Warum unterscheidet sich die Tourismusregulierung zwischen den spanischen Regionen so stark?
Weil die ausschließliche Zuständigkeit für Tourismus nach der spanischen Verfassung (Art. 148.1.18 CE) bei den autonomen Regionen liegt, während der Staat die Grundlagen der Beherbergungsregistrierung, des Steuerrechts und des Wohnungseigentumsrechts behält. Das Ergebnis ist eine asymmetrische Karte: sieben verschiedene Bezeichnungen (VFT/VUT, HUT, ETV, VUT, VV, VT) unter einem gemeinsamen nationalen Dach aus NRUA, SES.Hospedajes und LPH.
Durch die Kompetenzverteilung arbeitet kein landesweiter Host unter einem einzigen Regelwerk. Eine Wohnung in Málaga unterliegt dem andalusischen Decreto 28/2016 in der Fassung des Decreto 31/2024 und des Decreto-ley 1/2025; eine in Barcelona dem katalanischen Decret 75/2020 und dem kommunalen HUT-Moratorium; eine in Palma der balearischen Ley 8/2012 und dem ETV-Regime der Insel; eine in Madrid dem Decreto 27/2026 (BOCM Núm. 80), das seit 26. April 2026 in Kraft ist; eine auf Teneriffa der neuen kanarischen Ley 6/2025; und eine in Benidorm dem valencianischen Decret-llei 9/2024. Darüber legt der Staat allen die gleichen Pflichten auf: SES.Hospedajes, NRUA und Modelo 210.
Dieser Vergleich dient zwei wiederkehrenden Entscheidungen. Erstens benötigt ein Investor, der zwischen Costa del Sol und Costa Blanca zögert, die Obergrenzen, Sanktionen und Bearbeitungszeiten nebeneinander. Zweitens braucht ein Manager mit Objekten in mehreren Regionen eine Hitzekarte zur Priorisierung der Compliance: wo das Moratorium greift, wo ein zusätzliches kommunales Register gilt, wo die Bußgelder an eine Million Euro heranreichen. Die regionalen Pillar-Seiten — VFT Andalusien, Madrid VUT, HUT Katalonien, IEET Balearen, Kanaren VV und Costa Blanca — entfalten jedes Regime im Detail; diese Seite bietet den Querschnitt.
Die kommunale Ebene wird am häufigsten übersehen. Über das regionale Regime hinaus stapeln Stadtverwaltungen Moratorien, Stadtteil-Quoten und Nutzungspläne. Sevilla beschloss im Plenum vom 17. Oktober 2024 eine VUT-Quote von 10 % je Stadtteil (und schloss 11 saturierte Stadtteile); die Stadtverwaltung Madrid hat den Plan RESIDE mit 60 %-Nachbarschaftsveto und kommunalen Bußgeldern von 30.000-190.000 € eingeführt; Barcelona hält seit 2018 ein vollständiges HUT-Moratorium aufrecht. Jeder Vergleich, der die kommunale Ebene auslässt, unterschätzt das tatsächliche Risiko. Details in Sevilla VUT und Madrid VUT.
Welches Regime gilt in welcher autonomen Region?
Andalusien behält ein offenes Regime mit Verantwortlichkeitserklärung bei, doch das Decreto-ley 1/2025 führt die 3/5-LPH-Mehrheit ein. Katalonien und die Balearen leben seit Jahren mit kommunalen Moratorien. Madrid hat die technischen Anforderungen gerade verschärft (Decreto 27/2026, CIVUT, unabhängiger Zugang). Die Kanaren haben die Logik umgedreht: vorherige städtebauliche Freigabe ist nun Pflicht. Valencia hat ein Maximum von 10 Tagen pro Aufenthalt festgelegt.
