Was ist eine vivienda vacacional (VV) auf den Kanaren?

Direkte Antwort

Die vivienda vacacional ist die kanarische Verwaltungsfigur zur entgeltlichen Überlassung einer vollständigen, möblierten und ausgestatteten Wohnung an Touristen. Sie wird durch das Decreto 113/2015 (teilweise weiterhin in Kraft) und durch das Ley 6/2025 vom 10. Dezember geregelt und durch eine Nummer im Registro General Turístico de Canarias (RGT) zuzüglich eines europäischen Registrierungscodes gemäß EU 2024/1028 identifiziert.

Das VV-Regime gilt, sobald eine Wohnimmobilie als touristische Unterkunft entgeltlich vermarktet wird — auf Plattformen wie Airbnb oder Booking, auf der eigenen Website oder über einen anderen Kanal. Anders als nicht-hotelartige Touristenapartments ist eine VV stets eine vollständige Wohneinheit: Eine zimmerweise Vermietung ist im VV-Regime auf den Kanarischen Inseln nicht zulässig, ein wichtiger Unterschied zu Andalusien oder Katalonien.

Bis zum 12. Dezember 2025 war die Eintragung eine freie declaración responsable mit nachträglicher Prüfung. Das Ley 6/2025 hat die Logik umgekehrt: Die Eintragung erfordert nun eine vorherige städtebauliche Genehmigung der Gemeinde, die prüft, ob die in der Gemeinde verfügbare Wohnflächenkapazität die Widmung der Wohnung zum touristischen Nutzen erlaubt. Es ist das strengste Regime Spaniens und spiegelt den gesellschaftlichen Druck wider, der sich nach den Massenprotesten 2024 im gesamten Archipel aufgebaut hatte.

Was hat das Ley 6/2025 seit Dezember 2025 geändert?

Direkte Antwort

Das Ley 6/2025 vom 10. Dezember ersetzt das freie Regime der declaración responsable durch eine vorherige kommunale städtebauliche Genehmigung, legt eine doppelte Territorialpolitik fest (90 %/10 % auf den tourismusstarken Inseln und 80 %/20 % auf den grünen Inseln), eröffnet eine fünfjährige Übergangsphase für bestehende VV und schafft die Figur des "konsolidierten touristischen Nutzens", die die Tätigkeit perpetuiert im Gegenzug für eine untrennbare Bindung der Wohnung an die touristische Nutzung.

Das Ley 6/2025, veröffentlicht im BOE-A-2025-26358 und im BOC Nr. 246 vom 12. Dezember 2025, trat am 13. Dezember 2025 in Kraft. Es ist das Ergebnis von zwei Jahren Gesetzgebungsarbeit nach dem gesellschaftlichen Druck vom 20. April 2024, als rund 200.000 Menschen auf allen Inseln unter dem Motto "Canarias tiene un límite" demonstrierten, und der zweiten Massenkundgebung am 18. Mai 2024. Die Präambel beruft sich ausdrücklich auf den Grundsatz der Nutzungsspezialisierung: Trennung zwischen Wohn- und touristischer Nutzung zum Schutz des dauerhaften Wohnraums.

Die qualitative Änderung ist doppelt. Erstens ist die Eintragung einer neuen VV keine freie declaración responsable mehr, sondern erfordert eine vorherige kommunale städtebauliche Genehmigung auf Grundlage der verfügbaren Wohnflächenkapazität. Zweitens dürfen rechtmäßig im RGT eingetragene VV fünf Jahre lang ohne zusätzliches Verfahren weiter betrieben werden; innerhalb dieser Frist können sie die Erklärung des konsolidierten touristischen Nutzens beantragen, die eine unbefristete Fortsetzung erlaubt, die Wohnung jedoch untrennbar an den touristischen Nutzen bindet — mit diesem Recht kann die Wohnung nicht frei in eine Wohnnutzung zurückgeführt werden.

