Was ist eine vivienda de uso turístico (VT) in der Region Valencia?

Direkte Antwort

Die VT ist die valencianische Verwaltungsfigur, mit der Sie eine vollständige Wohneinheit für Aufenthalte von bis zu 10 aufeinanderfolgenden Tagen pro Gast an Touristen vermieten dürfen. Rechtsgrundlage sind die Ley 15/2018, das Decreto 10/2021 und das Decret-ley 9/2024. Die Wohnung erhält eine Tourismus-Registernummer im Format VT-NNNNNN-A (Alicante), V (Valencia) oder CS (Castellón).

Das VT-Regime greift, sobald eine Wohnung regelmäßig, zu touristischen Zwecken und gegen Entgelt an Touristen überlassen wird. Die Generalitat liest diese Regelmäßigkeit aus objektiven Anhaltspunkten ab — aktive Anzeigen auf Ferienvermietungsplattformen, fortlaufende Buchungen, Bewerbung als touristische Unterkunft — und nennt keine feste Schwelle an Nächten oder Vermietungen, ab der die Registrierungspflicht greift.

Die VT steht im valencianischen Beherbergungsrecht neben anderen Figuren: Hotels, Hostels, casas rurales und gebäudeweise klassifizierte Ferienappartements. Der entscheidende Unterschied liegt im Charakter des Objekts: Eine VT ist eine Wohnimmobilie, die nur gelegentlich touristisch genutzt wird, während Ferienappartements Einheiten in Gebäuden sind, die vollständig der Beherbergung dienen. Diese Grenze bestimmt Anmeldeweg, städtebauliche Prüfung und Sanktionsregime.

Was änderte das Decret-ley 9/2024 seit dem 8. August 2024?

Direkte Antwort

Sechs strukturelle Änderungen: Höchstdauer 10 Tage pro Aufenthalt, Verbot der zimmerweisen Vermietung, verpflichtende Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, Gültigkeit der Eintragung auf 5 Jahre, Verbot der Schlüsselübergabe über Briefkästen im öffentlichen Raum sowie Pflicht zur Nennung von genauer Anschrift und Registriernummer in jeder Anzeige.

Das Decret-ley 9/2024 vom 2. August des Consell war die tiefgreifendste Reform des VT-Regimes seit der Ley 15/2018. Die drei erklärten Ziele: illegales Angebot in überlasteten Tourismuszonen eindämmen, den Gemeinden Werkzeuge zur Dichtebegrenzung zurückgeben und das Sanktionsregime verschärfen. Das Dekret trat am 8. August 2024 in Kraft und wurde am 5. September 2024 vom Ständigen Ausschuss von Les Corts bestätigt.

Die Änderung, die die meisten Gastgeber wirtschaftlich trifft, ist die Höchstgrenze von 10 aufeinanderfolgenden Tagen pro Gast. Längere Aufenthalte gelten nicht mehr als VT und müssen als Mietvertrag „de temporada" nach Artikel 3 LAU gestaltet werden — anderer Vertragstyp, eine SES.Hospedajes-Pflicht, die juristisch umstrittenes Terrain wird (im Zweifel melden), und eine andere steuerliche Behandlung. Zimmerweise Vermietung, in einigen Gemeinden faktisch geduldet, ist für VT-Aktivität nun ausdrücklich untersagt.

Das VT-Regime vor und nach dem Decret-ley 9/2024
AspektVorher (Decreto 10/2021)Ab 8. Aug. 2024 (Decret-ley 9/2024)
Höchstdauer pro AufenthaltKeine ausdrückliche Grenze10 aufeinanderfolgende Tage pro Gast
VermietungsformGanze Wohnung oder Zimmerweise (je nach Gemeinde)Nur die ganze Wohnung
Gültigkeit der EintragungUnbegrenzt5 Jahre, verlängerbar mit neuer declaración responsable und aktualisiertem Verträglichkeitsbericht
EigentümergemeinschaftKein Dokument erforderlichBescheinigung des Grundbuchs, dass weder Teilungserklärung noch Statuten den touristischen Gebrauch ausschließen (gilt nicht für Eintragungen vor 8. Aug. 2024 bei Verlängerung)
SchlüsselübergabeFrei (Schlüsselboxen, Briefkästen)Übergabe per Briefkasten im öffentlichen Raum verboten
WerbungEmpfohlen, die Nummer zu zeigenPflicht: genaue Anschrift + VT-Nummer auf jeder Anzeige
Haftung des nicht betreibenden EigentümersNur der eingetragene Betreiber hafteteSubsidiäre Haftung des Eigentümers, wenn er den Betreiber nicht identifiziert

Welche Voraussetzungen müssen Sie vor der Anmeldung erfüllen?