Andalusien regelt die VFT — durch Decreto 31/2024 in VUT umbenannt — über das Decreto 28/2016 mit der landesweiten Obergrenze von 15 Schlafplätzen für eine vollständige Wohnung und seit April 2025 mit der 3/5-LPH-Mehrheit durch Decreto-ley 1/2025. Sanktionen bis 600.000 €. Die Eintragung im RTA mit dem Code VFT/<Provinz>/<Nr.> bleibt eine Verantwortlichkeitserklärung: elektronische Einreichung, sofortige Freischaltung, nachträgliche Kontrolle. Es ist das zugänglichste Regime der sechs Regionen. Vollständiges Detail in VFT Andalusien.
Katalonien trennt das regionale Tourismusregister (HUT im RTC) und ein eigenes Gästemeldesystem (Mossos), eine einzigartige Besonderheit, die eine doppelte Meldung erzwingt: staatliches SES + katalanische Mossos. Decret 75/2020 setzt das Regime, Decret-llei 3/2023 verschärft die Sanktionen; die Stadt Barcelona hält seit 2018 ein vollständiges Moratorium aufrecht, das jede neue HUT-Eintragung blockiert, und plant das Erlöschen aller Lizenzen bis 2028. Sanktionen bis 600.000 € nach Llei 13/2002. Detail in Mossos Katalonien.
Die Balearen arbeiten unter der Ley 8/2012 mit einem ETV-Regime pro Insel (Mallorca, Menorca, Eivissa, Formentera) plus der Übernachtungssteuer IEET, verwaltet durch die AGTIB. Mallorca hält ein vollständiges Moratorium für ETV in Mehrfamilienhäusern aufrecht. Sanktionen bis 400.000 €. Die IEET ist eine von nur zwei vollständig operativen autonomen Tourismussteuern in Spanien. Detail in IEET Balearen.
Die Comunidad de Madrid hat soeben das Decreto 27/2026 veröffentlicht (BOCM Núm. 80 vom 6. April 2026, seit 26. April 2026 in Kraft), das das Decreto 79/2014 aktualisiert und eine dreijährige Übergangsfrist eröffnet. Die Mindestfläche von 25 m² bleibt erhalten, ebenso das CIVUT (Eignungsbescheinigung nach Decreto 29/2019) und die Sanktionsobergrenze von 300.000 €. Darüber legt die Stadtverwaltung Madrid den Plan RESIDE mit 60 %-Nachbarschaftsveto und kommunalen Bußgeldern von 30.000-190.000 €. Der PEH 2019 erhält die Drei-Ringe-Doktrin mit erforderlichem unabhängigem Zugang in den Ringen 1 und 2 aufrecht. Die Fünf-Tage-Mindestregel wurde durch STSJ 302/2016 aufgehoben. Detail in Madrid VUT.
Die Kanaren vollzogen den stärksten Wandel: die Ley 6/2025 vom 10. Dezember, seit 13. Dezember 2025 in Kraft, verlangt eine vorherige kommunale städtebauliche Freigabe (eine bloße Verantwortlichkeitserklärung reicht nicht mehr), teilt den Archipel in Tourismus-Inseln (90 %/10 %) und grüne Inseln (80 %/20 %), eröffnet eine fünfjährige Übergangsfrist für bestehende VV und schafft die Figur des "konsolidierten touristischen Gebrauchs". Steuerlich: IGIC zu 7 % statt IVA, und keine ZEC für VV; auch keine autonome Tourismussteuer. Detail in Kanaren VV.
Valencia veröffentlichte das Decret-llei 9/2024, das ein Maximum von 10 Tagen pro Aufenthalt für VT einführt und das Censo CV verschärft. An der Costa Blanca haben mehrere Gemeinden (Sant Joan d'Alacant, Orihuela, El Pilar de la Horadada) Schlüsseltresore (Lockboxes) im öffentlichen Raum mit Bußgeldern bis 600 €/Tag und Entfernungspflicht innerhalb von 24 Stunden verboten. Detail in Costa Blanca.