VV-Regime vor und nach dem Ley 6/2025
AspektVorher (Decreto 113/2015 allein)Ab 13.12.2025 (Ley 6/2025)
EintragungswegFreie declaración responsable über elektronisches PortalVorherige kommunale städtebauliche Genehmigung + RGT-Eintragung
Städtebauliche KontrolleNachträglich, durch InspektionVorgelagert, durch die Gemeinde, anhand verfügbarer Wohnkapazität
Territoriale ObergrenzeKeine ausdrückliche autonome ObergrenzeMax. 10 % des Wohnbestands (Tourismusinseln) / 20 % (grüne Inseln)
Kontinuität bestehender VVUnbefristet bei fortlaufender TätigkeitFünfjähriger Übergang + Option des konsolidierten touristischen Nutzens
Bindung an touristischen NutzenFigur bestand nichtKonsolidierter Nutzen bindet die Wohnung dauerhaft
EigentümergemeinschaftStaatliches LPH-Regime (3/5 ab April 2025)Staatliches LPH-Regime (kein eigenes Quorum)
SanktionenLey 7/1995 (sehr schwer 30.050 — 300.500 €)Ley 6/2025 (sehr schwer 15.000 — 150.000 € + Schließung)

Welche Anforderungen müssen Sie vor der Eintragung erfüllen?

Direkte Antwort

Mindestnutzfläche 35 m² (Decreto 113/2015 Art. 3.2), Wohnbarkeitsbedingungen des Decreto 117/2006 (Einzelzimmer ≥ 6 m², Doppelzimmer ≥ 10 m² mit freier Seite von 2,50 m), Aluminium-Kennzeichnungsschild 30 × 30 cm mit RGT-Nummer, amtliche Beschwerdeformulare in vier Sprachen sowie das vom Reglement vorgeschriebene Mobiliar, Bettzeug und die Kücheneinrichtung.

Das Decreto 113/2015 bleibt als technisches Reglement für die VV teilweise in Kraft. Die Mindestnutzfläche beträgt 35 m² (Art. 3.2). Die Belegung wird aus der im Decreto 117/2006 (Anhang I) festgelegten Schlafzimmertypologie abgeleitet: Ein Einzelzimmer muss mindestens 6 m² groß sein und nimmt eine Person auf; ein Doppelzimmer mindestens 10 m² mit einer freien Seite von 2,50 m und nimmt zwei Personen auf. Zimmer über 8 m² zählen für die Kapazität als Doppelzimmer. Auf den Kanaren gibt es keine "x m² pro Person"-Formel: Die Kapazität ergibt sich aus der Zimmertypologie.

Das Kennzeichnungsschild ist gemäß Art. 6 des Decreto 113/2015 verpflichtend. Es muss aus Aluminium sein, 30 × 30 cm, mit gut lesbarer RGT-Nummer und sichtbar an der Fassade angebracht. Eine Ausnahme: Wenn die Eigentümergemeinschaft ausdrücklich Außenschilder verbietet, genügt die Bereithaltung für die Inspektion.

Die amtlichen Beschwerdeformulare in vier Sprachen (Spanisch, Englisch, Deutsch und Französisch) sind verpflichtend. Die Mindestausstattung umfasst vollständiges Mobiliar, Warmwasser, Kühlschrank, Kochfeld, Geschirr und Grund-Kochgeschirr, Bettzeug und Handtücher entsprechend der angegebenen Kapazität sowie einen Erste-Hilfe-Kasten.

  • Mindestnutzfläche 35 m² (Decreto 113/2015 Art. 3.2).
  • Kapazität nach Schlafzimmertypologie — Decreto 117/2006 Anhang I: Einzel ≥ 6 m², Doppel ≥ 10 m² (freie Seite 2,50 m).
  • Gültige cédula de habitabilidad oder licencia de primera ocupación.
  • Aluminium-Kennzeichnungsschild 30 × 30 cm mit RGT-Nummer (Ausnahme: Eigentümergemeinschaft verbietet Außenschilder).
  • Amtliche Beschwerdeformulare in Spanisch, Englisch, Deutsch und Französisch.
  • Vollständige Ausstattung: Mobiliar, Warmwasser, Kühlschrank, Kochfeld, Geschirr, Bettzeug, Erste-Hilfe-Kasten.
  • NIE des Inhabers bei Nichtansässigkeit; certificado digital, DNI electrónico oder Cl@ve PIN für elektronische Einreichung.
  • Zustimmung 3/5 der Eigentümergemeinschaft — staatliches LPH-Regime Art. 17.12, in Kraft seit April 2025.

Wie wird die VV 2026 Schritt für Schritt eingetragen?

Direkte Antwort

Unter dem neuen Regime des Ley 6/2025: zuerst die städtebauliche Verfügbarkeit bei der Gemeinde prüfen, die cédula de habitabilidad einholen, das technische Gutachten beauftragen, die vorherige kommunale städtebauliche Genehmigung beantragen, die declaración responsable über das Verfahren 5548 auf sede.gobiernodecanarias.org einreichen, das Kennzeichnungsschild anbringen und NRUA, SES.Hospedajes sowie die IGIC-Anmeldung abschließen.