Direkte Antwort

Vier inhaltliche Voraussetzungen: ein günstiger städtebaulicher Verträglichkeitsbericht der Gemeinde, ein gültiger Bewohnbarkeits­nachweis (cédula oder licencia de ocupación), eine Grundbuchbescheinigung über die Statuten der Eigentümergemeinschaft sowie ein ausreichender Titel an der Wohnung (Eigentum oder Vollmacht des Eigentümers).

Der städtebauliche Verträglichkeitsbericht ist das wichtigste Dokument und in der Praxis der Flaschenhals an der Costa Blanca. Er wird vom Ayuntamiento der Belegenheit ausgestellt und bestätigt, dass die touristische Nutzung mit dem geltenden Bauleitplan vereinbar ist. In Gemeinden mit restriktivem Sondernutzungsplan — die Stadt Valencia hat Moratorien in überlasteten Vierteln eingeführt — kann der Bericht ungünstig ausfallen und die VT-Anmeldung blockieren. Die Bearbeitungszeit reicht je nach Ayuntamiento von 1 bis 6 Monaten.

Die licencia de ocupación bestätigt, dass die Wohnung die technischen Mindestanforderungen erfüllt: Wohnfläche, Belüftung, Anlagen, Barrierefreiheit. In der Region Valencia heißt das Dokument formell „licencia de ocupación" bei Neubau bzw. „segunda licencia de ocupación" bei Bestand. Ohne gültige Lizenz keine VT-Eintragung.

Seit dem Decret-ley 9/2024 verlangen Neueintragungen zudem eine Grundbuchbescheinigung, aus der hervorgeht, dass weder die Teilungserklärung, noch die Statuten der Eigentümergemeinschaft, noch spätere Beschlüsse die Wohnung von anderen Nutzungen als dem Hauptwohnsitz ausschließen. Schließen die Statuten die touristische Nutzung aus, ist die VT-Eintragung nur nach einer Statuten­änderung möglich.

  • Günstiger städtebaulicher Verträglichkeitsbericht (Ayuntamiento der Belegenheit).
  • Gültige licencia de ocupación oder vergleichbarer Bewohnbarkeits­nachweis.
  • Grundbuchbescheinigung zu Teilungserklärung und Statuten (nur für Neueintragungen ab 8. Aug. 2024).
  • Ausreichender Titel: Eigentumsurkunde oder ausdrückliche Vollmacht des Eigentümers, wenn der VT-Inhaber Mieter ist.
  • NIE des Inhabers bei Nicht-Residenz; certificado digital, DNI electrónico oder Cl@ve PIN für die elektronische Einreichung.

Wie melden Sie die VT Schritt für Schritt an?

Direkte Antwort

Über das Verfahren 19207 der digitalen Sede Electrónica der Generalitat (SIA 687823): Selbsteintragung durch digitale declaración responsable. Die Aktivität darf am Tag der Einreichung beginnen; die Generalitat vergibt die VT-NNNNNN-A/V/CS-Nummer automatisch und bestätigt sie über die digitale Sede.

Die VT-Anmeldung in der Region Valencia folgt dem Modell der declaración responsable: Der Inhaber erklärt eigenverantwortlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, lädt die Nachweise über die digitale Sede hoch und die Generalitat vergibt unverzüglich eine Registriernummer. Es gibt keine vorherige „Genehmigung": Die Verwaltung prüft nachträglich und kann bei festgestellten Verstößen ein Sanktionsverfahren eröffnen.