| Region | Offizieller Code | Hauptdekret | Besonderheit 2025-2026 | Höchstsanktion |
|---|---|---|---|---|
| Andalusien | VFT / VUT | Decreto 28/2016 + Decreto 31/2024 + Decreto-ley 1/2025 | 3/5 LPH seit April 2025; max. 15 Schlafplätze ganze Wohnung | 600.000 € |
| Madrid | VUT | Decreto 79/2014 + Decreto 27/2026 (BOCM Núm. 80) | CIVUT verpflichtend; 3-jährige Übergangsfrist; PEH drei Ringe; kommunaler Plan RESIDE | 300.000 € |
| Katalonien | HUT | Decret 75/2020 + Decret-llei 3/2023 | Doppelte Anmeldung SES + Mossos; HUT-Moratorium Barcelona seit 2018 | 600.000 € |
| Balearen | ETV | Ley 8/2012 + Inseldekrete | IEET pro Übernachtung; Moratorium Mehrfamilienhäuser Mallorca | 400.000 € |
| Kanaren | VV | Decreto 113/2015 + Ley 6/2025 | Vorherige städtebauliche Freigabe; 90/10 vs. 80/20; 5-jährige Übergangsfrist | 150.000 € + Schließung |
| Valencia | VT | Decret-llei 9/2024 + Decret 92/2009 | Max. 10 Tage pro Aufenthalt; Censo CV; kommunale Lockbox-Verbote | 600.000 € (indikativ) |
Wie verläuft das Anmeldeverfahren Schritt für Schritt pro Region?
Das schnellste bleibt Andalusien: elektronische Verantwortlichkeitserklärung mit sofortiger Freischaltung. Die Kanaren sind seit Dezember 2025 das langsamste: vorherige kommunale städtebauliche Freigabe dauert 1-6 Monate. Madrid fügt das CIVUT hinzu und in vielen Fällen den unabhängigen Zugang. Katalonien und die Balearen sind von Moratorien betroffen, die in gesättigten Gemeinden den Neuzugang faktisch schließen.
In Andalusien erfolgt die RTA-Eintragung über sede.juntadeandalucia.es mit dem Code VFT/<Provinz>/<Nr.> und die Tätigkeit kann am selben Tag beginnen. In Madrid müssen Sie zuerst das CIVUT erlangen (Eignungsbescheinigung der Stadtverwaltung oder einer akkreditierten Prüfstelle, Art. 5 Decreto 29/2019) und je nach Ring des PEH 2019 unabhängigen Zugang von der öffentlichen Straße in den Ringen 1 und 2 gewährleisten. Katalonien verlangt die HUT-Eintragung im RTC plus den eigenen Mossos-Kanal für Gastdaten, zusätzlich zum staatlichen SES. Die Balearen registrieren die ETV mit insularer Freigabe innerhalb des geltenden Tourismus-Kontingents.
Auf den Kanaren muss der Host seit 13. Dezember 2025 zunächst eine vorherige kommunale städtebauliche Freigabe auf Basis der verfügbaren Wohnbaukapazität erlangen; ohne sie wird die regionale Verantwortlichkeitserklärung nicht bearbeitet. In Valencia schreiben Sie sich in das Censo CV mit einer VT-Lizenz (oder gültiger städtebaulicher Vereinbarkeit) ein und beachten die Obergrenze von 10 Tagen pro Aufenthalt aus Decret-llei 9/2024. Darüber ist die staatliche NRUA seit dem 1. Juli 2025 verpflichtend, um auf digitalen Plattformen zu inserieren: ohne NRUA entfernen Plattformen das Inserat innerhalb von 48 Stunden nach behördlicher Aufforderung.