Die Eintragung einer VV auf den Kanaren folgt 2026 einer strikten Reihenfolge. Vor dem Ley 6/2025 genügte eine einzige declaración responsable und die Tätigkeit konnte am selben Tag beginnen. Nun bildet die vorherige kommunale städtebauliche Genehmigung den Engpass: Die Gemeinde prüft, ob die verfügbare Wohnflächenkapazität in der Gemeinde die Widmung der Wohnung zum touristischen Nutzen innerhalb der 10 %-Grenze (Tourismusinseln) oder der 20 %-Grenze (grüne Inseln) zulässt. Ohne diese Genehmigung kann die regionale declaración responsable nicht bearbeitet werden.

Nach der Genehmigung erfolgt die Einreichung über das elektronische Verfahren 5548 auf sede.gobiernodecanarias.org, gerichtet an die Dirección General de Ordenación y Promoción Turística. Die RGT-Eintragung wird mit einer Nummer mitgeteilt, die auf dem Kennzeichnungsschild aufgedruckt wird und seit Inkrafttreten des nationalen NRUA und der EU 2024/1028 in den europäischen Registrierungscode für digitale Plattformen integriert ist.

Eintragung einer vivienda vacacional (VV) auf den Kanaren unter dem Ley 6/2025
Vollständiges Verfahren zur Eintragung einer VV im Registro General Turístico de Canarias 2026 unter dem neuen Regime der vorherigen städtebaulichen Genehmigung.
  1. 1
    Städtebauliche Kompatibilität bei der Gemeinde prüfen
    Bestätigen Sie mit dem Rathaus, dass die Gemeinde über freie Wohnflächenkapazität für neue touristische Nutzungen innerhalb der 10 %-Grenze (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura) oder der 20 %-Grenze (La Palma, La Gomera, El Hierro) verfügt. Ohne diese Bestätigung sollten Sie nicht fortfahren.
  2. 2
    Cédula de habitabilidad oder Erstbenutzungsgenehmigung einholen
    Beantragen Sie beim Rathaus die gültige cédula de habitabilidad oder licencia de primera ocupación. Ohne dieses Dokument kann die VV nicht eingetragen werden und die erste Inspektion kann ein Sanktionsverfahren eröffnen.
  3. 3
    Technisches Konformitätsgutachten in Auftrag geben
    Beauftragen Sie einen arquitecto técnico mit einem Gutachten, das die 35 m² Mindestfläche, die Schlafzimmertypologie nach Decreto 117/2006 und die geforderte Ausstattung bescheinigt. Manche gestoría-Büros bündeln diesen Schritt im VV-Paket.
  4. 4
    Vorherige kommunale städtebauliche Genehmigung beantragen
    Reichen Sie den formellen Genehmigungsantrag bei der Gemeinde mit Katasterreferenz, technischer Dokumentation und gegebenenfalls dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft ein. Richtwert: 1-6 Monate je nach Gemeinde.
  5. 5
    Declaración responsable über Verfahren 5548 einreichen
    Nach erteilter Genehmigung gehen Sie auf sede.gobiernodecanarias.org, suchen das Verfahren 5548 "Declaración responsable de inicio de actividad de vivienda vacacional", authentifizieren sich mit certificado digital, DNI-e oder Cl@ve PIN und füllen die Erklärung mit Inhaberschaft, Katasterreferenz, angegebener Kapazität und Betriebszeitraum aus.
  6. 6
    RGT-Nummer erhalten
    Die Dirección General de Ordenación y Promoción Turística vergibt die Eintragungsnummer im Registro General Turístico (RGT) und teilt sie über das elektronische Portal mit. Ab jetzt darf legal betrieben werden.
  7. 7
    Kennzeichnungsschild anbringen und NRUA abschließen
    Bestellen Sie das Aluminium-Schild 30 × 30 cm mit der RGT-Nummer und bringen Sie es an der Fassade an (außer die Eigentümergemeinschaft verbietet dies ausdrücklich). Parallel registrieren Sie die VV im NRUA des Colegio de Registradores gemäß RD 1312/2024 — seit dem 1. Juli 2025 verpflichtend für die Bewerbung auf Plattformen.
  8. 8
    IGIC-Anmeldung und SES.Hospedajes-Anbindung
    Reichen Sie das Modell 400 (IGIC-Anmeldung) bei der Agencia Tributaria Canaria unter dem IAE-Code 685 (außerhotellerische Touristenbeherbergung) ein. Bei prognostiziertem Jahresumsatz unter 30.000 € kreuzen Sie REPEP an, um keinen IGIC zu berechnen. Schließlich melden Sie die Tätigkeit bei SES.Hospedajes an, um ab dem ersten Gast dem RD 933/2021 nachzukommen.