Anmeldung einer vivienda de uso turístico (VT) in der Region Valencia
Schritte zur Eintragung Ihrer Ferienwohnung im Registro de Turismo der GVA über das Verfahren 19207 (declaración responsable).
  1. 1
    Städtebaulichen Verträglichkeitsbericht beantragen
    Stellen Sie den Antrag beim Ayuntamiento der Belegenheit. Harte Voraussetzung: Ohne diesen Bericht gilt die declaración responsable als unvollständig. Richtwert für die Bearbeitungszeit: 1-6 Monate je nach Gemeinde.
  2. 2
    Licencia de ocupación prüfen und Unterlagen zusammenstellen
    Prüfen Sie, ob Ihre licencia de ocupación gültig ist. Stellen Sie zusätzlich zusammen: Eigentumsurkunde oder Vollmacht des Eigentümers, NIE des Inhabers, Grundbuchbescheinigung über die Statuten (bei Neueintragung).
  3. 3
    Verfahren 19207 auf der GVA-Sede öffnen
    Gehen Sie auf www.gva.es und geben Sie „19207" in die Verfahrens­suche ein. Wählen Sie „Autoregistro de viviendas de uso turístico — declaración responsable". Authentifizieren Sie sich mit certificado digital, DNI electrónico oder Cl@ve PIN.
  4. 4
    Declaración responsable ausfüllen
    Eintragen: Daten des Inhabers (und des Eigentümers, falls abweichend), Katasterreferenz, genaue Anschrift, Kapazität (Höchstzahl Betten), Typologie (ganze Wohnung), Betriebszeitraum, 24/7 erreichbare Kontaktdaten.
  5. 5
    Nachweise hochladen
    Als PDF hochladen: städtebaulicher Verträglichkeitsbericht, licencia de ocupación, Grundbuchbescheinigung (sofern einschlägig), Eigentumsurkunde oder Vollmacht des Eigentümers.
  6. 6
    Erklärung unterschreiben und einreichen
    Daten prüfen, Verantwortlichkeitserklärungen anhaken und elektronisch signieren. Die Einreichung erzeugt sofort eine zeitgestempelte Quittung: Ab diesem Moment darf die Aktivität starten.
  7. 7
    VT-Nummer erhalten und veröffentlichen
    Die Generalitat vergibt die Nummer VT-NNNNNN-X (A=Alicante, V=Valencia, CS=Castellón) und stellt sie über die digitale Sede zu. Diese Nummer muss zusammen mit der genauen Anschrift auf jeder Anzeige stehen (Booking, Airbnb, eigene Website).
  8. 8
    5-Jahres-Verlängerung kalendarisieren
    Markieren Sie das Datum der Eintragung plus 5 Jahre. Reichen Sie vor Ablauf eine neue declaración responsable mit aktualisiertem Verträglichkeitsbericht ein. Eine abgelaufene Eintragung kommt einer administrativen Abmeldung gleich.

VT-CV und NRUA: Was sich 2026 mit der Aufhebung des nationalen Registers änderte

Direkte Antwort

Bis Mai 2026 benötigten Sie zusätzlich zur regionalen VT-Nummer eine Número de Registro Único de Arrendamiento (NRUA) des Grundbuchs. Das Urteil STS 620/2026 des Obersten Gerichtshofs (21.5.2026) hob dieses nationale Register mangels staatlicher Zuständigkeit auf: Die NRUA ist zum Inserieren nicht mehr erforderlich. Gültige Nummer zum Veröffentlichen ist nun Ihr regionaler VT-CV-Code. Die VUDA, der Datenaustausch der Plattformen (EU-Verordnung 2024/1028) und SES.Hospedajes bleiben in Kraft.

Das Real Decreto 1312/2024 vom 23. Dezember schuf das Registro Único de Arrendamientos und die Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (VUDA), die vom Wohnungsministerium betrieben werden, als spanische Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1028. Der Oberste Gerichtshof hob dieses Real Decreto in seinem Urteil 620/2026 vom 21. Mai 2026 teilweise auf: Er kippte das Registro Único de Arrendamientos — und damit die über das Grundbuch ausgegebene NRUA-Nummer —, weil dem Staat die Kompetenz fehlte, ein solches Register neben den regionalen Tourismusregistern zu schaffen. Was das Urteil nicht berührt, bleibt bestehen: die VUDA (Art. 7), die Pflicht der Plattformen zur Datenweitergabe, die Statistik (Art. 11), die EU-Verordnung 2024/1028, SES.Hospedajes und natürlich Ihre regionale Tourismuslizenz.

Für den Gastgeber ist die praktische Folge eindeutig: Sie brauchen keine zweite Registriernummer mehr, um zu inserieren. Gültig ist wieder die regionale Nummer — in der Region Valencia der VT-CV-Code aus dem Registro de Turismo —, und genau diese müssen Sie in jeder Anzeige angeben. Die staatliche Identifikationsebene (NRUA) entfällt, doch der Datenfluss der Plattformen an die Behörden über die VUDA / EU-Verordnung 2024/1028 und die Reisendenmeldung an SES.Hospedajes bleiben beide verpflichtend. Bis Mai 2026 war zusätzlich die NRUA erforderlich: Haben Sie sie damals beantragt, müssen Sie nichts tun, um weiter zu inserieren — eine gültige VT-CV genügt.