| Region | Regionales Register | Verfahren | Indikative Bearbeitungszeit | Zusätzliche kommunale Ebene |
|---|---|---|---|---|
| Andalusien | RTA (VFT/<Prov>/<Nr.>) | Elektronische Verantwortlichkeitserklärung | Sofort | Sevilla: 10 % Stadtteilquote (Plenum 17.10.2024) |
| Madrid | Regionales VUT-Register | CIVUT + Verantwortlichkeitserklärung | 2-4 Monate | Plan RESIDE: 30k-190k € + Nachbarschaftsveto 60 % |
| Katalonien | RTC (HUT) | HUT-Eintragung + Mossos-Gastkanal | 1-3 Monate | Vollständiges HUT-Moratorium Barcelona seit 2018; Erlöschen 2028 |
| Balearen | Insulares ETV-Register | Insulare Freigabe im Kontingent | 3-6 Monate | Mehrfamilien-ETV-Moratorium Mallorca |
| Kanaren | RGT (VV-Nummer) | Städtebauliche Freigabe + Verantwortlichkeitserklärung trámite 5548 | 1-6 Monate | Lokale Teide-Abgabe ab 2026 (keine Tourismussteuer) |
| Valencia | Censo CV (VT) | Städtebauliche Vereinbarkeit + VT-Eintragung | 1-3 Monate | Lockbox-Verbot Sant Joan d'Alacant, Orihuela, Pilar de la Horadada |
Welche Sanktionen wendet jede Region an und was bewirkt die nationale NRUA?
Andalusien und Katalonien teilen sich die höchste Obergrenze in ihren Tourismusregimen: 600.000 € für sehr schwere Verstöße. Madrid erreicht 300.000 € nach Ley 1/1999. Die Balearen bis 400.000 €. Die Kanaren haben nach der Reform 2025 die nominelle Obergrenze auf 150.000 € gesenkt, fügen aber Schließung, endgültige Einstellung und Verbot hinzu. Parallel erzwingt die staatliche NRUA die Entfernung des Inserats innerhalb von 48 Stunden, und die Ley 12/2023 LPH erlaubt der Eigentümergemeinschaft einen Aufschlag von bis zu 20 % auf die Gemeinschaftskosten.
Die regionale Sanktionskarte ist weniger ungleich, als sie scheint: die nominellen Obergrenzen liegen zwischen 300.000 € und 600.000 €, mit Ausnahme der Kanaren, die im Tausch gegen Schließungsbefugnisse die Obergrenze senkten. Was die Regionen wirklich unterscheidet, ist die tatsächliche Vollzugshäufigkeit: Katalonien und die Balearen führen seit Jahren intensive Inspektionskampagnen durch; Andalusien und Valencia sanktionieren weniger oft, doch das Regime ist voll operativ. Die kommunale Ebene — Sevilla, Madrid, Barcelona — fügt ein eigenes Sanktionssystem hinzu, das in manchen Fällen das regionale erreicht.
Über allen regionalen Sanktionen kann der Staat die Plattform anweisen, das Inserat innerhalb von 48 Stunden zu entfernen, wenn die NRUA oder der europäische Code nach Verordnung 2024/1028 fehlt. Zivilrechtlich kann die Eigentümergemeinschaft mit 3/5 (LPH Art. 17.12 in der Fassung der Ley 12/2023, bestätigt durch STS 1232/2024 und STS 1233/2024 vom 3. Oktober) die touristische Tätigkeit beschränken, an Bedingungen knüpfen oder verbieten und einen Aufschlag von bis zu 20 % auf die Gemeinschaftskosten der weiterhin tätigen Wohnungen erheben. Dieser Weg ist vom Verwaltungsregime unabhängig und gilt in ganz Spanien.
| Region | Leicht | Schwer | Sehr schwer | Kommunale Ebene |
|---|---|---|---|---|
| Andalusien | Bis 2.000 € | 2.001 — 18.000 € | 18.001 — 600.000 € | Sevilla 10 % Stadtteilquote (Plenum 17.10.2024) |
| Madrid | Bis 1.500 € | 1.501 — 30.000 € | 30.001 — 300.000 € | Plan RESIDE: 30.000 — 190.000 € + Nachbarschaftsveto 60 % |
| Katalonien | Bis 6.000 € | 6.001 — 60.000 € | 60.001 — 600.000 € | HUT-Moratorium Barcelona seit 2018; Erlöschen 2028 |
| Balearen | Bis 4.000 € | 4.001 — 40.000 € | 40.001 — 400.000 € | Mehrfamilien-ETV-Moratorium Mallorca |
| Kanaren | Bis 1.500 € | 1.501 — 15.000 € | 15.001 — 150.000 € + Schließung | Vorherige kommunale städtebauliche Freigabe |
| Valencia | Bis 10.000 € | 10.001 — 100.000 € | 100.001 — 600.000 € | Lockbox-Verbote Sant Joan d'Alacant, Orihuela, Pilar de la Horadada |
Welche nationalen Pflichten gelten in allen Regionen gleichermaßen?