Wie wird eine VV auf den Kanaren besteuert? IGIC, IRPF und IBI

Direkte Antwort

IGIC zu 7 % ersetzt die IVA des spanischen Festlands (IAE-Code 685, Modell 400 zur Anmeldung und Modell 425 für die Jahreszusammenfassung). Bei einem Umsatz unter 30.000 € können Sie REPEP wählen und keinen IGIC weiterberechnen. Nicht-Ansässige werden über das Modelo 210 mit 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU) besteuert. Das ZEC-Regime gilt NICHT für VV, und die Kanarischen Inseln haben keine autonome Übernachtungssteuer.

Die indirekte Besteuerung auf den Kanaren unterscheidet sich stark vom Festland. Anstelle der IVA berechnen VV den Impuesto General Indirecto Canario (IGIC) zum allgemeinen Satz von 7 %, wenn keine hoteltypischen Leistungen erbracht werden (Rezeption, tägliche Reinigung, Verpflegung…). Werden hoteltypische Leistungen erbracht, wird die Tätigkeit als Hotellerie besteuert und die Codes ändern sich. Der übliche IAE-Code ist 685 (außerhotellerische Touristenbeherbergung). Die Anmeldung erfolgt mit Modell 400 bei der Agencia Tributaria Canaria, die Jahreszusammenfassung mit Modell 425.

Das Régimen Especial del Pequeño Empresario (REPEP) erlaubt Hosts mit weniger als 30.000 € Jahresumsatz, keinen IGIC zu erheben, unter Beibehaltung der Registrierungspflicht. Das ist die übliche Situation des privaten Hosts mit einer oder zwei VV auf Teneriffa oder Gran Canaria.

In der IRPF wird das Nettoeinkommen der VV als Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit erklärt, wenn hoteltypische Leistungen erbracht werden, oder als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen, wenn nur die Immobilie überlassen wird. Die 60 %-Ermäßigung für die Vermietung als Hauptwohnsitz gilt NICHT für die VV: Die touristische Nutzung schließt sie ausdrücklich aus. Für Nicht-Ansässige führt der Weg über das Modelo 210 mit jährlicher Erklärung seit 2024.

Die IBI ist kommunal und je Rathaus unterschiedlich. Die Zona Especial Canaria (ZEC) gilt NICHT für VV: Nach einer Bemerkung der Europäischen Kommission veröffentlichte das Consorcio ZEC eine offizielle Klarstellung, wonach integrale Verwaltungsdienste der Ferienvermietung die ZEC-Steuervorteile nicht in Anspruch nehmen können. Die Kanarischen Inseln haben keine autonome Übernachtungssteuer, anders als die Balearen (ITS), Katalonien (IEET) oder Valencia (in Kraft 2026). Der Cabildo von Teneriffa hat allerdings eine spezifische Zugangsgebühr zum Teide von rund 25 € ab 2026 beschlossen — eine lokale Umweltgebühr, keine Übernachtungstouristensteuer.

IGIC Kanaren vs. IVA spanisches Festland
AspektKanaren (IGIC)Festland (IVA)
Allgemeiner Satz für VV7 %21 % mit Hotelleistungen; befreit ohne
AnmeldeformularModell 400 (ATC)Modelle 036/037 (AEAT)
JahreszusammenfassungModell 425Modell 390
KleinunternehmerregimeREPEP (< 30.000 €/Jahr) — keine WeiterberechnungKein direktes Äquivalent; Freibetrag 85.000 € ab 2025
ZEC-Regime für VVNicht anwendbar (Klarstellung Consorcio ZEC)
Autonome TourismusabgabeKeine (lokale Teide-Gebühr ab 2026)Ja: ITS Balearen, IEET Katalonien, Valencia 2026

Wie wirkt die Inselteilung und welche Sanktionen gelten?

Direkte Antwort

Das Ley 6/2025 teilt den Archipel in zwei Kategorien: Die "rein touristischen" Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura) behalten mindestens 90 % der Wohnflächenkapazität als Wohnnutzung und erlauben maximal 10 % touristischen Nutzen; die "grünen Inseln" (La Palma, La Gomera, El Hierro) haben ein flexibleres 80 %/20 %-Regime zur Diversifizierung der Wirtschaft. Sehr schwere Sanktionen reichen von 15.000 € bis 150.000 €.

