIVUT mit Grundrissen und memoria. Bearbeitungszeit 1-3 Wochen.
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3Visado-Gebühr des Berufskollegs entrichtenDas CIVUT muss durch das Berufskolleg des Technikers visado werden (Colegio Oficial de Arquitectos de Madrid oder das entsprechende Ingenieurskolleg). Die Visado-Gebühr wird an das Kolleg gezahlt und hinterlässt eine digitale Spur.
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4Declaración Responsable Formular 2784F1 einreichenRufen Sie sede.comunidad.madrid auf, suchen Sie das Verfahren "Declaración responsable de inicio de actividad turística — VUT" und füllen Sie Formular 2784F1 mit Inhaberdaten, Kataster-Referenz, Adresse, Kapazität, Modalität und Erklärung zu den Statuten der Eigentümergemeinschaft aus.
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5Mit digitaler Signatur authentifizieren (Cl@ve PIN oder Zertifikat)Die Einreichung erfordert Authentifizierung: certificado digital, DNI electrónico oder Cl@ve PIN/Permanente. Fügen Sie das visado CIVUT und die Begleitunterlagen bei (NIE des Inhabers, Eigentumsurkunde oder Vollmacht des Eigentümers, sofern anwendbar).
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6Eintragungsbestätigung des RGT erhaltenDie Comunidad weist die Eintragungsnummer des Registro de Empresas Turísticas zu und teilt sie über das elektronische Amt mit. Bewahren Sie die Empfangsbestätigung mit Zeitstempel und die Eintragungsnummer auf — sie müssen in jeder Kommunikation mit der Verwaltung erscheinen.
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7NRUA beim Colegio de Registradores beantragenSeit dem 1. Juli 2025 benötigt nach [Real Decreto 1312/2024](https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2024-25268) jede VUT, die auf digitalen Plattformen vermarktet wird, das NRUA. Der Antrag wird beim Colegio de Registradores gestellt; der Code wird jährlich erneuert.
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8SES.Hospedajes-Konto anlegen und 17 Datenpunkte konfigurierenRegistrieren Sie sich auf ses.mir.es als Gastgeber, verknüpfen Sie Ihre VUT mit ihrer Kataster-Referenz und konfigurieren Sie den Upload der pro Gast erforderlichen 17 Datenpunkte gemäß [RD 933/2021](/de/compliance/ses-hospedajes). Übermittlungsfrist: 24 Stunden nach Einreise.
Welche zusätzlichen Regeln gelten in der Stadt Madrid?
Liegt Ihre VUT in der Gemeinde Madrid, müssen Sie neben dem regionalen Regime zwei kommunale Ebenen beachten: den 2019 verabschiedeten Plan Especial de Hospedaje (PEH), der in den Ringen 1 und 2 des Zentrums einen unabhängigen Zugang verlangt, und den 2024-2025 angenommenen Plan RESIDE, der neue verstreute VUTs in Wohngebäuden der "almendra central" untersagt und der Eigentümergemeinschaft ein 60 %-Veto einräumt.
Der PEH 2019 gliedert die Stadt in drei konzentrische Ringe. Ring 1 ist der Stadtbezirk Centro. Ring 2 umfasst Chamberí sowie Teile von Chamartín, Salamanca, Retiro, Arganzuela und Moncloa-Aravaca. Ring 3 deckt Tetuán, Usera, Carabanchel und Latina ab. Operative Regel: Neue VUTs in den Ringen 1 und 2 müssen über einen unabhängigen Straßenzugang verfügen — also kein gemeinsames Treppenhaus oder Hauseingang mit Wohnungen desselben Gebäudes. Dies schließt in der Praxis Wohnungen in klassischen Wohnblocks aus.
Plan RESIDE, vom Stadtregierungsteam getragen, verschärft die PEH-Linie: Er verbietet neue verstreute VUTs in Wohngebäuden der almendra central, lässt VUT-Betrieb nur in vollständig sanierten Gebäuden mit 15-jähriger tertiärer Beherbergungsnutzung zu, gewährt der Eigentümergemeinschaft ein 60 %-Veto zusätzlich zu den 3/5 des LPH und verhängt eigene kommunale Bußgelder zwischen 30.000 € und 190.000 €. Die Stadtverwaltung hält außerdem seit April 2024 einen vorsorglichen Stopp neuer VUT-Genehmigungen aufrecht, während sie die Vorschriften konsolidiert.
Die kommunalen Statistiken für 2025 bestätigen den Kurswechsel: 1.526 Inspektionen (gegenüber 567 in 2024), 1.351 festgestellte Verstöße (gegenüber 623), 323 illegale VUTs vom Markt genommen und 3.053 Streichungen aus dem regionalen Register (+164,8 % im Jahresvergleich). Wer in der Stadt Madrid tätig ist, sollte davon ausgehen, dass aktive Inspektion nunmehr die Regel und nicht die Ausnahme ist.
Welche Sanktionen gelten und welche Rolle spielt die Eigentümergemeinschaft?