Vier Säulen sind in ganz Spanien identisch: SES.Hospedajes (17 Datenpunkte pro Gast in 24 Stunden, RD 933/2021), NRUA (einheitlicher europäischer Code, RD 1312/2024, verpflichtend seit 1.7.2025), Modelo 210 (IRNR für Nichtansässige, 19 % EU / 24 % Nicht-EU) und 3/5-LPH-Mehrheit (Ley 12/2023, in Kraft seit April 2025, bestätigt durch STS 1232/2024). Am 20. Mai 2026 tritt die EU-Verordnung 2024/1028 vollständig in Anwendung.
Kein Host operiert rein nach dem regionalen Regime: der Staat hat eine Querschnittsebene aufgebaut, die auf Andalusien, Madrid, Katalonien, die Balearen, die Kanaren und Valencia gleichermaßen Anwendung findet. Die vier folgenden Pflichten bilden die "Mindestcheckliste der nationalen Compliance", die jeder Berater vor jeder regionalen Anforderung prüft, weil Nichteinhaltung von der Staatsverwaltung und von der digitalen Plattform selbst sanktioniert wird, unabhängig vom Verhalten der regionalen Verwaltung.
- SES.Hospedajes (RD 933/2021): Übermittlung von bis zu 17 Datenpunkten pro Gast an das Innenministerium innerhalb von 24 Stunden nach Check-in, Bußgelder bis 30.000 €.
- NRUA (RD 1312/2024): verpflichtend seit 1. Juli 2025 mit dem einheitlichen europäischen Code nach EU 2024/1028; ohne NRUA entfernen Plattformen das Inserat innerhalb von 48 Stunden nach behördlicher Aufforderung.
- Modelo 210 (IRNR): Nichtansässige zahlen 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU) auf Einkünfte aus touristischer Vermietung; jährliche Erklärung seit 2024 verpflichtend.
- LPH Art. 17.12 (Ley 12/2023): verstärkte Mehrheit von 3/5 der Eigentümer und 3/5 der Anteile zur Genehmigung, Beschränkung, Bedingung oder Untersagung touristischer Tätigkeit; bestätigt durch STS 1232/2024 und STS 1233/2024 vom 3. Oktober.
- EU-Verordnung 2024/1028: vollständige Anwendung am 20.05.2026; Plattformen (Airbnb, Booking, Vrbo) müssen den europäischen Code prüfen und Quartalsdaten mit nationalen und lokalen Behörden teilen.
- AEAT — jährliches Modelo informativo über touristische Nutzungsüberlassungen (Februar) für Verwalter und Plattformen; die NRUA wird in den AEAT-Datenabgleich integriert.
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1Anwendbares regionales Regime prüfenBestimmen Sie das anwendbare Regime nach Standort der Wohnung (VFT/VUT Andalusien, HUT Katalonien, ETV Balearen, VUT Madrid, VV Kanaren oder VT Valencia) und konsultieren Sie die regionale Seite für technische und Bewohnbarkeitsanforderungen.
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2NIE bei Nichtansässigkeit beantragenJeder nichtansässige Inhaber benötigt eine NIE, um sich in SES, NRUA einzuschreiben und das Modelo 210 einzureichen. Die Beantragung erfolgt im spanischen Konsulat oder bei der Polizei nach Terminvereinbarung.