Die territoriale Teilung ist eines der charakteristischsten Merkmale des kanarischen Gesetzes. Auf den vier Inseln mit dem größten touristischen Druck — Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura — müssen mindestens 90 % der Wohnflächenkapazität residenziell bleiben, und maximal 10 % können pro Gemeinde dem touristischen Nutzen gewidmet werden. Dieses Kontingent ist die Grundlage, auf der die Gemeinde die vorherige städtebauliche Genehmigung erteilt oder versagt.

Auf den sogenannten "grünen Inseln" — La Palma, La Gomera und El Hierro — ist das Regime flexibler: mindestens 80 % Wohnnutzung und bis zu 20 % touristische Nutzung. Erklärtes Ziel ist die wirtschaftliche Diversifizierung von Gebieten mit geringerem Druck und größerem Aktivitätsbedarf. Praktisch heißt das: Ein Host mit einer Immobilie in Valverde (El Hierro) wird leichter eine Genehmigung erhalten als einer in Adeje (Teneriffa) oder Yaiza (Lanzarote).

Bei den Sanktionen legt das Ley 6/2025 einen neuen Rahmen fest. Sehr schwere Verstöße werden mit Bußgeldern von 15.000 € bis 150.000 € geahndet. Für leichte und schwere Verstöße erfordert die genaue Höhe die direkte Konsultation des Sanktionskapitels des Gesetzes. Die Verwaltung kann Schließung oder Einstellung verfügen sowie eine Erklärung der Unmöglichkeit wegen funktionaler Unvereinbarkeit, wirtschaftlicher Unwirtschaftlichkeit oder intensiver Residentialisierung des Umfelds. Eine VV, die sechs Monate inaktiv ist, kann von Amts wegen endgültig stillgelegt werden.

Territorialpolitik nach dem Ley 6/2025 je Insel
GruppeInselnWohnen min.Touristisch max.
Rein touristischTeneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura90 %10 %
Grüne InselnLa Palma, La Gomera, El Hierro80 %20 %