In der Stadt Madrid überlagern sich zwei Sanktionsregime. Das regionale (Ley 1/1999 Art. 58-60) unterscheidet leichte Verstöße bis 3.000 €, schwere von 3.001 € bis 30.000 € und sehr schwere von 30.001 € bis 300.000 €, mit möglicher Schließung bis zu 5 Jahren. Der kommunale Plan RESIDE ahndet klandestine VUTs in Wohngebäuden mit Bußgeldern von 30.000 € bis 190.000 €. Hinzu kommt seit STS 1232/2024 die Möglichkeit der Eigentümergemeinschaften, die Tätigkeit mit 3/5-Mehrheit zu untersagen.
Ley 1/1999 bildet den regionalen Sanktionsrahmen. Die 2026 am häufigsten verfolgten Verstöße sind: Betrieb ohne Eintragung im Registro de Empresas Turísticas, Angebot einer höheren Kapazität als im CIVUT angegeben, und Erbringung nicht gemeldeter Zusatzleistungen. Die Obergrenze der sehr schweren Verstöße wurde angehoben: das aktuelle Band reicht bis 300.000 €, gegenüber dem klassischen Höchstwert von 90.151,82 €. Sehr schwere Verstöße können mit einer Schließung bis zu 5 Jahren oder im Wiederholungsfall mit endgültiger Schließung einhergehen.
Die Comunidad gleicht das Registro de Empresas Turísticas routinemäßig mit SES.Hospedajes, mit Booking- und Airbnb-Anzeigen (über das nationale NRUA seit Juli 2025) und mit dem Kataster ab. Eine Wohnung mit aktiven Anzeigen ohne sichtbare Eintragungsnummer ist ein direkter Inspektionskandidat. Die Streichungen aus dem Register in 2025 (+164,8 %) zeigen, dass der Abgleich funktioniert.
Das Urteil des Tribunal Supremo STS 1232/2024 vom 3. Oktober 2024 hat die Regel fixiert: Eine Eigentümergemeinschaft kann die touristische Tätigkeit mit einer Mehrheit von 3/5 der Eigentümer und 3/5 der Beteiligungsquoten verbieten, mit Auflagen versehen oder begrenzen und sogar die Beteiligungsquoten touristischer Wohnungen um bis zu 20 % erhöhen. Das Verbot wirkt nicht rückwirkend auf bereits eingetragene, aktive VUTs, blockiert jedoch Neueintragungen im selben Gebäude. Decreto 27/2026 hat in der Declaración Responsable eine ausdrückliche Klausel hinzugefügt, mit der bestätigt wird, dass die geltenden Statuten die Tätigkeit nicht untersagen.
| Verstoßart | Bußgeldspanne | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Leicht (regional) | Bis 3.000 € | Formfehler in der Werbung, verspätete Registermitteilungen, fehlende Eintragungsnummer |
| Schwer (regional) | 3.001 € — 30.000 € | Betrieb ohne Eintragung, höhere Kapazität als im CIVUT, nicht gemeldete Zusatzleistungen |
| Sehr schwer (regional) | 30.001 € — 300.000 € | Wiederholung, wesentliche Falscherklärung in der DR, schwere Sicherheitsverstöße; bis zu 5 Jahre Schließung möglich |
| Kommunaler Plan RESIDE | 30.000 € — 190.000 € | Klandestine VUT in einem Wohngebäude der almendra central, Verstoß gegen das Regime der tertiären Beherbergungsnutzung |
Häufig gestellte Fragen
Gilt das 5-Tage-Mindestaufenthalts-Erfordernis in Madrid noch?
Was ist ein CIVUT und wer darf es ausstellen?
Kann meine Eigentümergemeinschaft meine VUT verbieten?
Was ist der Unterschied zwischen PEH und Plan RESIDE?
Benötige ich das NRUA zusätzlich zum Registro de Empresas Turísticas?
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für meine VUT?
Welche Sanktionen drohen, wenn ich mich nicht eintrage?
Quellen
- Ley 1/1999 Ley 1/1999, de 12 de marzo, de Ordenación del Turismo de la Comunidad de Madrid (BOE-A-1999-12089)
- Decreto 79/2014 Decreto 79/2014, de 10 de julio, por el que se regulan los apartamentos turísticos y las viviendas de uso turístico de la Comunidad de Madrid (BOCM 31-07-2014)
- Decreto 29/2019 Decreto 29/2019, de 9 de abril, por el que se modifica el Decreto 79/2014 — Certificado de Idoneidad para Vivienda de Uso Turístico (CIVUT)
- Decreto 27/2026 Decreto 27/2026, de 1 de abril, por el que se modifica el régimen de las viviendas de uso turístico (BOCM Núm. 80, 6-04-2026, identificador BOCM-20260406-1)
- Plan RESIDE Ayuntamiento de Madrid — Plan RESIDE: prohibición de pisos turísticos en edificios residenciales
- RD 933/2021 Real Decreto 933/2021, de 26 de octubre, sobre obligaciones de registro documental e información (SES.Hospedajes) — BOE-A-2021-17511
- RD 1312/2024 Real Decreto 1312/2024, de 23 de diciembre, por el que se regula el procedimiento de Registro Único de Arrendamientos (NRUA) — BOE-A-2024-25268
- STS 1232/2024 Tribunal Supremo, sentencia 1232/2024 de 3 de octubre — las comunidades de propietarios pueden prohibir alquileres turísticos por mayoría de 3/5
- AEAT IVA-VUT AEAT — Tratamiento del IVA en el alquiler de apartamento turístico