Was in Kraft bleibt und was nach der STS 620/2026 entfiel
AspektVT-CV (Generalitat) — gültigNRUA (Grundbuch) — aufgehoben
RechtsgrundlageLey 15/2018 + Decreto 10/2021 + Decret-ley 9/2024Real Decreto 1312/2024, in diesem Punkt durch die STS 620/2026 aufgehoben
Zuständige BehördeConselleria de Innovación, Industria, Comercio y Turismo (GVA)Grundbuch + Ministerio de Vivienda y Agenda Urbana
ZweckGenehmigung der regionalen Tourismusaktivität und Identifikation der Immobilie in AnzeigenWar die staatliche Kennung zum Inserieren; vom Obersten Gerichtshof gekippt
NummernformatVT-NNNNNN-A / V / CSNationales alphanumerisches NRUA (nicht mehr erforderlich)
Stand 2026Gültig: diese Nummer müssen Sie zum Inserieren angebenDurch die STS 620/2026 aufgehoben: nicht verpflichtend
Verlängerung5 Jahre (Decret-ley 9/2024)Nicht anwendbar
Folge bei FehlenGVA eröffnet Sanktionsverfahren (Ley 15/2018)Keine: keine Voraussetzung mehr

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Direkte Antwort

Drei Stufen nach Ley 15/2018, verschärft durch das Decret-ley 9/2024: leichte Verstöße („leves") mit Bußgeldern bis 10.000 €, schwere („graves") von 10.001 € bis 100.000 € sowie sehr schwere („muy graves") von 100.001 € bis 600.000 €, gegebenenfalls mit Schließung und Einstellung der Aktivität. Zimmerweise Vermietung wird nun als „muy grave" qualifiziert.

Das Decret-ley 9/2024 verschärfte das Sanktionsregime zweifach. Erstens stufte es bisher geduldetes Verhalten höher ein: Zimmerweise Vermietung, in einigen Gemeinden gängige Praxis, gilt nun als „muy grave" mit Bußgeldern bis 600.000 €. Zweitens kamen neue „grave"-Verstöße speziell für Eigentümer hinzu: Verweigert der Eigentümer die Identifizierung des Betreibers — die neue subsidiäre Haftung — droht ein Bußgeld von 10.001 € bis 100.000 €, gegebenenfalls mit zeitweiser Schließung oder Berufsverbot.

Die Generalitat gleicht das Registro de Turismo routinemäßig mit SES.Hospedajes, den Anzeigen auf Booking und Airbnb (seit 2025 über VUDA) sowie den IBI-Daten der Gemeinden ab. Eine Wohnung mit aktiven Plattformanzeigen, aber ohne sichtbare VT-Nummer, ist ein klares Inspektionsziel. Verjährungsfristen: 1 Jahr bei leichten, 2 Jahre bei schweren, 3 Jahre bei sehr schweren Verstößen ab Begehung.

VT-Sanktionsregime in der Region Valencia (Ley 15/2018 in der Fassung des Decret-ley 9/2024)
VerstoßartBußgeldrahmenTypische Beispiele
Leve (leicht)Bis 10.000 €Formelle Mängel in der Werbung, keine VT-Nummer am Objekt, verspätete Census-Meldungen
Grave (schwer)10.001 € — 100.000 €Tätigkeit ohne Eintragung, Verstöße gegen materielle Voraussetzungen, Verweigerung der Betreiber-Identifizierung (Decret-ley 9/2024)
Muy grave (sehr schwer)100.001 € — 600.000 €Zimmerweise Vermietung, wiederholtes klandestines Angebot, Falsch­erklärung in der declaración responsable