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3NRUA über die VUDA beantragenGreifen Sie auf den Digitalen Einheitsschalter für Vermietungen (VUDA) des Colegio de Registradores zu, identifizieren Sie sich mit digitalem Zertifikat, e-DNI oder Cl@ve PIN und reichen Sie den Antrag mit Katasternummer und Inhaberdaten ein. Indikative Bearbeitungszeit: 1-3 Wochen.
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4SES.Hospedajes aktivierenErstellen Sie das Konto unter sede.policia.gob.es/portalsesh, verknüpfen Sie das Establecimiento und konfigurieren Sie das System (manuell über das Web, automatisiert über PMS oder Verwalter), um die 17 Datenpunkte pro Gast innerhalb von 24 Stunden nach Check-in zu übermitteln.
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5LPH-Satzung und 3/5-Zustimmung prüfenPrüfen Sie, ob die Gemeinschaftssatzung touristische Tätigkeit ausdrücklich untersagt. Falls nicht, wägen Sie ab, ob Sie vorsorglich eine günstige 3/5-Abstimmung beantragen; sollte die Gemeinschaft später ein Verbot beschließen, bleiben bestehende VUT davon unberührt.
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6Jährliches Modelo 210 einplanenFür Nichtansässige wird die IRNR jährlich bis zum 20. Januar des Folgejahres erklärt. Satz 19 % EU / 24 % Nicht-EU auf die Bruttoeinnahmen abzüglich abzugsfähiger Kosten (für Nicht-EU begrenzt).
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7NRUA und regionale Nummer in den Inseraten ergänzenGeben Sie auf Airbnb, Booking, Vrbo und ähnlichen Plattformen den europäischen NRUA-Code und die regionale Nummer (VFT/HUT/ETV/VUT/VV/VT) an. Plattformen unter EU 2024/1028 prüfen diese Codes ab dem 20. Mai 2026.
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8Modelo informativo im Februar nicht vergessenVerwalter und Plattformen reichen im Februar das jährliche Modelo informativo über touristische Nutzungsüberlassungen bei der AEAT ein; die NRUA ist Teil des Datenabgleichs. Bewahren Sie die SES-, Modelo-210- und NRUA-Belege vier Jahre lang auf.
Welche Region ist am strengsten und welche am zugänglichsten 2026?
Bezüglich Zugänglichkeit bleibt Andalusien die schnellste und offenste Option (sofortige Verantwortlichkeitserklärung, keine flächendeckenden Moratorien), mit hohen, aber selten verhängten Sanktionen für kleine Hosts. Am anderen Ende sind die Kanaren nach Ley 6/2025 am strengsten: vorherige städtebauliche Freigabe, 5-jährige Übergangsfrist, konsolidierter touristischer Gebrauch. Madrid und Barcelona sind in vielen Zonen wegen der kommunalen Ebene für Neuzugänge unrealisierbar.
Die Frage "welche Region ist am strengsten?" hat eine nuancierte Antwort je nach Blickwinkel. Nach rein regionalem Regime sind die Kanaren seit Dezember 2025 am strengsten: keine andere Region verlangt eine vorherige kommunale städtebauliche Freigabe vor der Verantwortlichkeitserklärung. Nach nomineller Sanktion liegen Andalusien und Katalonien gleichauf bei 600.000 €. Nach tatsächlicher kommunaler Ebene schließen Madrid und Barcelona den Zugang zu neuen Lizenzen in zentralen Ringen und gesättigten Stadtteilen de facto — in Barcelona besteht das vollständige HUT-Moratorium seit 2018 und die Stadt hat das Erlöschen der Lizenzen 2028 angekündigt; in Madrid blockiert Plan RESIDE den Zugang in vielen Distrikten über das 60 %-Nachbarschaftsveto. Nach spezifischem Steuerdruck sind die Balearen mit IEET und Valencia (mit autonomer Tourismussteuer 2026 in Kraft) die einzigen mit einer Abgabe pro Übernachtung.