Häufig gestellte Fragen

Behalten VV, die vor dem 13. Dezember 2025 eingetragen waren, ihre Lizenz?
Ja, für fünf Jahre. Das Ley 6/2025 sieht eine Übergangsregelung vor: VV, die vor Inkrafttreten rechtmäßig im RGT eingetragen waren, dürfen fünf Jahre lang ohne zusätzliches Verfahren weiter betrieben werden. Innerhalb dieser Frist kann der Inhaber die Erklärung des konsolidierten touristischen Nutzens beantragen, um die unbefristete Fortsetzung zu garantieren. Ohne Antrag endet die Tätigkeit nach fünf Jahren. Es ist die wichtigste Entscheidung des Jahres für jeden kanarischen Host.
Was genau ist der "konsolidierte touristische Nutzen"?
Es ist die durch das Ley 6/2025 eingeführte Figur, die einer bestehenden VV erlaubt, ihre touristische Tätigkeit über die fünfjährige Übergangsphase hinaus fortzuführen. Im Gegenzug wird die Wohnung untrennbar an die touristische Nutzung gebunden: Das Recht kann nicht frei auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, es erlischt bei mehr als einem Jahr Inaktivität und verschwindet bei bestimmten Umbauten oder Nutzungsänderungen. Es ist eine strategische Option, die vor Antragstellung mit einem Anwalt geprüft werden sollte.
Darf ich eine vivienda vacacional zimmerweise auf den Kanaren vermieten?
Nein, nicht im VV-Regime. Das Decreto 113/2015 verlangt, dass die Wohnung vollständig, möbliert und ausgestattet überlassen wird, ohne Option auf zimmerweise Vermietung. Für zimmerweise Vermietung ist eine andere Figur erforderlich: hostal, casa rural oder außerhotellerische Touristeneinrichtung, jeweils mit eigenen Anforderungen. Das ist ein erheblicher Unterschied zu Andalusien oder Katalonien, wo zimmerweise touristische Vermietung zulässig ist.
Funktioniert eine ZEC-Gesellschaft mit 4 % für meine VV auf Teneriffa?
Nein. Nach einer Bemerkung der Europäischen Kommission veröffentlichte das Consorcio ZEC eine offizielle Klarstellung: Integrale Verwaltungsdienste der Ferienvermietung können die ZEC-Steuervorteile nicht in Anspruch nehmen. Jede Struktur, die die VV in eine ZEC-Gesellschaft einbettet, um zu 4 % besteuert zu werden, setzt Sie der Nachveranlagung durch die Agencia Tributaria Canaria mit Verzugszinsen und gegebenenfalls einer Sanktion aus.
Brauche ich auch eine Número de Registro Único de Arrendamiento (NRUA)?
Ja, seit dem 1. Juli 2025 gemäß dem nationalen [Real Decreto 1312/2024](https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2024-26931). Die NRUA ist Pflicht, um auf digitalen Plattformen zu inserieren (Booking, Airbnb, Vrbo), und besteht neben der autonomen RGT-Nummer — Sie benötigen beide. Das Ley 6/2025 stimmt die kanarische Eintragung ausdrücklich mit dem europäischen Code der EU 2024/1028 und mit der NRUA ab. Ohne NRUA müssen Plattformen Ihre Anzeige innerhalb von 48 Stunden nach behördlicher Aufforderung entfernen.
Kann meine Eigentümergemeinschaft meine VV blockieren?
Ja, teilweise. Seit dem 3. April 2025 gilt Artikel 17.12 des Wohnungseigentumsgesetzes in der durch das Ley 12/2023 eingeführten Fassung, bestätigt durch den Tribunal Supremo in den STS 1232 und 1233/2024 vom 3. Oktober: Die Gemeinschaft kann mit 3/5 der Eigentümer und 3/5 der Quoten die touristische Tätigkeit beschränken, an Bedingungen knüpfen oder verbieten und sogar einen Aufschlag von bis zu 20 % auf die gemeinschaftlichen Kosten erheben. Das Ley 6/2025 fügt kein kanarisches Quorum hinzu: Es gilt das staatliche Regime. Das Verbot wirkt nicht rückwirkend auf bestehende VV, blockiert aber neue Eintragungen im selben Gebäude.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren und wie lange?
Mindestens vier Jahre (übliche steuerliche und verwaltungsrechtliche Verjährungsfrist): die kommunale städtebauliche Genehmigung, die cédula de habitabilidad, das technische Gutachten, die RGT-Eintragung, das Protokoll der Eigentümergemeinschaft mit der 3/5-Zustimmung, die SES.Hospedajes-Mitteilungen, die Gästeverträge, die Modelle 400 und 425 (IGIC) und die [Modelo 210](/de/compliance/modelo-210)-Belege (IRNR) bei Nicht-Ansässigkeit. Steuerrechtlich gilt die Vier-Jahres-Frist auch für Belege abziehbarer Aufwendungen.

Quellen

  1. Ley 7/1995 Ley 7/1995, de 6 de abril, de Ordenación del Turismo de Canarias (BOE-A-1995-12102)
  2. Decreto 113/2015 Decreto 113/2015, de 22 de mayo, por el que se aprueba el Reglamento de las viviendas vacacionales de la Comunidad Autónoma de Canarias
  3. Decreto 117/2006 Decreto 117/2006, de 1 de agosto, por el que se regulan las condiciones de habitabilidad de las viviendas (BOC 161/2006)
  4. Ley 6/2025 Ley 6/2025, de 10 de diciembre, de Ordenación Sostenible del Uso Turístico de Viviendas de la Comunidad Autónoma de Canarias (BOE-A-2025-26358, BOC nº 246, 12-12-2025)
  5. Gobierno de Canarias Gobierno de Canarias — Dirección General de Ordenación y Promoción Turística: Viviendas vacacionales
  6. ATC HC 47 Hacienda Canaria nº 47 — Régimen fiscal de las viviendas vacacionales (IGIC e IRPF)
  7. RD 933/2021 Real Decreto 933/2021, de 26 de octubre, por el que se establecen las obligaciones de registro documental e información de personas físicas o jurídicas que ejercen actividades de hospedaje y alquiler de vehículos a motor (SES.Hospedajes)
  8. RD 1312/2024 Real Decreto 1312/2024, de 23 de diciembre, por el que se regula el procedimiento de Registro Único de Arrendamientos (NRUA) y la Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (BOE-A-2024-26931)
  9. STS 1232/2024 Sentencia del Tribunal Supremo 1232/2024, de 3 de octubre — interpretación del artículo 17.12 LPH (mayoría de 3/5 para actividad turística)
  10. ZEC aclaración Consorcio Zona Especial Canaria — Aclaración: los servicios de gestión integral del alquiler vacacional no pueden disfrutar de los beneficios fiscales del incentivo ZEC

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