Häufig gestellte Fragen

Gilt der Aufenthalt nicht mehr als Tourismus, wenn er länger als 10 Tage dauert?
Korrekt. Seit dem Decret-ley 9/2024 gilt ein Aufenthalt von mehr als 10 aufeinanderfolgenden Tagen pro Gast nicht mehr als VT. Er muss als „temporada"-Mietvertrag nach Artikel 3 LAU gestaltet werden — mit schriftlichem Vertrag und anderer steuerlicher Behandlung (Einkünfte aus Vermietung statt aus Tourismusgewerbe). Zu SES.Hospedajes: der Verlust des VT-Status entscheidet diese Frage nicht — das RD 933/2021 kennt keine Nächte-Schwelle, und die Anwendung auf die temporada ist juristisch umstritten; im Zweifel weiter melden.
Kann ich eine Wohnung als VT registrieren, die mir nicht gehört?
Ja, sofern Sie eine ausdrückliche Vollmacht des Eigentümers zur touristischen Nutzung haben und sofern weder Teilungserklärung noch Statuten der Eigentümergemeinschaft dies verbieten. Die Vollmacht muss der declaración responsable beiliegen.
Was passiert, wenn die Eigentümergemeinschaft die touristische Nutzung später verbietet?
Eine neue VT-Eintragung ist dann ohne Statutenänderung — die eine qualifizierte Mehrheit erfordert — nicht möglich. Wird das Verbot nach einer bereits aktiven VT-Eintragung beschlossen, hat die Rechtsprechung entschieden, dass es nicht rückwirkend auf die bereits genehmigte Aktivität durchschlägt; Neueintragungen im selben Gebäude werden jedoch blockiert.
Brauche ich neben der VT-Nummer weiterhin die NRUA?
Nein. Die NRUA (das nationale Registro Único de Arrendamientos) wurde vom Obersten Gerichtshof in der STS 620/2026 (21.5.2026) mangels staatlicher Zuständigkeit aufgehoben. Zum Inserieren genügt Ihre regionale VT-Nummer (Generalitat Valenciana, Format VT-NNNNNN-A/V/CS), und genau diese müssen Sie in jeder Anzeige angeben. Bestehen bleiben hingegen SES.Hospedajes und die Pflicht der Plattformen, Ihre Aktivitätsdaten über die VUDA und die EU-Verordnung 2024/1028 an die Behörden weiterzugeben.
Gibt es Gemeinde-Moratorien, die neue VT an der Costa Blanca verhindern?
Das hängt von der Gemeinde ab. Einige Ayuntamientos haben restriktive Sondernutzungs­pläne oder befristete Moratorien in überlasteten Vierteln eingeführt (Standardbeispiel: Stadt Valencia). An der Costa Blanca variieren die Regelungen Gemeinde- und Stadtteilweise: Holen Sie immer vorab den Verträglichkeitsbericht beim konkreten Ayuntamiento ein, bevor Sie kaufen oder investieren.
Darf ich weiterhin eine Schlüsselbox (caja-cerradura) zur Schlüsselübergabe nutzen?
Ja, solange sie nicht im öffentlichen Raum angebracht ist (Außentüren, Straßenmöblierung, Fassaden). Das Decret-ley 9/2024 untersagte ausdrücklich die Übergabe über Briefkästen im öffentlichen Raum. Eine Schlüsselbox im Hauseingang, auf Privatgelände, oder das Keyholder-Modell mit persönlicher Übergabe sind weiterhin zulässige Alternativen.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren und wie lange?
Mindestens 3 Jahre (Verjährungsfrist sehr schwerer Verstöße): Verträglichkeitsbericht, licencia de ocupación, Grundbuchbescheinigung, SES-Kommunikation, Gastverträge, Modelo-210-Belege (IRNR) und der Schriftverkehr mit der Generalitat. Für steuerliche Zwecke: Aufbewahrung von Belegen mindestens 4 Jahre.

Quellen

  1. Ley 15/2018 Ley 15/2018, de 7 de junio, de turismo, ocio y hospitalidad de la Comunitat Valenciana (BOE-A-2018-8950)
  2. Decreto 10/2021 Decreto 10/2021, de 22 de enero, del Consell, de aprobación del Reglamento regulador del alojamiento turístico en la Comunitat Valenciana (DOGV 9032)
  3. Decreto-ley 9/2024 Decreto-ley 9/2024, de 2 de agosto, del Consell, de modificación de la normativa reguladora de las viviendas de uso turístico (DOGV 7 ago 2024)
  4. GVA Turisme Conselleria de Innovación, Industria, Comercio y Turismo — Viviendas de uso turístico
  5. GVA 19207 Sede electrónica GVA — Procedimiento 19207 (SIA 687823): Autoregistro de viviendas de uso turístico, declaración responsable
  6. Registro Turismo Registro de Turismo de la Comunitat Valenciana — índice de procedimientos
  7. RD 1312/2024 Real Decreto 1312/2024, de 23 de diciembre, por el que se regula el procedimiento de Registro Único de Arrendamientos y se crea la Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (BOE-A-2024-26931)
  8. STS 620/2026 Tribunal Supremo (Sala 3ª), Sentencia 620/2026 de 21 de mayo de 2026 — anula el Registro Único de Arrendamientos (NRUA) por falta de competencia estatal
  9. Reglamento UE 2024/1028 Reglamento (UE) 2024/1028 del Parlamento Europeo y del Consejo, de 11 de abril de 2024, sobre la recogida y el intercambio de datos relativos a los servicios de alquiler de alojamientos de corta duración

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