Die praktische Wahl hängt vom Host-Profil ab. Ein Investor, der eine einzelne Ferienwohnung mit der geringsten Verwaltungsreibung sucht, findet den geschmeidigsten Einstieg in Andalusien (Costa del Sol, Cádiz, Huelva) und in kleinen valencianischen Gemeinden außerhalb der Lockbox-Verbote; auf den Balearen und in Katalonien ist Betrieb nur durch Übernahme bestehender Lizenzen oder mit Objekten in Gemeinden ohne erschöpftes Kontingent möglich; in Madrid ist er außerhalb von Plan RESIDE und mit gültigem CIVUT machbar; auf den Kanaren behalten bestehende VV fünf Jahre Kontinuität, während neue vom 90/10- oder 80/20-Kontingent der Gemeinde abhängen, in der die Wohnung liegt.
Welche Wahl auch immer getroffen wird, die nationale Compliance (SES, NRUA, Modelo 210 bei Nichtansässigkeit, 3/5 LPH) ist unausweichlich. Der regionale Unterschied liegt in der Eintrittsschwelle und im Zusammenleben mit der Gemeinde; der nationale Unterschied liegt in der Datentransparenz gegenüber AEAT und Innenministerium, die alle sechs Regionen gleichermaßen betrifft.
Häufig gestellte Fragen
Welche spanische autonome Region ist am strengsten für Ferienvermietung?
Hat jede Region eine eigene Registriernummer zusätzlich zur staatlichen NRUA?
Gilt die 3/5-LPH-Zustimmung in allen Regionen?
Welche Region verhängt die höchsten Sanktionen?
Wo ist eine neue VUT-Lizenz 2026 noch leicht zu bekommen?
Wie unterscheiden sich die Kanaren steuerlich vom Festland?
Was ist der Unterschied zwischen autonomer Gesetzgebung und kommunalen Moratorien (etwa der 10 %-Quote in Sevilla)?
Quellen
- Decreto 28/2016 Decreto 28/2016, de 2 de febrero, de las viviendas con fines turísticos (BOJA 28/2016) — Andalucía
- Decreto 31/2024 Decreto 31/2024, de 29 de enero, por el que se modifica el Decreto 28/2016 de las viviendas con fines turísticos (BOJA 24/2024) — Andalucía
- Decret-llei 9/2024 CV Decret-llei 9/2024, de 9 d'agost, del Consell, sobre simplificació administrativa i actuacions urgents en matèria d'habitatge i habitatges d'ús turístic (DOGV)
- Decret 75/2020 Decret 75/2020, de 4 d'agost, de turisme de Catalunya (DOGC 8195) — règim dels habitatges d'ús turístic (HUT)
- Ley 8/2012 Ley 8/2012, de 19 de julio, del turismo de las Illes Balears (BOIB 106/2012) — régimen de estancias turísticas en viviendas (ETV)
- Decreto 27/2026 Decreto 27/2026, del Consejo de Gobierno, por el que se regulan los apartamentos turísticos y las viviendas de uso turístico de la Comunidad de Madrid (BOCM Núm. 80, 6-abr-2026)
- Ley 6/2025 Ley 6/2025, de 10 de diciembre, de Ordenación Sostenible del Uso Turístico de Viviendas de la Comunidad Autónoma de Canarias (BOE-A-2025-26358, BOC nº 246)
- RD 1312/2024 Real Decreto 1312/2024, de 23 de diciembre, por el que se regula el procedimiento de Registro Único de Arrendamientos (NRUA) y la Ventanilla Única Digital (BOE-A-2024-26931)
- STS 1232/2024 Sentencia del Tribunal Supremo 1232/2024, de 3 de octubre — interpretación del art. 17.12 LPH (mayoría 3/5 para actividad turística)
- RD 933/2021 Real Decreto 933/2021, de 26 de octubre, sobre obligaciones de registro documental e información de hospedaje (SES.Hospedajes)
- Reglamento UE 2024/1028 Reglamento (UE) 2024/1028 del Parlamento Europeo y del Consejo, de 11 de abril de 2024, relativo a la recogida y el intercambio de datos relativos a los servicios de alquiler a corto plazo